Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2614
OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02 (https://dejure.org/2002,2614)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.2002 - 16 Wx 135/02 (https://dejure.org/2002,2614)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 2002 - 16 Wx 135/02 (https://dejure.org/2002,2614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigung eines Verwaltervertrages im Wege eines Mehrheitsbeschlusses ; Bevollmächtigung eines Verwalters bis zu bestimmten Höchstbeträgen selbständig Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Auftrag zu geben; Kostenverteilungsschlüssel bei WEG

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines Verwaltervertrages mit dem Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Vertretungsbefugnis des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 8
  • NZM 2002, 1002
  • ZMR 2003, 604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01

    Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages;

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).

    Dazu gehört gerade auch die Vereinbarung von Regelungen über die gerichtliche Vertretung, da diese eine schnelle und effektive Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen (BayObLG WuM 1987, 38; Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.).

    Ob allerdings die allgemeine Übertragung des Abschlusses eines Verwaltervertrags auf den Verwaltungsbeirat, ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu Essentials des abzuschließenden Vertrags gemacht werden, ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist zweifelhaft (vgl. Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.).

    Sowohl deren Begründung wie auch die Ausgestaltung sind daher einem Mehrheitsbeschluss zugänglich (vgl. Becker/Kümmel ZWE 2001, 128 [133 f.]. Wenn aber eine Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung besteht, ist sie auch darin frei, in welcher Weise sie hiervon Gebrauch macht, ob sie etwa sich selbst den Vertragsschluss vorbehält oder ob sie das Aushandeln und den Abschluss des Verwaltervertrags - ggfls. mit mehr oder weniger detaillierten Vorgaben - delegiert. Dadurch, dass die Eigentümerversammlung mehrheitlich den Vertragsschluss auf den Verwalterbeirat delegiert, macht sie daher ebenfalls in einer bestimmten Weise von ihrer Entscheidungskompetenz Gebrauch (Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; Drasdo a.a.O.; ebenso im Ergebnis auch Schmidt ZWE 2001, 137 [140]).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Die in dem Beschluss vom 24.09.1997 in bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.07.1997 - 3 Wx 61/97 - betrifft ohnehin nicht die Frage, inwieweit der Abschluss eines Verwaltervertrags auf den Verwaltungsbeirat delegiert werden kann.

    Vielmehr ging es darum, ob im Wege eines Mehrheitsbeschlusses ein Verwaltervertrag gebilligt werden kann, in dem der Verwalter bevollmächtigt wurde, bis zu bestimmten Höchstbeträgen - zum Teil mit vorheriger Zustimmung des Verwaltungsbeirats - selbständig Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Auftrag zu geben (OLG Düsseldorf WuM 1997, 639 m. abl. Anm. Münstermann-Schlichtmann).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Die gegen die Entscheidung gerichteten Angriffe in der Rechtsbeschwerde, mit denen geltend gemacht wird, den Eigentümern habe bei der Abstimmung über die Jahresabrechnung das Bewusstsein gefehlt, die gesetzliche Regelung zu ändern, liegen schon deshalb neben der Sache, weil die Änderung bereits Jahre zuvor in dem nicht angefochtenen Beschluss vom 16.05.1994 erfolgt ist und der Beteiligte zu 1. sich in den Tatsacheninstanzen bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 - V ZB 58/99 - zur Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Mehrheitsbeschlüsse selbst darauf berufen hatte, dass entsprechend diesem Beschluss abgerechnet werden müsse.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Der teilweise vertretenen Meinung, dass eine allgemeine Delegation des Abschlusses des Verwaltervertrages ohne Vorgabe von Eckdaten zur Nichtigkeit des Verwaltervertrags führe, da das Aushandeln und der Abschluss eines derartigen Vertrages ureigenste Aufgabe der Gemeinschaft sei und Kompetenzübertragungen auf die Mitglieder des Verwaltungsbeirats ohne Vereinbarung nur durch Mehrheitsbeschluss nicht möglich seien (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 - NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZfIR 1998, 37; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 26 Rdn. 85) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Die andere Hälfte der Gerichtskosten 3. Instanz war dem Beteiligten zu 6. aufzuerlegen, da er mit der nicht ordnungsgemäßen Verbuchung der 6.175,64 DM die ihm aus dem Verwaltervertrag gegenüber obliegenden Pflichten verletzt hat und der deswegen bestehende materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bereits bei der gerichtlichen Kostenentscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1998, 755 = NZM 1998, 78).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Der Beteiligte zu 1. verkennt Inhalt und Reichweite der Senatsentscheidung vom 21.11.2001 - 16 Wx 185/01- (= OLGReport Köln 2002, 137), auf die seine Rüge gestützt ist.
  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Eine Abweichung im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG liegt aber nur dann vor, wenn die unterschiedlich beantwortete Rechtsfrage nicht nur für die jetzt zu treffende Entscheidung erheblich ist, sondern auch für die vorausgegangene Entscheidung des anderen Gerichts erheblich war, also die Grundlage jener Entscheidung gebildet hat (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1162; BGH NJW 1989, 668), was wegen der Vorgabe von "Eckdaten" für den abzuschließenden Verwaltervertrag nicht der Fall war.
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 37/88

