Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.09.2001

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2002 - NotZ 30/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4836
BGH, 08.07.2002 - NotZ 30/01 (https://dejure.org/2002,4836)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2002 - NotZ 30/01 (https://dejure.org/2002,4836)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - NotZ 30/01 (https://dejure.org/2002,4836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1718
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 3/81

    Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 30/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist allerdings im Verfahren nach § 111 BNotO ein Fortsetzungsfeststellungsantrag grundsätzlich unzulässig (BGHZ 81, 66, 68; Beschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 36/97 - BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Feststellungsantrag 7).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 36/97

    Bedenken gegen persönliche Eignung einer Person bei Bestellung zum Notar -

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 30/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist allerdings im Verfahren nach § 111 BNotO ein Fortsetzungsfeststellungsantrag grundsätzlich unzulässig (BGHZ 81, 66, 68; Beschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 36/97 - BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Feststellungsantrag 7).
  • KG, 11.09.2007 - Not 7/07

    Notarbestellung: Anspruch eines Bewerbers auf Bestellung zum Notar nach einer

    Sodann stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2002 (NotZ 30/01) fest, dass der Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts vom 30. Oktober 1997 rechtswidrig gewesen sei.

    Diese hätte eine Besetzung der Stelle verhindern können, da in dem damaligen Besetzungsverfahren der letzte Notar erst im Jahr 2000 bestellt worden ist (Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 17.1.2002 - NotZ 30/01).

    Zum einen ist die Frage, wie der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98 u.a.) festgestellte Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG hätte vermieden werden können, weder in dieser Entscheidung noch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2002 (NotZ 30/01) beantwortet worden.

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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3594
BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01 (https://dejure.org/2001,3594)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01 (https://dejure.org/2001,3594)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 (https://dejure.org/2001,3594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 5; ; BRAO § 43 a Abs. 5

  • rechtsportal.de

    BRAO § 16 Abs. 6 S. 5 § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1718
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschlüsse v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99

    Widerruf der Erlaubnis eines Rechtsbeistandes zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Daß die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gefährdung der Rechtsuchenden nicht ausschließt, hat der Senat bereits entschieden (BGH, Beschluß vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 15/99; BGH, Beschluß vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschlüsse v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 16.07.2001 - AnwZ (B) 61/00

    Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschlüsse v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 02.06.1993 - AnwZ (B) 27/93

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Betrieb

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschlüsse v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 19.06.1998 - AnwZ (B) 38/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund von Erkenntnissen über die

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschlüsse v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 15/99

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Daß die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gefährdung der Rechtsuchenden nicht ausschließt, hat der Senat bereits entschieden (BGH, Beschluß vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 15/99; BGH, Beschluß vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99).
  • BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit für das

    Auszug aus BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschlüsse v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Dieser - grundsätzlich richtige (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99, BRAK-Mitt 2000, 144; v. 6. November 2000 - AnwZ (B) 1/00, n.v.; v. 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718) - Ansatz hilft im vorliegenden Fall nicht weiter.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Gemäß § 43 a Abs. 5 BRAO sind fremde Gelder unverzüglich an den Berechtigten weiter zu leiten oder - was selbst im Falle eines Einverständnisses des Mandanten mit einer hiervon abweichenden Verfahrensweise gilt - auf ein Anderkonto einzuzahlen (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536; BGH - Senat für Anwaltssachen - NJW-RR 2002, 1718).
  • BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die aus einem Vermögensverfall des Rechtsanwalts resultierende abstrakte Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden - als Voraussetzung eines Widerrufs nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO - reicht dafür als solche nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718 zur Vorgängerregelung in § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112c BRAO Rn. 184 f.; Weyland/Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 Rn. 108a f.; jeweils mwN).
  • BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03

    Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BGH, 01.02.2005 - AnwZ (B) 43/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Anordnung

    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluß vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.07.2003 - AnwZ (B) 37/03

    Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung der Widerrufsverfügung

    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 - und vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 - NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.2004 - AnwZ (B) 15/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Sofortiger Vollzug der Widerrufsverfügung

    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 - vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 - NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.; vom 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03 - ZInSO 2003, 992).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 38/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Weder die gläubigersichernden Maßnahmen eines Insolvenzverfahrens (etwa die Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter) noch die Aussicht auf eine künftige Restschuldbefreiung bedeuten die Wiederherstellung geordneter Vermögensverhältnisse (BGH BRAK-Mitt. 2000, 144; NJW-RR 2002, 1718).
  • AGH Bayern, 11.05.2021 - BayAGH I - 5 - 25/19
    a) Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids darf nur angeordnet werden bei einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Widerrufsverfügung Bestandskraft erlangen wird und, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse schon vor Bestandskraft der Widerrufsverfügung zur notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtssuchenden oder die Rechtspflege geboten ist (BGH NJW-RR 2002, 1718).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 1 AGH 33/08

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall und sofortiger Vollzug

  • AGH Hamburg, 22.03.2016 - AGH I ZU 7/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Anordnung

  • AGH Niedersachsen, 06.12.2006 - AGH 22/06

    Voraussetzung für die sofortige Vollziehung eines Widerrufsbescheides

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