Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstand der Zuwendung bei Lebensversicherungen zugunsten eines Dritten im Bereich der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts; Keine Übertragbarkeit der Besonderheiten der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis ...
- erbrechtsiegen.de
Können die Erben das Bezugsrecht einer Lebensversicherung widerrufen bzw. ändern?
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 812
Nach Eintritt des Versicherungsfalls von den Erben des VN erklärter Widerruf eines dem Begünstigten nicht zugegangenen Schenkungsangebots - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bezugsrecht einer Lebensversicherung von den Erben widerrufbar?
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Geschenkte Lebensversicherung und Widerruf der Erben
- kanzlei-klumpe.de , S. 11 (Kurzinformation)
Zur Frage der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung bei Einsetzung eines nicht informierten Dritten
- kanzlei-klumpe.de , S. 7 (Leitsatz)
Fehlender Rechtsgrund für Bezugsberechtigung aus Lebensversicherung
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.04.2004 - 14 O 29/04
- OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 465
- MDR 2005, 574
- VersR 2005, 819
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.09.1995 - XII ZR 16/94
Einbeziehung einer aufgrund des Todes eines Dritten zugeflossenen …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Bereich der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts die Frage nach dem Gegenstand der Zuwendung bei Lebensversicherungen zugunsten eines Dritten anders beurteilt (vgl. BGH, FamRZ 1976, 616; BGHZ 130, 377 unter 2 b aa; vgl. dazu jetzt aber auch - für den Bereich des Anfechtungsrechts - BGHZ 165, 350). - BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93
Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590;… Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28). - BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86
Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590;… Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28).
- BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82
Registerschutz und Bereicherung
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590;… Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28). - OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Zuwendung eines Bezugsrechts aus einer …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Dies ergibt sich richtigerweise schon daraus, dass Gegenstand der Zuwendung in einem Fall wie dem vorliegenden das Bezugsrecht ist (Senat, VersR 2002, 1409 unter II 1 c aa), jedenfalls aber daraus, dass der Kläger die Ansprüche auf Kosten der Erbmasse erlangt hat. - OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 18 U 65/94
Amtspflicht; Notar; Testament; Lebensversicherung; Anderweitige …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590;… Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28). - BGH, 04.02.1976 - IV ZR 156/73
Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen geminderten Nachlassvermögens infolge zu …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Bereich der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts die Frage nach dem Gegenstand der Zuwendung bei Lebensversicherungen zugunsten eines Dritten anders beurteilt (vgl. BGH, FamRZ 1976, 616; BGHZ 130, 377 unter 2 b aa; vgl. dazu jetzt aber auch - für den Bereich des Anfechtungsrechts - BGHZ 165, 350).
- OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 808/18
Geltendmachung des Anspruchs auf Auszahlung einer Versicherungssumme aus einem …
Wegen des Grundsatzes der Relativität der Schuldverhältnisse ist ein hieraus folgender Bereicherungsanspruch aber nicht im Deckungsverhältnis zum Versicherer, sondern im Valutaverhältnis der Erben gegenüber den Bezugsberechtigten zu verfolgen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 29.11.2016 - 6 W 112 /16 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2004, 20 U 132/04 - juris). - OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung; Rückabwicklung der Zuwendung einer …
Im Rahmen des Bereicherungsrechts sei aber anerkannt, dass die Versicherungssumme herauszugeben sei (Bezugnahme auf OLG Hamm NJW-RR 2005, 465).c) Da es vorliegend um die erbrechtlichen Besonderheiten im Rahmen des § 2287 Abs. 1 BGB geht, veranlasst auch der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. NJW-RR 2005, 465) im Zusammenhang mit einem "normalen" Bereicherungsausgleich keine abweichende Beurteilung.
- KG, 29.11.2016 - 6 W 112/16
Lebensversicherung: Geltendmachung der Todesfallleistung durch den …
zu verweisen, der - solange eine Zahlung seitens der Beklagten noch nicht erfolgt ist - darauf gerichtet ist, das ohne Rechtsgrund erlangte Bezugsrecht mittels Abtretung herauszugeben (OLG Hamm VersR 2005, 819, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und 10). - OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14
Widerruf der Bezugsberechtigung hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung …
Denn auch bei unterbliebener Auszahlung der Versicherungsleistung durch die Antragsgegnerin würde dem Antragsteller allenfalls gegen die Begünstigte ein auf Abtretung des Anspruches gegen die Antragsgegnerin auf Auszahlung der Versicherungssumme gerichteter Bereicherungsanspruch zugestanden haben (vgl. Senat, VersR 2005, 819;… Reiff/Schneider, a.a.O., Rn. 41 mit weiteren Nachweisen).