Rechtsprechung
OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2286, 2287, 2288
Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aus einer Verfügungsunterlassungsvereinbarung aufgrund eines notariellen Erbvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2286, § 2287 Abs. 1, § 2288 Abs. 2 S. 1
Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfügungsunterlassungsvereinbarung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 327
- FamRZ 1996, 251
- Rpfleger 1996, 158
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95
Der Erblasser hatte am Abschluß des Tauschvertrages ein lebzeitiges Eigeninteresse, das die Annahme einer Beeinträchtigungsabsicht ausschließt (BGH NJW 1992, 564 (566); Senat FamRZ 1992, 607; OLG Düsseldorf OLG-Report 1993, 185 (186);… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2287 Rn.6 ). - BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86
§ 611a BGB
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95
Es kann dahinstehen, ob der Tauschvertrrag vom 13.11.1993 in Wirklichkeit als gemischte Schenkung anzusehen ist, auf die §§ 2287 1, 288 II BGB an sich anwendbar sind (BGH FamRZ 1994, 429;… Soergel/Wolf, 12. Aufl. (1992), § 2287 Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95
Bei einer Abweichung vom gesetzlichen Regelfall sind bei einem Notarvertrag mit entsprechender fachkundiger Beratung markante Anhaltspunkte dafür erforderlich, daß eine nicht in den Text aufgenommene Vereinbarung zur Verfügungsunterlassung zu Lebzeiten wirksam zustandegekommen ist (vgl. auch BGH NJW 1973, 240 (242). - BGH, 27.02.1967 - III ZR 68/66
Schuldrechtliche Vereinbarung zum Ausschluß der Verfügungsfreiheit des Erblassers …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95
Es ist allerdings formlos und auch stillschweigend möglich, daß sich der Erblasser entgegen § 2286 BGB zur Sicherung eines erbvertraglich Bedachten in dieser Weise schuldrechtlich verpflichtet (BGH FamRZ 1967, 470;… Palandt/Edenhofer, 54. Aufl. (1995), § 2286 Rn. 2 m.w.N.). - OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91
Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95
Der Erblasser hatte am Abschluß des Tauschvertrages ein lebzeitiges Eigeninteresse, das die Annahme einer Beeinträchtigungsabsicht ausschließt (BGH NJW 1992, 564 (566); Senat FamRZ 1992, 607; OLG Düsseldorf OLG-Report 1993, 185 (186);… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2287 Rn.6 ).
- OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an …
Insoweit steht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 96, 327) nicht entgegen, weil dort der Erblasser mittels einer Schenkung gerade seine erste und einzige Ehefrau gegenüber dem gemeinsamen durch die Schenkung beeinträchtigten Sohn absichern wollte. - OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
Auslegung eines Ehegattentestaments
Bei der Bewertung dieses Eigeninteresses kommt es nicht darauf an, ob die Regelung, wie sie getroffen wurde, als vernünftig anzusehen ist oder der Regelungszweck auch auf andere, vernünftigere Weise hätte erreicht werden können (OLG Köln NJW-RR 1996, 327, 328). - OLG Köln, 12.12.1995 - 2 W 157/94
Übereinstimmende Erledigungserklärungen ohne Rechtshängigkeit der Hauptsache
2 W 125/95 -. - OLG Köln, 15.07.1997 - 15 U 226/96 §§ 2287 Abs. 1, 2288 Abs. 2 BGB erfassen die Fälle der Schenkungen und gemischten Schenkungen bestimmter Gegenstände durch den Erblasser abschließend, so daß daneben für eine Anwendung des § 826 BGB kein Raum ist (BGH, NJW 1989, 2389 ff. (2390); OLG Köln, NJW-RR 1996, 327 f. (328)).
- LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
Wirksames rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot trotz Grundschuld?
Die wirksame Verpflichtung begründet einen Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin als Gläubigerin gegen den Verfügungsbeklagten, den Schuldner der Unterlassungspflicht (BGH 31, 13), Schuldner kann auch der Erwerber eines Gegenstandes sein, wenn er sich selbst im Sinne von § 137 S. 2 BGB verpflichtet hat (Köln NJW-RR 1996, 327).