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   KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03   

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https://dejure.org/2004,2299
KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03 (https://dejure.org/2004,2299)
KG, Entscheidung vom 03.02.2004 - 1 W 244/03 (https://dejure.org/2004,2299)
KG, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 1 W 244/03 (https://dejure.org/2004,2299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Selbstkontrahierung bei Zustimmung des Verwalters, der zugleich Erwerber ist; Vorliegen einer Selbstkontrahierung, wenn die Zustimmungserklärung gegenüber dem Veräußerer abgegeben werden kann und auch abgegeben wird; Zustimmung zur Veräußerung nach§ 12 Abs. ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; WEG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; WEG § 12 Abs. 1
    Zur Wirksamkeit einer Zustimmung des WEG -Verwalters nach § 12 Abs. 1 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksames Insichgeschäft des Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wirksamkeit der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum durch den erwerbenden Verwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1161
  • MDR 2004, 740
  • DNotZ 2004, 391
  • NZM 2004, 588
  • FGPrax 2004, 69
  • Rpfleger 2004, 281
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    Das legt es nahe, den Anwendungsbereich des § 181 BGB auf den WEG-Verwalter auszudehnen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1077, 1078); seine Stellung als Treuhänder ist der von Trägern eines privaten Amtes (Testamentsvollstrecker, Nachlass- und Insolvenzverwalter) vergleichbar, für welche die entsprechende Anwendung des § 181 BGB wegen der Gleichheit der Konfliktslage anerkannt ist (vgl. BGHZ 113, 262, 270; 108, 21, 24; 30, 67; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 181 Rn. 3).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    Das legt es nahe, den Anwendungsbereich des § 181 BGB auf den WEG-Verwalter auszudehnen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1077, 1078); seine Stellung als Treuhänder ist der von Trägern eines privaten Amtes (Testamentsvollstrecker, Nachlass- und Insolvenzverwalter) vergleichbar, für welche die entsprechende Anwendung des § 181 BGB wegen der Gleichheit der Konfliktslage anerkannt ist (vgl. BGHZ 113, 262, 270; 108, 21, 24; 30, 67; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 181 Rn. 3).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    Denn er nimmt bei der Ausübung der Zustimmungsbefugnis regelmäßig kein eigenes Recht wahr, sondern ein solches der Wohnungseigentümer, als deren Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter er handelt (BGHZ 112, 240, 242; …
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79

    Zur Anwendbarkeit von § 181 BGB bei derAbgabe einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    § 181 BGB ist eine formale Ordnungsvorschrift, die auf die Art des Zustandekommens des Rechtsgeschäfts bezogen ist; der Interessengegensatz zwischen mehreren vom Vertreter repräsentierten Personen ist zwar gesetzgeberisches Motiv, aber zur Tatbestandserfüllung grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 77, 7, 9; 50, 8, 11).
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    Bei einseitigen Rechtsgeschäften ist ein Insichgeschäft grundsätzlich nur gegeben, wenn der Vertreter dieses sich selbst gegenüber als Erklärungsempfänger vornimmt (BGHZ 94, 132, 137; RGZ, a.a.O.; 76, 89, 92 f.; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 181 Rn. 8).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    § 181 BGB ist eine formale Ordnungsvorschrift, die auf die Art des Zustandekommens des Rechtsgeschäfts bezogen ist; der Interessengegensatz zwischen mehreren vom Vertreter repräsentierten Personen ist zwar gesetzgeberisches Motiv, aber zur Tatbestandserfüllung grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 77, 7, 9; 50, 8, 11).
  • BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83

    T-Shirt-Lieferung an Verein - §§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    Das schließt es nach neuerem Verständnis allerdings nicht aus, den Schutzzweck des § 181 BGB für eine tatbestandliche Erweiterung heranzuziehen, wenn sich bei bestimmten Geschäften ein möglicher Missbrauch der Vertretungsmacht "generell-abstrakt" nach objektiv und einwandfrei feststellbaren Merkmalen erfassen lässt oder die Vorschrift bei einer rein formalen Betrachtungsweise ihre Bedeutung verlöre, weil sie ohne weiteres umgangen werden könnte (vgl. BGHZ 91, 334, 337; 77, a.a.O., S. 9f.; 64, 72, 76; Senat, NJW-RR 1999, 168).
  • BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58

    In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    Das legt es nahe, den Anwendungsbereich des § 181 BGB auf den WEG-Verwalter auszudehnen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 1077, 1078); seine Stellung als Treuhänder ist der von Trägern eines privaten Amtes (Testamentsvollstrecker, Nachlass- und Insolvenzverwalter) vergleichbar, für welche die entsprechende Anwendung des § 181 BGB wegen der Gleichheit der Konfliktslage anerkannt ist (vgl. BGHZ 113, 262, 270; 108, 21, 24; 30, 67; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 181 Rn. 3).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    2 Z 79/76">BayObLGZ 1977, 40, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.; vgl. auch BGHZ 37, 203, 208).
  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 261/89

