Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11   

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https://dejure.org/2013,1340
BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11 (https://dejure.org/2013,1340)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - VIII ZR 329/11 (https://dejure.org/2013,1340)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11 (https://dejure.org/2013,1340)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 535 BGB
    Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Große Hunde in Mietwohnung: Vermieter-Einschätzung zu artgerechter Haltung nicht relevant

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der artgerechten Haltung eines Hundes im Zusammenhang mit einem mietrechtlichen Streit über die Haltung eines Bearded Collie in einer Wohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hundehaltung in Mietwohnung kann nicht mit allgemeinen Erwägungen verboten werden; § 535 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hundehaltung in einer Großstadt; Tierhaltung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bearded Collie auch in Altbau-Etagenwohnung erlaubt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erlaubte Haltung eines "großen Hundes" in Mietwohnung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Hundehaltung in Haus und Garten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hundehaltung - ist artgerechte Haltung Pflicht?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Großer Hund in Mietwohnung artgerecht? - Vermieter fordert vom Mieter, seinen Bearded Collie zu entfernen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erlaubte Haltung eines "großen Hundes" in Mietwohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mieter darf "Bearded Collie" in 95 m² großer Mietwohnung halten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf großen Hund halten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf großen Hund halten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Collie kann in großer Wohnung gehalten werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit einer Hundehaltung in einer Wohnung bestimmt sich nach dem Mietvertrag - Frage der artgerechten Haltung spielt keine Rolle

Besprechungen u.ä. (2)

  • schneideranwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tierhaltung in der Mietwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter kann nicht über artgerechte Tierhaltung wachen! (IMR 2013, 89)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 522
  • NZM 2013, 265
  • ZMR 2013, 425
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist schon für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar und eine entsprechende Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam (Hinweisbeschluss des Senats vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).
  • AG Paderborn, 28.10.2019 - 51 C 112/19

    Zustimmung Vermieter zur Haltung eines großen Hundes in Mietswohnung

    Ob eine artgerechte Haltung des Tieres in der Wohnung tatsächlich nicht möglich ist - wie von der Beklagten behauptet - ist für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidend, da für die unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 535 BGB allein maßgebliche mietrechtliche Betrachtung der Haltung des Hundes die Frage nach dessen artgerechter Haltung keine Rolle spielt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VIII ZR 329/11 - zitiert nach juris).
  • AG Köln, 07.07.2021 - 210 C 208/20

    Hundehaltung in Mietwohnung zulässig!

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, NJW 2013, 1526; BGH, VIII ZR 340/06, NZM 2008, 78; BGH ,VIII ZB 57/16, NZM 2018, 462; BGH, VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).

    Überdies kommt es nach der Rechtsprechung des BGH für die mietrechtliche Frage der Haltungserlaubnis nicht auf die Frage der artgerechten Haltung an, vgl. BGH, VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152.

  • AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13

    Hundehaltung in der Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig!

    Für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt sei kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar, so dass eine Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 unwirksam ist (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 25.09.2012, Az.: VIII ZR 329/11; BGH, WUM 2013, 152).
  • AG Bielefeld, 25.07.2018 - 401 C 275/17

    Halten von Waranen und Aufzucht von Chamäleons rechtfertigen fristlose Kündigung

    Zu den Beurteilungskriterien zählen insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung des Vermieters sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH WuM 2013, 152).
  • LG Köln, 28.11.2013 - 1 S 300/12

    Zulässigkeit einer Mietklausel über die generelle Untersagung der Haltung eines

    Derartige Fälle sind, wie der Bundesgerichtshof betont hat, nur aufgrund einer Abwägung im Einzelfall zu bewerten, (vgl. dazu BGH WuM 2013, 152; dort wurde ausdrücklich erklärt, dass die Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision nicht vorgelegen hatten).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.05.2012 - I-21 U 113/11   

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https://dejure.org/2012,37857
OLG Hamm, 15.05.2012 - I-21 U 113/11 (https://dejure.org/2012,37857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2012 - I-21 U 113/11 (https://dejure.org/2012,37857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - I-21 U 113/11 (https://dejure.org/2012,37857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Verweigerung der Nachbesserung wegen unverhältnismäßigen Aufwandes

  • ibr-online

    Hohe Kosten allein machen Mängelbeseitigung nicht unzumutbar!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnanlage mit feuchtem Keller - Hat der Bauträger Wände schlecht abgedichtet, kann er die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten ablehnen

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Kosten der Mangelbeseitigung unzumutbar?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei objektivem berechtigten Interesse an ordnungsgemäßer Erfüllung kann Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten verweigert werden.

