Rechtsprechung
| KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 5 StVO, § 7 StVG, § 17 Abs 3 StVG
Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit vorangegangenem Spurwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bremsung für Wildschweine vor Spurwechsel: Wer haftet beim Auffahrunfall?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auffahrunfall und Schuldfrage - Beim Aufprall nach einem Spurwechsel gilt der Auffahrende nicht automatisch auch als der Schuldige
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden trotz eines Fahrstreifenwechsels des Vorausfahrenden im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall; Rechtlicher Zusammenhang zwischen einem Spurwechsel und einem Auffahrunfall trotz eines ...
Verfahrensgang
- LG Berlin - 41 O 22/09
- KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 28
- NZV 2011, 185
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (8)
- KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit …
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrstreifenwechsel nicht in ausreichendem Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet habe (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23; KGR 1997, 223, 224).Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23, 25; KG, 22. S, KGR 2003, 272, 273).
- KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrstreifenwechsel nicht in ausreichendem Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet habe (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23; KGR 1997, 223, 224).Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23, 25; KG, 22. S, KGR 2003, 272, 273).
- BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
24 (1) Im Fall eines Auffahrunfalls spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall sorgfaltswidrig verursacht hat (BGH, NZV 2007, 354, Tz. 5).
- KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04
Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis …
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173). - OLG Köln, 20.05.2003 - 9 U 224/02
Anforderungen an Entkräftung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall; …
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173). - KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem …
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173). - OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99
Anscheinsbeweis gegen den Fahrstreifenwechsler bei Auffahrunfall auf der Autobahn
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173). - KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04
Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis; Bemessung der Unkostenpauschale
Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, das über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt (Senat, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04, juris, Tz. 3;… vgl. ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG, Rn. 22 m. w. Nachw.).
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Rn. 9 a) Das Berufungsgericht und ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten die Auffassung, dass nur die seitens des Auffahrenden bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden gewechselt sei, den grundsätzlich gegebenen Anscheinsbeweis erschüttern könne (vgl. etwa OLG Köln, r+s 2005, 127; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 813, 814 und 2009, 636, 638; OLG Zweibrücken, SP 2009, 175 f.; KG, NJW-RR 2011, 28). - OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft …
Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser die ihm nach § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrspurwechsel nicht in ausreichenden Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet habe (vgl. KG Berlin NJW-RR 2011, 28; OLG München Schadens-Praxis 2013, 387, OLG Hamm VersR 2001, 206).Denn der Kläger behauptet schon selbst nicht, dass er sich auf der linken Fahrspur bereits vollständig in den Verkehrsfluss eingeordnet und schon so gelange gefahren sei, dass sich der Hintermann auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hat einstellen können und einen Sicherheitsabstand hätte aufbauen können (z. B. KG Berlin NJW-RR 2011, 28; KG Berlin VRS 113, 418).
Eine solche Typizität fehlt indessen, wenn - wie hier - feststeht, dass vor dem Auffahrunfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeuges statt gefunden hat und zumindest die Möglichkeit besteht, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeuges unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO den Fahrstreifenwechsel vollzogen hat (vgl. BGHZ 192, 84; KG Berlin NJW-RR 2011, 28; OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; OLG Naumburg VRS 104, 4127).
Denn bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler kommt es wegen der hohen Anforderungen des § 7 Abs. 5 StVO kraft Anscheinsbeweises grundsätzlich zu einer Vollhaftung des Spurwechslers, die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeuges tritt in diesem Fall vollständig zurück (vgl. OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; KG Berlin VRS 113, 418; KG NJW-RR 2011, 28; KG VRS 115, 279; OLG Hamm DAR 2005, 285;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Rdn. 16 zu § 17 StVG).
- OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Es fehlt dann der gegen den Auffahrenden sprechende und den Anscheinsbeweis begründende typische Geschehensablauf (BGHZ 192, 84 = NJW 2012, 608 = NZV 2011, 177 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809 = VRS 104 [2003] 417; OLG Düsseldorf 08.03.2004 - 1 U 97/03; OLG Hamm NJW-RR 2004, 173 ;… Senat, Urt. v. 04.09.2009 - 10 U 3291/09; KG NZV 2011, 185 f.).