    Vertretungsberechtigung bei Ausschluß eines gesamtvertretungsberechtigten BGB

    Auszug aus KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
    Zwar handelt es sich bei der Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 Abs. 1 WEG um ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, für das § 181 BGB grundsätzlich gilt (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 1441; RGZ 143, 350, 352; BayObLG, Rpfleger 1983, 350; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 181 Rn. 6).
  • KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95

    Auflassung aufgrund Scheidungsvereinbarung

  • OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88

    Ersetzung der Verwalterzustimmung durch einstimmige Zustimmung der

  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

  • OLG Düsseldorf, 22.08.1984 - 3 W 256/84

    Zur Abgabe der Verwalterzustimmung, wenn der Verwalter zugleich Veräußerer ist

  • OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86

    Wohnungseigentum

  • KG, 16.12.1997 - 1 W 5694/97

    Umgehung des Verbots des Selbstkontrahierens bei Grundstücksauflassung

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 10 WF 53/03

    Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin

  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
  • BayObLG, 26.06.1986 - BReg. 2 Z 54/85
  • KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78
  • LG Traunstein, 19.05.1980 - 4 T 955/80

    Zur Anwendbarkeit von § 181 BGB auf die Verwalterzustimmung

  • RG, 08.02.1934 - IV 357/33

    Kann die Ehefrau, die der Ehemann durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt hat,

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG ist daher in dieser Beziehung nicht anders zu behandeln als rechtsgeschäftliche Erklärungen, die Träger eines vergleichbaren privaten Amts (wie bspw. Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter; vgl. KG, NJW-RR 2004, 1161, 1162) während ihrer Amtszeit im eigenen Namen mit Wirkung für und gegen den Rechtsinhaber abgegeben haben.
  • KG, 17.08.2010 - 1 W 97/10

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Zustimmung der anderen

    Der Zweck des § 12 WEG, den Wohnungseigentümern die Möglichkeit zu geben, sich gegen das Eindringen störender oder zahlungsunfähiger Personen in die Eigentümergemeinschaft zu schützen (KG, FGPrax 2004, 69; Wenzel a.a.O. Rdn. 1), mag zwar ein Indiz dafür sein, dass es den Wohnungseigentümern bei der Vereinbarung einer Veräußerungsbeschränkung mehr um den von ihnen womöglich nicht erwünschten Eigentumserwerb als um die Art des schuldrechtlichem Grundgeschäfts geht.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen

    In einer solchen Konstellation ist § 181 BGB auch nicht aufgrund seines Schutzzwecks in erweiterter Heranziehung des Rechtsgedankens anwendbar (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 03.02.2004 - 1 W 244/03 - Rn. 4/5).
  • OLG Hamm, 05.09.2013 - 15 W 303/13

    Wirksamkeit einer Verfügungsbeschränkung hinsichtlich Wohnungseigentum

    Der Senat folgt insoweit der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLG MittBayNot 1986, 180; OLG Düsseldorf NJW 1985, 390; ebenso für den Fall, dass der Verwalter Erwerber ist: KG FGPrax 2004, 69; MüKoBGB/Commichau, 6. Aufl., § 12 WEG Rn. 13; Palandt/Bassenge, BGB 72. Aufl., § 12 WEG Rn. 6; a.A. Bärmann/Klein a.a.O. § 12 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2019 - 3 Wx 217/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Daraus folgt, dass die Erklärung jedenfalls auch gegenüber dem anderen Teil des Vertrages abgegeben wurde, wie § 182 Abs. 1 BGB dies vorsieht (vgl. Senat NJW 1985, 390; KG NJW-RR 2004, 1161; Fröhler, in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 1. Oktober 2019, § 181 Rn. 50 und 253).
  • KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur Veräußerung bei

    Aus dem Zweck des § 12 WEG, den Wohnungseigentümern die Möglichkeit zu geben, sich gegen das Eindringen störender oder zahlungsunfähiger Personen in die Eigentümergemeinschaft zu schützen (KG, FGPrax 2004, 69) erschließt sich ohne Weiteres, dass es für das Zustimmungserfordernis nicht darauf ankommen kann, ob der neue Wohnungseigentümer seine Rechtsstellung durch ein entgeltliches oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft erworben hat.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10

    Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf

    In einer solchen Konstellation ist § 181 BGB auch nicht aufgrund seines Schutzzwecks in erweiterter Heranziehung des Rechtsgedankens anwendbar (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 03.02.2004 - 1 W 244/03 - Rn. 4/5).
  • AG Dinslaken, 17.10.2019 - DI-7836
    Dieser stützt seine Ausführungen auf die Entscheidung des Kammergerichts - 1 W 244/03 - durch Beschluss vom 03.02.2003 - 1 W 244/03 -.
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