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   AG Rudolstadt, 25.04.2002 - 1 C 653/01   

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https://dejure.org/2002,26361
AG Rudolstadt, 25.04.2002 - 1 C 653/01 (https://dejure.org/2002,26361)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 25.04.2002 - 1 C 653/01 (https://dejure.org/2002,26361)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 25. April 2002 - 1 C 653/01 (https://dejure.org/2002,26361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung eines Bargeldbetrages aus einer Gewinnmitteilung; Bewertung eines Anschreibens mit Gewinnzusage unter Bezug auf eine Busfahrt ; Auslegung der Mitteilung der Gewinnhöhe unter Zugrundelegung des objektivierten Empfängerhorizontes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1631
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03

    Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein

    Während zum Teil ein enger Absenderbegriff vertreten wird, weil die Norm auf Grund ihres Strafcharakters grundsätzlich restriktiv ausgelegt werden müsse (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633), wird dem in anderen Entscheidungen mit Hinweis auf den Normzweck die Notwendigkeit eines weiten Absenderbegriffs entgegengehalten (AG Rudolstadt NJW-RR 2002, 1631; LG Darmstadt Teil-Urteil vom 27.08.2003, AZ 9 O 65/03).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 22 U 203/02
    Nach einer Entscheidung des AG Rudolstadt kann derjenige, der als Partner oder Strohmann für einen nicht identifizierten oder identifizierbaren anderen im Rechtsverkehr auftritt, der angeblich eine Gewinnzusage gemacht haben soll, selbst für die Zahlung haften (NJW-RR 2002, 1631), und zwar aus § 661 a i.V.m. § 242 BGB.
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