- OLG Saarbrücken, 01.08.2019 - 4 U 18/19
Haftungsverteilung nach Fahrzeugkollision durch grob verkehrswidrigen …
Der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist noch nicht unterbrochen, wenn sich der Unfall ereignet, nachdem sich der Fahrstreifenwechsler etwa fünf Sekunden im Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (KG NJW-RR 2011, 28 f.: 4,5 s;… Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, aaO). - OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15
Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem …
- Jedoch übersieht das Erstgericht (EU 5 = Bl. 95 d. A.), dass der - unstreitig zunächst gegebene und aus der Gesetzesfassung des § 7 V StVO abgeleitete - Anscheinsbeweis gegen einen Fahrstreifenwechsler lediglich insoweit gilt, als eine unsorgfältige Missachtung der in § 7 V StVO festgelegten Sorgfaltspflichten festzustellen ist (Senat NJW-Spezial 2013, 426;… Urt. v. 26.04.2013 - 10 U 357/12 [BeckRS 2013, 07719];… Urt. v. 17.12.2010 - 10 U 2926/10 [BeckRS 2011, 00016];… Urt. v. 08.04.2005 - 10 U 5279/04 [BeckRS 2005, 31680];… OLG Bremen, Urt. v. 28.11.1995 - 3 U 31/95 [BeckRS 2008, 15613]; KG VM 1996, Nr. 27; NJOZ 2011, 1044; NZV 2011, 185). - OLG München, 17.05.2013 - 10 U 3024/12
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler
Bei einem Spurwechsel fehlt der gegen den Auffahrenden sprechende und den Anscheinsbeweis begründende typische Geschehensablauf (BGH NZV 2011, 177 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809 = VRS 104 [2003] 417; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 173 ; Senat, Urteil vom 04.09.2009 - 10 U 3291/09; KG NZV 2011, 185 f.). - KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
Anscheinsbeweis bei beginnendem Fahrstreifenwechsel
Ereignet sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser Verkehrsteilnehmer den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten verursacht und verschuldet hat (vgl. z.B. KG NZV 2011, 185 ; NZV 2005, 527; VRS 106, 23 m.w.N. KGR 2003, 272; OLG München v. 5.11.2014 - 10 U 323/14, juris).Allein die Betriebsgefahr von dessen Fahrzeug rechtfertigt seine Mithaftung nicht (KG NZV 2011, 185 ; NZV 2005, 527; VRS 106, 23, 25; KGR 2003, 272;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 115).
- OLG München, 23.03.2022 - 10 U 7411/21
Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
Hierbei fehlt der gegen den Auffahrenden sprechende und den Anscheinsbeweis begründende typische Geschehensablauf (BGHZ 192, 84 = NJW 2012, 608 = NZV 2011, 177 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809 = VRS 104 [2003] 417; OLG Düsseldorf 08.03.2004 - 1 U 97/03; OLG Hamm NJW-RR 2004, 173;… Senat, Urt. v. 04.09.2009 - 10 U 3291/09; KG NZV 2011, 185 f.). - OLG Köln, 10.11.2016 - 7 U 91/16
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Anschluss an einen Spurwechsel
Die Haftungsabwägung führt regelmäßig zur Alleinhaftung des Spurwechslers (KG NJW-RR 2011, 28; OLG Hamm NZV 2010, 79, 80; OLG Schleswig BeckRS 2016, 9577;… LG Saarbrücken a.a.O.;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Aufl., Rdn. 155;… BeckOGK/Walter § 17 StVG Rdn. 71 m.w.N.). - KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel
Bereits diese Umstände reichen für die Bejahung eines unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhanges des Fahrspurwechsels des Klägers mit dem Unfall aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. Mai 2010 - 12 U 144/09 -, juris ), denn das Gefährdungspotential eines Fahrstreifenwechsels ist auch bei einem Fahren von 5 Sekunden im neuen Fahrstreifen grundsätzlich noch nicht beendet (…vgl. Freymann/Wellner-Feskorn, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Rn. 39 zu § 7 StVO). - OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall nach einem Spurwechsel
- OLG Hamm, 27.10.2014 - 9 U 60/14
Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall nach Spurwechsel
- KG, 13.09.2010 - 12 U 208/09
Schadenersatz nach einem Auffahrunfall: Haftung bei vorangegangenem …
- KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …
- LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22
Anforderungen an den Nachweis eines "gestellten" Unfalls
- LG Essen, 12.02.2014 - 5 O 125/13
Schadensersatzbegehren in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Entkräftung des …
- LG Darmstadt, 12.08.2021 - 29 O 312/20
Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG - Unfallbeteiligung durch Betrieb eines Kfz
- AG Berlin-Mitte, 22.01.2018 - 115 C 3062/17
- LG Köln, 16.11.2016 - 18 O 360/15
- LG Berlin II, 21.01.2026 - 46 O 248/25
Fehlende Ermächtigung zur Prozessführung; Unfallverursachung aufgrund eines …
- LG Itzehoe, 20.05.2021 - 6 O 201/20
- AG Duisburg, 26.06.2012 - 35 C 2962/11
Beweisführung hinsichtlich der Verursachungsbeiträge bei einem Auffahrunfall
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".