    Vorlage - BGH - Abweichung - Erheblichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Eine Abweichung im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG liegt aber nur dann vor, wenn die unterschiedlich beantwortete Rechtsfrage nicht nur für die jetzt zu treffende Entscheidung erheblich ist, sondern auch für die vorausgegangene Entscheidung des anderen Gerichts erheblich war, also die Grundlage jener Entscheidung gebildet hat (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1162; BGH NJW 1989, 668), was wegen der Vorgabe von "Eckdaten" für den abzuschließenden Verwaltervertrag nicht der Fall war.
  • OLG Hamburg, 18.06.2001 - 2 Wx 72/97

    Bindung des Rechtsvorgängers eines Wohnungseigentümers an Beschlüsse der

  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

  • OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 202/95

    Ermächtigung des Verwalters zur Entnahme von Prozesskostenvorschüssen aus dem

  • OLG Köln, 20.11.1996 - 16 Wx 217/96

    Umlage der Kosten eines Rechtsgutachtens

  • OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 181/01
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17

    Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, welche Anforderungen an die Nichtigkeit zu stellen sind (OLG Köln NZM 2002, 1002; LG Dortmund Urteil vom 24.05.2016 1 S 445/15; 11 S 232/12 eher streng; dagegen OLG Köln NZM 2002, 1002 eher großzügig).
  • LG Köln, 31.01.2013 - 29 S 135/12

    Verwalterbestellung ohne Vergleichsangebote unzulässig!

    Die Wohnungseigentümer müssen zumindest die Eckdaten des Verwaltervertrages kennen und diese müssen vom Ermächtigungsbeschluss umfasst sein (OLG Köln, Beschl. v. 13.07.2011 - 16 Wx 115/01; OLG Köln, Beschl. v. 20.09.2002 - 16 Wx 135/02; siehe auch Jennißen/Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 26 Rn. 83).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Dies ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Eckdaten des Vertrages vorliegen (vgl. dazu OLG Köln NZM 2001, 991; NZM 2002, 1002; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 31 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2007 - 3 Wx 139/06

    Berechtigung des Verwalters einer Wohneigentumsanlage zur Beauftraguung eines

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 2003, 8), der die Kammer sich anschließe, sei ein solcher Beschluss nur anfechtbar, nicht jedoch von Anfang an nichtig.
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02

    Abberufung des WEG -Verwalters

    Der Vorwurf der nicht korrekten Jahresabrechnung durch den Antragsgegner T., wie sie der Senat in dem Verfahren 16 Wx 135/02 bzw. 8 T 159/00 LG Bonn zugrunde gelegt hat, bedeutet kein so erhebliches Fehlverhalten, das Anlass zu einer außerordentlichen Abberufung sein könnte.
  • OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 137/03

    Vertretung der Sondereigentümer in der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit der

    Das Landgericht hat mit Recht und mit zutreffender Begründung auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird und die in jeder Hinsicht in Einklang steht mit den Senatsbeschlüssen vom 21.11.2001 - 16 Wx 185/01 - (OLGReport Köln 2002, 137) - und 20.09.2002 - 16 Wx 135/02, die Erstbeschwerde zurückgewiesen.
  • KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07

    Wohnungseigentumsverwaltervertrag: Wirksamwerden bei Abschluss durch den

    Jedenfalls dann, wenn der entsprechende Ermächtigungsbeschluss nicht angefochten wird, ist ein auf seiner Grundlage geschlossener Verwaltervertrag wirksam (OLG Köln NZM 2002, 1002; Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, RN 37 zu § 26; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Auflage, RN 36 zu § 26 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht