Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8410
OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04 (https://dejure.org/2004,8410)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.01.2004 - 9 W 5/04 (https://dejure.org/2004,8410)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 9 W 5/04 (https://dejure.org/2004,8410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Mehvertretungszuschlags durch einen Rechtsanwalt bei Vertretung von mehreren Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit; Anwendbarkeit der Grundsätze über die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104; ; BRAGO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 104; BRAGO § 6
    Mehrvertretungszuschlag eines Rechtsanwaltes in der Streitsache für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte und Notare

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 804
  • NZM 2004, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04
    Die von den Parteien in den Vordergrund gestellte Frage einer Anwendbarkeit der neueren GbR-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 1056 ff.) auf die Wohnungseigentümergemeinschaft kann offen bleiben.
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04
    Solange die obergerichtliche Rechtssprechung an ihrer Auffassung festhält, Wohnungseigentümergemeinschaften seien nicht rechtsfähig - soweit ersichtlich, ist das immer noch der Fall -, waren die Kläger nicht verpflichtet, in einem gerichtlichen Verfahren als Gemeinschaft aufzutreten (OLG München, ZMR 2003, 451; vgl. für die GbR: BGH, NJW 2002, 2958).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04
    Dafür, dass den Prozessbevollmächtigten der Kläger der Klagauftrag seitens der Verwalterin, der W. Baugenossenschaft eG, nur für diese oder gar als Prozessstandschafterin erteilt worden wäre (vgl. BGH, Rpfleger 1987, 387; BayObLG, AnwBl. 2001, 183), macht die Beklagte nichts geltend und bestehen auch sonst keinerlei Anhaltspunkte.
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04
    In der bisherigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Rechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften stets einhellig verneint worden (z.B. BGH, Rpfleger 1998, 478; BayObLG, NJW 2002.1506 ff., jew. mit weit.
  • OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2448/02

    Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04
    Solange die obergerichtliche Rechtssprechung an ihrer Auffassung festhält, Wohnungseigentümergemeinschaften seien nicht rechtsfähig - soweit ersichtlich, ist das immer noch der Fall -, waren die Kläger nicht verpflichtet, in einem gerichtlichen Verfahren als Gemeinschaft aufzutreten (OLG München, ZMR 2003, 451; vgl. für die GbR: BGH, NJW 2002, 2958).
  • OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05

    Erfallen der Erhöhungsgebühr in Wohngeldverfahren

    So nimmt denn auch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung an, dass die auf den Mehrvertretungszuschlag entfallenden Kosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften erstattungsfähig sind (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 804 ; OLG München, ZMR 2003, 451 ; OLG Koblenz, AnwBl 2002, 249).
  • LG Wuppertal, 30.05.2005 - 6 T 308/05

    Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der Zwangsvollstreckung

    Nicht zu entscheiden ist vorliegend, ob die Erhöhungsgebühr gemäß Nr. 1008 VV möglicherweise deshalb nicht berechnet werden darf, weil der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft als gewillkürter Prozeßstandschafter der Wohnungseigentümer im eigenen Namen hätte klagen und vollstrecken können, wodurch die Erhöhungsgebühr vermieden worden wäre (vgl. hierzu OLG München, ZMR 2003, S. 451; OLG Schleswig NJW-RR 2004, S. 804; Schuschke, NZM 2005, S. 84 f.; Drasdo, MDR 2003, S. 1387; Hartmann, Kostengesetze, 34. Auflage, § 7 RVG Rz. 23).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 254/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8873
BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 254/03 (https://dejure.org/2003,8873)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 2Z BR 254/03 (https://dejure.org/2003,8873)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 2Z BR 254/03 (https://dejure.org/2003,8873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 44 Abs. 1;; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 44 Abs. 1; ZPO § 227 Abs. 1
    Gebot der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten und Ablehnung einer Terminsverlegung

  • ibr-online

    Gebot der mündl. Verhandlung: Möglichkeit zur Teilnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Gebots der mündlichen Verhandlung "mit den Beteiligten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 804
  • NZM 2004, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 254/03
    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer näheren Begründung (allgemeine Meinung, z.B. BayObLG NJW-RR 1993, 280 f.; Merle in Bärmann/ Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 44 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Führt die offensichtlich fehlerhafte Ablehnung eines Terminverlegungsantrags dazu, dass eine Partei in der mündlichen Verhandlung nicht anwaltlich vertreten ist und ihr Äußerungsrecht daher nicht sachgerecht wahrnehmen kann, verletzt dies das Gehörsrecht der betroffenen Partei (vgl. BVerwG, NJW 1992, 2042 [juris Rn. 15] mwN; BayObLG, NJW-RR 2004, 804 [juris Rn. 10]; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 1831 [juris Rn. 7]).
  • OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05

    Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung

    Die in § 44 Abs. 1 WEG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG NJW-RR 2004, 804) vorgeschriebene mündliche Verhandlung bezweckt die Förderung der Sachaufklärung, die Gewährung rechtlichen Gehörs und das Hinwirken auf eine gütliche Einigung (vgl. BayObLGZ 1973, 145/148).
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