Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 2-09 T 528/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsräumung bei latenter Suizidgefahr für Schuldner
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Suizidgefahr eines Räumungsschuldners
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Latente Suizidgefahr eines Räumungsschuldners rechtfertigt unter bestimmten Umständen seine stationäre Behandlung - Voraussetzung ist überwiegendes Interesse des Räumungsgläubigers an der Räumung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung? (IMR 2015, 80)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 461
- NZM 2015, 267
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Die Gefährdung des unter dem Schutz des Grundgesetzes stehenden Lebens des Schuldners oder seiner Angehörigen durch die Versteigerung ist im Zwangsversteigerungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (st. Rspr, vgl. nur BGH WuM 2011, 47; NJW-RR 2010, 1649, jew.m.w.N.).Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, hindert in einem solchen Fall, in dem eine akute Suizidgefahr allenfalls im Falle konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht, diese Gefahr die weitere Vollstreckung nicht, sofern der drohenden Suizidgefahr effektiv durch flankierende Maßnahmen Rechnung getragen wird (BGH NJW-RR 2010, 1649).
Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (BGH NJW-RR 2010, 1649).
Im vorliegenden Fall ist auch nicht zu befürchten, dass die Dauer einer stationären Therapie die Maßnahme unverhältnismäßig macht (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2010, 1649).
- BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Insoweit kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Krankheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG NJW 1992, 1155; NJW-RR 1993, 463; NJW 2004, 49).Insoweit hat derjenige, der eine Gesundheitsgefährdung einwendet, darzulegen, welcher ärztlicherseits empfohlenen Behandlungen er sich zur Abwendung der Lebensgefahr unterzieht (BVerfG, Beschluss vom 25.09.2003, 1 BvR 1920/03, NJW 2004, 49).
- BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Weiterhin darf die Kammer die Belange einer Familie mit minderjährigen Kindern zu berücksichtigen (Art. 6 GG) und kann diesen - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - sogar den Vorrang vor den Interessen des Schuldners einräumen, wenn sich die Belange des durch die Räumung physisch und psychisch belasteten Schuldners durch eine psychotherapeutische Behandlung wesentlich verringern lassen (BVerfG NJW-RR 1993, 463).Insoweit kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Krankheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG NJW 1992, 1155; NJW-RR 1993, 463; NJW 2004, 49).
- BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Ihm dürfen nicht die Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Der Gläubiger hat gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ebenfalls einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220, 225). - BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Damit setzt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zu der seitens des Schuldners zu 1) zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2005, Az. V ZB 24/05, NZM 2006, 158. - BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Der Beschluss wurde durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29.07.2014 (Az. 2 BvR 1400/14) aufgehoben und zur erneuten Prüfung und Entscheidung an die Kammer zurückverwiesen.