Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 01.10.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04   

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https://dejure.org/2004,7397
BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,7397)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 2Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,7397)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 2Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,7397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 29 Abs. 1
    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung für Verwalter nach BRAGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Festlegung einer angemessenen Sondervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer; Bestellung eines Verwaltungsbeirats; Umgehung der Gemeinschaftsordnung; Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung; Festlegung von Stundensätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 165
  • NZM 2004, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in einem gleich gelagerten Fall mit Beschluss vom 21.10.1993 (NJW-RR 1994, 338) entschieden habe, sei die Regelung in der Gemeinschaftsordnung über den Verwaltungsbeirat wirksam.

    (2) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

    (3) Die von dem teilenden Grundstückseigentümer in der Gemeinschaftsordnung getroffene Bestimmung, nach der die gesetzlich vorgesehene Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss dahin eingeschränkt wird, dass ein Beschluss aller Wohnungseigentümer für erforderlich erklärt wird, kann auch bei größeren Eigentümergemeinschaften nicht als nichtig angesehen werden (BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

    Diese Annahme setzt voraus, dass den Wohnungseigentümern die abweichende Regelung der Gemeinschaftsordnung bekannt ist (BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 104/87

    Zur Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Vergütungsregelung, die auf den Zeit- und Arbeitsaufwand abstellt und einen Stundensatz festlegt (BayObLG NJW-RR 1988, 847 f.).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    (1) Im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist ein Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer im Regelfall nicht zu prüfen; für die Anfechtung genügt grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH NJW 2003, 3124 f.).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Als zulässig anzusehen ist eine Vergütung, die nach den sich am Wert des Gegenstands ausrichtenden Pauschgebühren der BRAGO berechnet (BGH NJW 1993, 1924 f.).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Damals wurde ein Stundensatz von ca. 200 DM für die Anwaltsstunde einschließlich Bürokosten und Mehrwertsteuer als angemessen angesehen (vgl. BayObLGZ 1992, 151/155).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für

    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige

    a) Die Auffassung der Rechtsbeschwerde, dass die Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung zu beurteilen ist, ist zwar zutreffend (vgl. Beschluss des Senats vom 31.3.2004 - 2Z BR 11/04), verhilft dem Rechtsmittel aber nicht zum Erfolg.
  • AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20
    Die hiergegen von der Klägerin zitierte Entscheidung BayObLG NZM 2004, 587 f. ist angesichts der zwischenzeitlich verstrichenen Dauer von 16 Jahren zur Preiseinschätzung nach heutigem Stand überholt; außerdem kritisiert diese Entscheidung einen Stundensatz des Geschäftsführers einer Verwaltungsgesellschaft von sogar 130, 00 EUR, nicht nur 110, 00 EUR.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - I-3 Wx 207/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4446
OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - I-3 Wx 207/04 (https://dejure.org/2004,4446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2004 - I-3 Wx 207/04 (https://dejure.org/2004,4446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - I-3 Wx 207/04 (https://dejure.org/2004,4446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beschlüssen von Wohnungseigentümern nach Eintragung in ein Beschlussbuch durch den Verwalter; Nichteintragung eines Beschlusses von Wohnungseigentümern in ein Beschlussbuch als Anfechtungsgrund für den Beschluss; Eintragung von Beschlüssen in ein ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsbeschluß muß protokolliert werden!

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit eines nicht protokollierten Gemeinschaftsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 100
  • NJW-RR 2005, 165
  • NZM 2005, 24
  • ZMR 2005, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04
    Die Bestimmungen der Teilungserklärung sind nach den für Grundbucheintragungen maßgeblichen Grundsätzen, d. h. am Wortlaut, an ihrem Sinn und an den systematischen Zusammenhang ausgerichtet, auszulegen (BGHZ 121, 236, 239).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04
    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters spricht zunächst der Wortlaut der Bestimmung dafür, dass die Eintragung in das Beschlussbuch eine Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Existenz eines gefassten Beschlusses sein soll, denn - anders als in den vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 136, 187 = WE 1997, 466, 467) und OLG Hamm (ZWE 2002, 234) entschiedenen Fällen - ist nicht von der "Gültigkeit" der Beschlüsse die Rede und enthält die Regelung keinen einschränkenden Hinweis auf § 23 WEG (... in Ergänzung von § 23 WEG ...).
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04
    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters spricht zunächst der Wortlaut der Bestimmung dafür, dass die Eintragung in das Beschlussbuch eine Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Existenz eines gefassten Beschlusses sein soll, denn - anders als in den vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 136, 187 = WE 1997, 466, 467) und OLG Hamm (ZWE 2002, 234) entschiedenen Fällen - ist nicht von der "Gültigkeit" der Beschlüsse die Rede und enthält die Regelung keinen einschränkenden Hinweis auf § 23 WEG (... in Ergänzung von § 23 WEG ...).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    45 Auch die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, das Fehlen vereinbarter Beschlusswirksamkeitsvoraussetzungen lediglich als Beschlussfehler einzustufen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründet (Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2006, 721; Oberlandesgericht Köln ZMR 2006, 711; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 218; vgl. auch Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr. 57; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 24, Rdnr. 21).
  • LG Saarbrücken, 27.10.2010 - 5 S 7/10

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen

    Die Auslegung dieser Klausel der Gemeinschaftsordnung führt zu dem Ergebnis, dass die Eintragung der einzelnen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Voraussetzung für die Existenz oder für die Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 2956 - 2957, zitiert nach juris, Rn. 14; KG WuM 1993, 710, 711; OLG Köln OLGZ 1979, 282; OLG Köln ZMR 2006, 711-712, zitiert nach juris Rn. 11, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 165, zitiert nach juris Rn. 17; OLG München, NJW 2008, 156 - 157, zitiert nach juris Rn. 23, OLG Hamm, ZMR 2002, 540 - 542, zitiert nach juris Rn. 18).

    Die Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung sind entsprechend der für Grundbucheintragungen maßgeblichen Gründsätze auszulegen, wobei auf den Wortlaut der Vereinbarung, auf deren Sinn und auf den systematischen Zusammenhang abzustellen ist (vgl. BGHZ 121, 236, 239; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 165, juris, Rn. 16).

    Wenn auch diese Form der Dokumentation der Eigentümerbeschlüsse nicht im gleichen Maße eine nachträgliche Veränderung der Beschlussdokumentation ausschließt, wie dies bei einer Eintragung in ein gebundenes oder broschiertes Buch der Fall ist (vgl. dazu OLG Köln, ZMR 2006, 711 - 712, zitiert nach juris Rn. 7), so rechtfertigt es dieser Unterschied in der Beschlussdokumentation jedoch nicht, den jeweiligen Wohnungseigentümerbeschluss deshalb als unwirksam oder als nichtig anzusehen (vgl. BGH NJW 1997, 2956; OLG Düsseldorf NZM 2005, 24; OLG Köln a.a.O., juris Rn. 11).

  • OLG Köln, 09.02.2006 - 16 Wx 220/05

    Eintragung eines WEG -Beschlusses in ein "Protokollbuch"

    Der Senat folgt dieser von der Rechtsprechung vertretenen Meinung (BGH, NJW 1997, 2956; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 24 m. w.N.).
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