Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz; Tierhalterhaftung; Haftung; Tierhalter; Pferd; Fußgänger; Betreten auf eigene Gefahr; Schmerzensgeld
- Judicialis
- RA Kotz
Pferdetritt - Schmerzensgeldansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 833 S. 2 § 834 S. 2 § 847 Abs. 1
Entlastung des Tierhalters bzw. -aufsehers bei Verletzung des Geschädigten durch Pferdetritt; Schmerzensgeld für einen Schienbeinkopfbruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verletzung eines Fußgängers durch weidende Pferde
- pferdesport-und-recht.de (Leitsatz)
Handeln auf eigene Gefahr
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Schäden durch Tiere - Pferde
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 26.06.1999 - 4 O 63/99
- LG Duisburg, 28.06.1999 - 4 O 63/99
- OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 890
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Lediglich in Fällen der Gefährdungshaftung kann das Handeln auf eigene Gefahr ein Haftungsausschlußgrund sein, bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) allerdings nur, wenn sich der Verletzte bewußt Risiken aussetzt, die über die normale Tiergefahr hinausgehen (BGH NJW 1992, 2474; 1993, 2611).Es setzt die Übernahme von Risiken voraus, die über das übliche Maß deutlich hinausgehen (BGH VersR 1992, 1145, 1146).
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Der von Rechtsprechung und Lehre entwickelte Tatbestand des Handelns auf eigene Gefahr ist erfüllt, wenn sich jemand bewußt in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt (BGHZ 2, 159, 163; 34, 355, 358).Während die ältere Rechtsprechung in diesen Fällen eine konkludente Einwilligung in die mögliche Schädigung bejaht hat (RGZ 141, 262, 265; BGHZ 2, 159, 162), besteht jetzt Einverständnis darüber, daß Handeln auf eigene Gefahr als schuldhafte Selbstgefährdung unter § 254 fällt (BGHZ 34, 355, 363; 43, 72, 77).
- BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51
Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Der von Rechtsprechung und Lehre entwickelte Tatbestand des Handelns auf eigene Gefahr ist erfüllt, wenn sich jemand bewußt in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt (BGHZ 2, 159, 163; 34, 355, 358).Während die ältere Rechtsprechung in diesen Fällen eine konkludente Einwilligung in die mögliche Schädigung bejaht hat (RGZ 141, 262, 265; BGHZ 2, 159, 162), besteht jetzt Einverständnis darüber, daß Handeln auf eigene Gefahr als schuldhafte Selbstgefährdung unter § 254 fällt (BGHZ 34, 355, 363; 43, 72, 77).
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Der Schmerzensgeldanspruch ist ein einheitlicher Anspruch, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung erfordert (BGHZ 128, 117, 121/122). - BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Abgesehen von diesem Sonderfall führt Handeln auf eigene Gefahr lediglich zur Anwendung des § 254 BGB und damit in der Regel zu einer Schadensteilung (vgl. BGH NJW-RR 1995, 857). - BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92
Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Lediglich in Fällen der Gefährdungshaftung kann das Handeln auf eigene Gefahr ein Haftungsausschlußgrund sein, bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) allerdings nur, wenn sich der Verletzte bewußt Risiken aussetzt, die über die normale Tiergefahr hinausgehen (BGH NJW 1992, 2474; 1993, 2611). - BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63
Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Während die ältere Rechtsprechung in diesen Fällen eine konkludente Einwilligung in die mögliche Schädigung bejaht hat (RGZ 141, 262, 265; BGHZ 2, 159, 162), besteht jetzt Einverständnis darüber, daß Handeln auf eigene Gefahr als schuldhafte Selbstgefährdung unter § 254 fällt (BGHZ 34, 355, 363; 43, 72, 77). - OLG Brandenburg, 30.01.1997 - 12 U 137/95
Inanspruchnahme aus übergeleitetem Recht als Tierhalter ; Notwendige Verursachung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Anders als ein Rennpferd, das in erheblichem Umfang Erwerbszwecken dient und zu diesem Zweck gehalten wird (dazu OLG Brandenburg VersR 1998, 375), ist ein hauptsächlich zu Liebhaberzwecken gehaltenes Rennpferd nicht Haus- sondern Luxustier im Sinne des § 833 S. 2 BGB. - RG, 19.06.1933 - VI 74/33
Zur rechtlichen Bedeutung des "Handelns auf eigene Gefahr" bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Während die ältere Rechtsprechung in diesen Fällen eine konkludente Einwilligung in die mögliche Schädigung bejaht hat (RGZ 141, 262, 265; BGHZ 2, 159, 162), besteht jetzt Einverständnis darüber, daß Handeln auf eigene Gefahr als schuldhafte Selbstgefährdung unter § 254 fällt (BGHZ 34, 355, 363; 43, 72, 77).
- AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18
Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt
Verletzt ein Pferd einen Menschen, kann der Tierhalter den Entlastungsbeweis des § 833 Satz 2 BGB überhaupt nämlich nur dann führen, wenn er zuvor bewiesen hat, dass dieses Pferd auch seiner Erwerbstätigkeit als Nutztier diente ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 05.05.2000, Az.: 22 U 148/99, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 890 ff. ). - OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch …
Auch kein Mitverschulden hat das OLG Düsseldorf darin gesehen, dass sich eine Fußgängerin beim erlaubten Überqueren einer Weide vor ein Pferd gestellt hatte, das ihr den Weg versperrte, und es mit "Hau ab" verscheuchen wollte, worauf sich das Pferd umdrehte und sie trat (U. v. 05.05.2000, 22 U 148/99, BeckRS 2000, 30110149). - OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00
Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den …
Möglich ist - nur - eine Aufteilung auf bisher eingetretene und etwaige künftige immaterielle Folgen (immaterieller Vorbehalt), sofern die künftige Entwicklung nicht übersehbar ist und weitere Beeinträchtigungen in Zukunft möglich sind (…vgl. BGH NJW-RR 1989, S. 1367;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, S. 927; NJW-RR 2001, S. 890, 892 f.;… OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, S. 615;… OLG Celle, VersR 1973, S. 60, 61;… OLG Karlsruhe, VersR 1971, S. 1068;… s. auch OLG Frankfurt/Main, VersR 1995, S. 1061;… Palandt /Thomas, aaO., § 847 Rdn. 11).
- OLG Köln, 26.01.2010 - 3 U 91/09
Haftungsverteilung bei Anfahren eines rückwärts auf die Fahrbahn tretenden …
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist ein einheitlicher Anspruch, der nicht willkürlich in mehrere Teilbeträge zerlegt werden kann (vgl. hierzu auch BGH NJW 2004, 1243; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 890; siehe auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927). - LG Köln, 20.06.2014 - 16 O 448/13
Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem leichten Fall einer Tibiakopffraktur in …
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2000, Az. 22 U 148/99) hat für eine Tibiakopffraktur ein Schmerzensgeld von 6.000 EUR bei komplikationsfreiem Heilungsverlauf und einer voraussichtlichen Dauer-MdE von 20 % für angemessen erachtet. - LG Frankfurt/Main, 13.04.2012 - 19 O 31/12
Höhe des Schmerzensgeldes bei Tibiakopffraktur; Höhe des Schmerzensgeldes bei …
Soweit die Beklagte sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2001, 890-893) beruft, in welcher der dortigen Verletzten ein Schmerzensgeld von 12.000 DM (6.135,50 EUR) zugesprochen worden ist, entspricht jener Fall dem vorliegenden darin, dass im Anschluss an eine Fraktur eines Unterschenkelknochens mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbstätigkeit von 20 % zu rechnen war. - OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01
Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den …
Läßt sich diese jedoch nicht sicher überschauen, dann erlaubt die Rechtsprechung wegen der Reichweite der Rechtskraftwirkung eines Schmerzensgeldurteils, daß sich der Verletzte nicht mit einer notwendig nur pauschalen Schätzung und Abgeltung der Zukunftsrisiken begnügt, sondern diese ausklammert und durch einen Feststellungsantrag einer späteren Geltendmachung vorbehält (vgl. v. Gerlach in VersR 2000, 525 [530 unter lit. b bb]; BGH in NJW 2001, 3414 [3415]; OLG Hamm in NJW-RR 2000, 1623 = VersR 2001, 1386; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 927; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 349; OLG Hamm in OLGR 1991, 5 ff.; OLGR 2000, 230 [232]; NJW-RR 2000, 1623 ff. = VersR 2001.1386 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 213 [214]). - LG Frankfurt/Main, 17.01.2006 - 10 O 422/03 Eine zeitliche Begrenzung des Schmerzensgeldanspruchs auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 890; VersR 1996, 984; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 615; Palandt/Heimich, BGB,.