Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.04.1981

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1982 - 2 StR 473/81   

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https://dejure.org/1982,2345
BGH, 20.01.1982 - 2 StR 473/81 (https://dejure.org/1982,2345)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1982 - 2 StR 473/81 (https://dejure.org/1982,2345)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 2 StR 473/81 (https://dejure.org/1982,2345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls - Bestimmungen über die Weiterbehandlung zurückverwiesener Sachen - Rüge einer Strafrahmenhöhe wegen Berücksichtigung des außerordentlich hohen Wertes der Beute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 473/81
    Auf die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat jedoch der Senat mit Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80 - die Strafaussprüche mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    So hätte z. B. die Möglichkeit bestanden, die Regelungslücke unter Rückgriff auf eine entsprechende Anwendung der Vertretungsregelungen des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Potsdam zum Stand 7. Mai 2013 (Teil VIII., Vertretungsplan, B. Ziffer III des GVPl.) zu schließen (zu dieser Möglichkeit vgl. OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473; BGH, NStZ 1982, 211).
  • OLG Rostock, 24.02.2010 - I Ws 56/10

    Zuständigkeitsbestimmung im Strafverfahren: Kompetenzstreit zwischen

    Erweist sich der Geschäftsverteilungsplan insoweit als mehrdeutig oder lückenhaft, ist es alleinige Aufgabe des Präsidiums des Landgerichts und nicht des übergeordneten Oberlandesgerichts, im Wege der Auslegung oder durch Anwendung der Vertretungsregeln (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH NStZ 1982, 211) eine Lösung zu suchen oder als letzte Möglichkeit dadurch für Abhilfe zu sorgen, dass der Geschäftsverteilungsplan für das restliche Geschäftsjahr durch Bildung einer Auffangstrafkammer ergänzt wird (KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 354 Rdnr. 32; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 354 Rdnr. 10; HK-Temming, StPO, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 30 jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.04.1981 - 3 Ss 288/80   

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https://dejure.org/1981,1616
OLG Karlsruhe, 29.04.1981 - 3 Ss 288/80 (https://dejure.org/1981,1616)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.04.1981 - 3 Ss 288/80 (https://dejure.org/1981,1616)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. April 1981 - 3 Ss 288/80 (https://dejure.org/1981,1616)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2526 (Ls.)
  • NStZ 1981, 397
  • NStZ 1982, 211 (Ls.)
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