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Kosten allein machen Mängelbeseitigung für Bauträger nicht unzumutbar! (IBR 2013, 83)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsvereinbarung in Bauträgerverträgen: Unwirksam bei fehlender Durchführbarkeit! (IBR 2013, 120)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 522
  • BauR 2013, 510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Essen, 05.07.2011 - 17 O 388/10

    Vorschuss der Kosten zur Beseitigung von Mängeln an einem Bauvorhaben (hier:

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.07.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 17 O 388/10) und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, 1. das am 05.07.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 17 O 388/10) abzuändern und die Klage abzuweisen sowie.

    im Wege der Anschlussberufung das am 05.07.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 17 O 388/10) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie weitere 2.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    § 638 Abs. 1 Satz 1 (a. E.) und 2 BGB a. F. bzw. § 634 a Abs., 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB n. F. verjähren Mängelansprüche aus Bauträgerverträgen in fünf Jahren seit der Abnahme (vgl. BGH NJW 1985, 1551 [1552] zur alten Rechtslage sowie Kniffka/ Schulze-Hagen , aaO., § 634 a BGB, Rdnr. 322).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1106 sowie NJW 1995, 1836 [1837] jew. mwN.).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Dabei hat sich der Senat aufgrund der in jeglicher Hinsicht plausiblen und überzeugenden, auch dem Laien verständlichen Ausführungen des aus einer Vielzahl von Verfahren bekannten Sachverständigen X seine persönliche Überzeugung gebildet und nicht lediglich die Einschätzung des Sachverständigen übernommen (vgl. BGH NJW 1994, 801 [802]).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Er kann damit für den Mangel selbst in vollem Umfang die Unterbrechung (bzw. nunmehr Hemmung) der Verjährung bewirken (vgl. BGH NJW-RR 1989, 208 mwN. zur alten Rechtslage; Kniffka/ Schulze-Hagen , aaO., § 634 a BGB, Rdnr. 71 und ders./ Krause-Allenstein , § 635 BGB, Rdnr. 15 mwN.).
  • BGH, 23.02.1995 - VII ZR 235/93

    Bewertung des zur Nachbesserung erforderlichen Aufwands

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1106 sowie NJW 1995, 1836 [1837] jew. mwN.).
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Insbesondere steht der Verzinsung nicht entgegen, dass die Klägerin einen Vorschussanspruch geltend macht (vgl. BGH NJW 1983, 2191 mwN.; Kniffka/ Krause-Allenstein , § 637 BGB, Rdnr. 70 mwN.).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Die Klägerin, die das Gemeinschaftseigentum betreffende Ansprüche geltend macht, ist gem. §§ 10 Abs. 6 Satz 1, 2, 3 und 5 WEG i. V. m. § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig und als gesetzliche Prozessstandschafterin (vgl. BGH NJW 2007, 1952, Tz. 15; Kniffka , Bauvertragsrecht, 2012, § 633 BGB, Rdnr. 187 mwN.) ferner prozessführungsbefugt.
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen (vgl. BGH NJW 1998, 2814 [2815]).
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11
    Ungeachtet des Umstandes, dass sich der Feststellungsantrag - was der Prozessbevollmächtigte der Klägerin im Termin vor dem Senat auf Nachfrage klargestellt hat - nicht auf weitere Vorschuss ansprüche bezieht, sondern vielmehr auf Ersatzansprüche hinsichtlich etwaiger Schäden , die zwar durch die Sachmängel entstanden sind, aber über die reinen Mängelbeseitigungskosten hinausgehen, ergibt sich das Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) der Klägerin jedenfalls aus der verjährungshemmenden Wirkung der Feststellungsklage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, vgl. BGH NZBau 2010, 365, Tz. 13 mwN.).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

  • OLG Köln, 29.08.2014 - 19 U 200/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Pauschalpreisvereinbarung bei einem

    Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1106 sowie NJW 1995, 1836 [1837]; OLG Hamm , NJW-RR 2013, 522 ff.).
  • LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008, VII ZR 214/06, Rn. 16; außerdem OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 2012, I-21 U 113/11, Rn. 89 f., jew. zit. nach juris).
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