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   OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20   

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OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20 (https://dejure.org/2022,14900)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2022 - 1 KN 37/20 (https://dejure.org/2022,14900)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 1 KN 37/20 (https://dejure.org/2022,14900)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DÖV 2022, 785
  • BauR 2022, 1331
  • NJW-Spezial 2022, 579
  • ZfBR 2022, 579
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20
    Wegen einer möglichen Eigentumsverletzung ist die Antragsbefugnis grundsätzlich zu bejahen, wenn sich ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.9.2013 - 4 BN 15.13 -, BauR 2014, 90 = BRS 81 Nr. 65 = ZfBR 2014, 60 = juris Rn. 2 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Inhaber eines Erbbaurechts als jemand, der in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück berechtigt ist, im Hinblick auf die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO einem Eigentümer grundsätzlich gleichzustellen, wenn eine Festsetzung unmittelbar das dingliche Recht betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.9.2013 - 4 BN 15.13 -, BauR 2014, 90 = BRS 81 Nr. 65 = ZfBR 2014, 60 = juris Rn. 3).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 17/19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis des Grundstückeigentümers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20
    Aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2020 (- 1 KN 17/19 -, BRS 88 Nr. 180 = NVwZ-RR 2021, 241 = juris) ergibt sich nichts anderes.

    Soweit das Gericht in dem konkreten Fall eine Antragsbefugnis des Eigentümers neben dem Erbbauberechtigten wegen der zeitlichen Befristung der streitgegenständlichen Veränderungssperre ausgeschlossen hat, hat es dieses für den Fall, dass es um Beeinträchtigungen aufgrund eines Bebauungsplans gehe, gerade nicht entschieden, sondern als Kontrast die insoweit andere Situation aufgezeigt (vgl. OVG SH, Urt. v. 21.10.2020 - 1 KN 17/19 -, BRS 88 Nr. 180 = NVwZ-RR 2021, 241 = juris Rn. 17).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20
    Vielmehr ist der dinglich Berechtigte jedenfalls dann neben ihm antragsbefugt, wenn es - wie hier - um einen Bebauungsplan geht, der typischerweise langfristig angelegt ist (vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 217 und zur zeitlichen Perspektive BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41 = BRS 63 Nr. 1 = juris Rn. 25).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 4 BN 40.13

    Zur vollständigen Unwirksamkeit eines Bebauungsplans bei einzelnen Festsetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20
    Allerdings führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, nicht zu dessen vollständiger Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.2013 - 4 BN 40.13 -, BRS 81 Nr. 76 = juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2004 - 1 KN 111/03

    Abwägung; Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Eingriffsregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 37/20
    Auch wenn dies eine gewisse Schwächung der Position des Antragstellers mit sich bringt, erfordert eine abwägungsgerechte Festsetzung gleichwohl, dass schwerwiegende Eingriffe in die Eigentumsrechte nur durch gewichtige öffentliche Interessen überwunden werden können (vgl. zur Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche Senatsurt. v. 14.4.2004 - 1 KN 111/03 -, NuR 2005, 116 = juris Rn. 42).
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