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   OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 W 377/09   

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https://dejure.org/2010,6281
OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 W 377/09 (https://dejure.org/2010,6281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2010 - I-15 W 377/09 (https://dejure.org/2010,6281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2010 - I-15 W 377/09 (https://dejure.org/2010,6281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 57, 705
    Keine Zweckmäßigkeitsprüfung rein interner Vorschriften der Vereinssatzung durch Registergericht bei Erstanmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsbefugnis des Registergerichts hinsichtlich einer Vereinssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 57; BGB § 58
    Prüfungsbefugnis des Registergerichts hinsichtlich einer Vereinssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 39
  • NZG 2010, 1114
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Nürnberg, 20.05.2015 - 12 W 882/15

    Vereinsregistersache: Auslegung einer Vereinssatzung; Voraussetzungen einer

    d) Die Beschwerde ist unabhängig von dem Beschwerdewert zulässig, da im Hinblick auf den gemeinnützigen Vereinszweck von einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen ist, § 61 Abs. 1 FamFG (OLG Hamm NJW-RR 2011, 39).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2015 - 12 W 1845/15

    Zulässige Haftungsbeschränkung für Vereinsmitglieder durch Satzungsbestimmung

    d) Die Beschwerde ist unabhängig von dem Beschwerdewert zulässig, da im Hinblick auf den gemeinnützigen Vereinszweck von einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen ist, § 61 Abs. 1 FamFG (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 39).
  • OLG Nürnberg, 17.11.2015 - 12 W 2249/15

    Änderung des Vereinszwecks

    d) Die Beschwerde ist unabhängig von dem Beschwerdewert zulässig, da im Hinblick auf den gemeinnützigen Vereinszweck von einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen ist, § 61 Abs. 1 FamFG (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 39).
  • OLG Nürnberg, 26.09.2014 - 12 W 2015/14

    Vereinsregistersache: Inhaltliche Anforderungen an einen Eintragungsantrag für

    d) Die Beschwerde ist unabhängig von dem Beschwerdewert zulässig, da im Hinblick auf den gemeinnützigen Vereinszweck von einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen ist, § 61 Abs. 1 FamFG (OLG Hamm NJW-RR 2011, 39).
  • OLG Nürnberg, 15.08.2012 - 12 W 1474/12

    Vereinsregisterverfahren: Notwendiger Inhalt eines Eintragungsantrags für eine

    d) Die Beschwerde ist unabhängig von dem Beschwerdewert zulässig, da im Hinblick auf den gemeinnützigen Vereinszweck von einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen ist, § 61 Abs. 1 FamFG (OLG Hamm NJW-RR 2011, 39).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2013 - 11 Wx 39/13

    Vereinsregister: Anforderungen an den geänderten Inhalt der Vereinssatzung für

    Der vollen materiellen Prüfungsbefugnis des Registergerichts unterliegen nur die sich aus dem Vereinsrecht ergebenden Mindestanforderungen an die körperschaftliche Organisation, der Zweck des Vereins und die Einhaltung der in den §§ 56-59 BGB genannten formellen Eintragungsvoraussetzungen (vgl. § 60 BGB), das Registergericht ist deshalb nicht befugt, Satzungsbestimmungen zu beanstanden, die keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, wenn es diese lediglich für unzweckmäßig oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 42 f., OLG Köln OLGR 1994, 40 ff.; OLG Hamm NotBZ 2010 413; OLG Celle Rpfleger 2010, 670 ff.; Stöber/Otto, Handbuch Vereinsrecht 10. Auflage, Rn. 1254 ff.).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16
    Soweit der Beteiligte zu 1.) im Rahmen der Begründung seiner Beschwerde unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss v. 12.08.2010, Az. 15 W 377/09) argumentiert, das Registergericht stelle bloße Zweckmäßigkeitserwägungen an, ohne hierzu befugt zu sein, ist dem schon mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen nicht zu folgen.
  • OLG Nürnberg, 05.10.2022 - 12 W 2303/22

    Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks

    d) Die Beschwerde ist unabhängig von dem Beschwerdewert zulässig, da im Hinblick auf den gemeinnützigen Vereinszweck von einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen ist, § 61 Abs. 1 FamFG (OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2010 - I-15 W 377/09 -, Rn. 1, juris).
  • OLG Köln, 20.05.2015 - 12 W 882/15
    d) Die Beschwerde ist unabhängig von dem Beschwerdewert zulässig, da im Hinblick auf den gemeinnützigen Vereinszweck von einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit auszugehen ist, § 61 Abs. 1 FamFG (OLG Hamm NJW-RR 2011, 39 [OLG Hamm 12.08.2010 - 15 W 377/09]).
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