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AG Rudolstadt, 25.04.2002 - 1 C 653/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auszahlung eines Bargeldbetrages aus einer Gewinnmitteilung; Bewertung eines Anschreibens mit Gewinnzusage unter Bezug auf eine Busfahrt ; Auslegung der Mitteilung der Gewinnhöhe unter Zugrundelegung des objektivierten Empfängerhorizontes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1631
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03
Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein …
Während zum Teil ein enger Absenderbegriff vertreten wird, weil die Norm auf Grund ihres Strafcharakters grundsätzlich restriktiv ausgelegt werden müsse (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633), wird dem in anderen Entscheidungen mit Hinweis auf den Normzweck die Notwendigkeit eines weiten Absenderbegriffs entgegengehalten (AG Rudolstadt NJW-RR 2002, 1631; LG Darmstadt Teil-Urteil vom 27.08.2003, AZ 9 O 65/03). - OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 22 U 203/02 Nach einer Entscheidung des AG Rudolstadt kann derjenige, der als Partner oder Strohmann für einen nicht identifizierten oder identifizierbaren anderen im Rechtsverkehr auftritt, der angeblich eine Gewinnzusage gemacht haben soll, selbst für die Zahlung haften (NJW-RR 2002, 1631), und zwar aus § 661 a i.V.m. § 242 BGB.