Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 25.11.1980

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   LG Hannover, 22.12.1980 - 46 Qs 208/80   

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https://dejure.org/1980,5690
LG Hannover, 22.12.1980 - 46 Qs 208/80 (https://dejure.org/1980,5690)
LG Hannover, Entscheidung vom 22.12.1980 - 46 Qs 208/80 (https://dejure.org/1980,5690)
LG Hannover, Entscheidung vom 22. Dezember 1980 - 46 Qs 208/80 (https://dejure.org/1980,5690)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 154
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Eine hiervon abweichende Auslegung, die selbstrecherchierte Unterlagen generell von der Beschlagnahme ausnehmen wollte, stünde nicht nur im Widerspruch zu Wortlaut und Sinn des Gesetzes, sondern würde auch dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers widersprechen (vgl. LG Hannover, NStZ 1981, S. 154; Krone, AfP 1981, S. 420).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.11.1980 - 1 Ws 728/80   

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https://dejure.org/1980,2037
OLG Koblenz, 25.11.1980 - 1 Ws 728/80 (https://dejure.org/1980,2037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.11.1980 - 1 Ws 728/80 (https://dejure.org/1980,2037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. November 1980 - 1 Ws 728/80 (https://dejure.org/1980,2037)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.10.1976 - 1 Ws 513/76
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.1980 - 1 Ws 728/80
    "Wird auf die Berufung des Angeklagten die in 1. Instanz verhängte und zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe ermäßigt, jedoch dem Angeklagten erstmalig im Bewährungszeit- und Pflichtenbeschluß die Zahlung eines Geldbetrages von 2000 DM an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt, so verstößt dies nicht gegen § 331 StPO (Aufgabe der Ansicht des Senats im Beschluß vom 22.10.1976, NJW 1977, 1074).«.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

    "Nach überwiegender Ansicht scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots insoweit aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.1993 - 3 Ws 596 - 597/93, 3 Ws 597/93, zitiert nach juris, OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980 - 1 Ws 728/80, zitiert nach juris, OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.1980 - 1 Ws 51/80, NJW 1981, 470; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.1954 - Ss 395/53, NJW 1954, 611, OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.1996 - 1 Ws 8/96, zitiert nach juris, KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O. [StraFo 2010, 426], Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56b, Rn. 10, Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, § 56b Rn. 32, Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 331 Rn. 83).

    Dafür, dass der Gesetzgeber eine dem § 331 StPO entsprechende Regelung für Bewährungsbeschlüsse versehentlich unterlassen hätte, geben die Gesetzesmaterialien nichts her (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O., OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980, a.a.O.).

    Die gegenteilige Auffassung würde zu dem absurden Ergebnis führen, dass dem Berufungsgericht verwehrt wäre, was anschließend nach Rechtskraft dem nach §§ 453, 462a StPO zuständigen Gericht ohne weiteres erlaubt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.1993, a.a.O., OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980, a.a.O.).".

  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Nach wohl überwiegender Ansicht - auch der des Senats - scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots aus (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 und OLGSt StPO § 331 Nr. 3; OLG Koblenz NStZ 1981, 154 m. Anm. Gollwitzer; OLG Hamburg NJW 1981, 470; OLG Hamm, VRS 37, 263; OLG Stuttgart NJW 1954, 611; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 331 Rdn. 83; Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 268 a Rdn. 20; ders. Anm. zu OLG Koblenz in JR 1977, 346, 347; Meyer in JR 1982, 338, 339 Anm. zu BGH aaO.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 331 Rdn. 5; Rautenberg in HK, StPO 3. Aufl., § 331 Rdn. 8).
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