Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.1982

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,579
BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82 (https://dejure.org/1982,579)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1982 - 4 StR 564/82 (https://dejure.org/1982,579)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1982 - 4 StR 564/82 (https://dejure.org/1982,579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise durch den Tatrichter gibt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.1970 - 2 StR 628/69

    Revisionsrechtliche Würdigung der Beweisführung in einem Indizienprozess im

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 18. Juni 1970 - 2 StR 628/69 -, vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548, vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 461/75 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - sowie Beschluß vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70; Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 64).
  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 9/74

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Erfordernis der umfassenden Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 18. Juni 1970 - 2 StR 628/69 -, vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548, vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 461/75 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - sowie Beschluß vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70; Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 64).
  • BGH, 05.11.1975 - 2 StR 523/75

    Freispruch bei Zweifeln an der Täterschaft des Angeklagten - Absolute Sicherheit

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 18. Juni 1970 - 2 StR 628/69 -, vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548, vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 461/75 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - sowie Beschluß vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70; Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 64).
  • BGH, 21.01.1976 - 3 StR 461/75

    Aufklärungsrüge bezüglich der fehlenden Vernehmung eines Zeugen - Anerkennung des

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 18. Juni 1970 - 2 StR 628/69 -, vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548, vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 461/75 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - sowie Beschluß vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70; Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 64).
  • BGH, 04.04.1979 - 2 StR 808/78

    Wertung des vom Angeklagten abgelegten Geständnisses - Bedeutung der von der

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 18. Juni 1970 - 2 StR 628/69 -, vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548, vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 461/75 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - sowie Beschluß vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70; Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 64).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 39/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 18. Juni 1970 - 2 StR 628/69 -, vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548, vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 461/75 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - sowie Beschluß vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70; Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 64).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Rechtsfehlerhaft ist es auch, wenn sich der Tatrichter bei seiner Beweiswürdigung darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; jeweils m.w.N.).

    An der erforderlichen Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände fehlt es hier (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Daran ändert es nichts, daß sie jeweils einzeln nicht zur Überführung der Angeklagten ausgereicht hätten; denn auch solche, bei isolierter Betrachtung unzureichende Belastungsindizien können zusammengenommen die Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten begründen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 133; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, allgemein 1; Niemöller StV 1984, 439 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Ausgehend von dem Grundsatz, daß entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, vom Richter nicht ohne weiteres als unwiderlegbar der Entscheidung zugrunde zu legen sind (BGH NStZ 1983, 133, 134; Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 680/79; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 28), hätte sie auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses wertend darüber befinden müssen, ob die Angaben des Angeklagten geeignet sind, die Überzeugungsbildung zu beeinflussen (BGH NStZ 1983, 133; VRS 27, 105, 106).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Gleichwohl besteht nicht die Besorgnis, das Landgericht könnte verkannt haben, daß eine Mehrzahl von Beweisanzeichen auch dann, wenn keines von ihnen für sich allein ausreicht, in ihrer Gesamtheit die Überzeugung von der Täterschaft vermitteln kann (BGHSt 20, 333, 341/342; BGH, Urteile vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548; vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 - vom 4. Januar 1978 - 2 StR 609/77 - vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82 - und vom 25. November 1982 - 4 StR 564/82; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 70, 123; Hürxthal a.a.O. Rdn. 64).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Es verhält sich damit nicht anders als bei sonstigen Beweisanzeichen, die nicht für sich allein, sondern nur im Zusammenhang mit weiteren Beweisergebnissen ausreichend aussagekräftig sind und unter dem Gebot der erschöpfenden Aufklärung (§ 244 Abs. 2, § 261 StPO) verwertet werden müssen (vgl. BGHSt 20, 333, 341 f; BGH NStZ 1983, 133 mit Nachweisen).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Der Zweifelssatz verlangt nicht, alle nur (theoretisch) denkbaren Gesichtspunkte, zu denen keine Feststellungen getroffen werden können, zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen; mögliche (günstige) Schlüsse, für die es keine tatsächliche Grundlage gibt, braucht der Tatrichter nicht zu ziehen (BGH NStZ 1983, 133; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 45; 2004, 238).
  • BGH, 05.07.2000 - 5 StR 456/99

    Der Mord an einem Berliner Millionär mitsamt dem versuchten Mord an seiner

    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 2 und Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133, 134, je m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Es ist ihm dabei unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür (in der Hauptverhandlung gewonnene) Gründe hat, welche diese Auffassung argumentativ tragen (BGH NStZ 1983, 133, 134; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1986 - 3 StR 474/85; Herdegen NStZ 1984, 337, 340; Hanack JR 1974, 383, 384; vgl. auch zur Notwendigkeit von Kontrollrechnungen BGHR StGB § 21 BAK 7).
  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 2 Ss 192/05

    Aufklärungsrüge; ausreichende Begründung; Beweiswürdigung; Indizienbeweis;

    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, bei Dallinger, MDR 1974, 548; BGH NStZ 1983, 133 (134)).

    Eine Mehrzahl von Belastungsindizien, von denen keines für sich allein zum Täterschaftsnachweis ausreicht, kann dennoch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln (vgl. BGH NStZ 1983, 133, (134); Pfeiffer/Miebach, NStZ 1983, 357, (358)).

  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 351/01

    Darstellungspflicht bei Freispruch; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Aufnahme

  • BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09

    Strafverfahren wegen Betruges: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines

  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 17/01

    Unzureichende Beweiswürdigung; Schwere Brandstiftung

  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98

    Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise -

  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89

    Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

  • BGH, 09.08.1995 - 5 StR 125/95

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Gesamtabwägung - Täterschaft des

  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 466/92

    Beweiswürdigung zur Feststellung der Täterschaft bei mehreren möglichen Tätern -

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 191/92

    Abwägung von Umständen, ob eine Tötungsvorsatz vorliegt - Behandlung einzelner

  • BGH, 08.09.1987 - 5 StR 323/87

    Beweiskraft von einer Vielzahl von Belastungsindizien, von denen keines für sich

  • OLG Hamm, 11.11.1991 - 2 Ss 1/91

    Würdigung der Einlassung des Angeklagten, Beweiswürdigung, Privatklage,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1903
BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Anforderungen - Tatrichter - Begründungpflicht des Tatgerichts bezüglich der Annahme der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen - Erforderlichkeit der Darlegung der Zeugenaussage zwecks Überprüfungsmöglichkeit von Rechtsfehlern durch das Revisionsgericht - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 133
  • StV 1983, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82
    Das Landgericht hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen nicht wiedergegeben und gewürdigt, obwohl sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    Eine dahingehend abschließende Bewertung scheidet allerdings hier aus, weil die Urteilsgründe schon die Angaben der Nebenklägerinnen zum Tatgeschehen nicht (Nebenklägerin B.   ) bzw. allenfalls bruchstückhaft (Nebenklägerin W.   ) mitteilen, was sich aufgrund der besonderen, in der Person der Zeuginnen liegenden Umstände als rechtlich bedenklich erweist (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 204 mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Die umfassende Darlegung einer bestimmten, einen Angeklagten belastenden Aussage und deren erschöpfende Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung mit Blick auf die Täterschaft eines Angeklagten als entscheidender Gesichtspunkt aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Die Wiedergabe einer bestimmten Zeugenaussage und deren Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe); lückenhafte Beweiswürdigung

    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 432/98

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Voraussetzungen einer feherfreien

    Rechtsfehlerhaft ist es regelmäßig auch, wenn sich der Tatrichter bei seiner Beweiswürdigung darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen (vgl. BGH NStZ 1983, 133; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 12/05

    Beweiswürdigung, Indizienbeweise; Täterschaft; zwingender Schluß

    Die Beweiswürdigung muss sich überdies mit den wesentlichen Umständen auseinandersetzen, deren Erörterung sich aufdrängt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 sowie Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 261 Rn. 6 und § 267 Rn. 12; BGHR, StPO § 261, Beweiswürdigung 11; BGH NStZ 1983, 133).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 32/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Vielmehr muß er sich auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (BGH NStZ 1983, 133, 134; BGHSt 34, 29, 34; Hürxthal in KK 2. Aufl., § 261 StPO Rdn. 28 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht