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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1982 - 1 StR 413/82   

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https://dejure.org/1982,685
BGH, 26.10.1982 - 1 StR 413/82 (https://dejure.org/1982,685)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1982 - 1 StR 413/82 (https://dejure.org/1982,685)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 413/82 (https://dejure.org/1982,685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassene Hilfeleistung - Arzt - Erkrankung - Lebensgefährlichkeit - Pflicht - Umfang

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unterlassene Hilfeleistung durch den Arzt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 323c

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 350
  • MDR 1983, 145
  • NStZ 1983, 313
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Mit den Suizidentinnen vereinbart war lediglich, sie bei ihrem Sterben zu begleiten; eine Beschützergarantenstellung für ihr Leben oblag ihm daher nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 413/82, NJW 1983, 350, 351).
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Daß das Selbstbestimmungsrecht einer Zwangsbehandlung entgegensieht, wird von der Rechtsprechung für den "Normalpatienten" anerkannt (RGZ 151, 349, 352; BGHZ 29, 46, 49; 176, 179; 90, 103,105/106; BGHSt 11, 111, 114; BVerfGE 52, 131, 170 = JZ 1979, 596); aus dem Hinweis des BGH im Urteil vom 26.10.1982 (BGH NJW 83, 350, 351): Der entgegenstehende Wille der Kranken war unbeachtlich, weil ihr Leben bedroht war und sie hierüber nicht verfügen konnte", kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden, wie die anschließende Einschränkung in diesem Urteil zeigt, daß dies ,zumindest" für die vom damaligen Angeklagten zu treffenden Maßnahmen gelte, die selbst noch keinen körperlichen Eingriff enthielten, nämlich die Verständigung der Angehörigen und des Hausarztes, um mit deren Hilfe eine Sinnesänderung der lebensbedrohlich Erkrankten zu erreichen (vgl. hierzu auch Kutzer MDR 85, 710, 711 FN 13).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Soweit dieses zwar pflichtwidrig ist, weil die Angeklagten ihrer Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB nicht genügen, vermag dies eine Ingerenzhaftung nicht (mehr) zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 1952 ? 2 StR 180/52, BGHSt 3, 65, 67; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 ? 1 StR 413/82, NJW 1983, 350, 351).
  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16

    Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen

    Auch Ärzte treffen nicht per se Garantenpflichten für das Leben anderer Personen (BGH v. 26.10.1982 - 1 StR 413/82, NJW 1983, 350, 351).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 5 Ss 330/94

    Herzerkrankung; Atemnot; Unglücksfall; Fahrgast; Bus; Zumutbarkeit

    Die Gefahr kann auch in der Fortentwicklung einer Krankheit gesehen werden, sofern diese eine plötzliche und sich rasch verschlimmernde Wendung nimmt (vgl. BGH NJW 1983, 350, 351 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Maßgebend ist daher der Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetzt (BGHSt 30, 388; BGH NJW 1983, 292 = MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82]), wobei ohne Belang ist, ob der Aufschlag mehr als 100 % beträgt oder sich unterhalb dieser Grenze hält.
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Zu dieser Frage wird teilweise die Meinung vertreten, der Schaden bestehe in dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option (Marktpreis), der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetze (BGHSt 30, 388; BGH NJW 1983, 292 = MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82]).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1991 - 5 Ss 206/91
    Ein solcher ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen mit sich bringt oder zu bringen droht (BGHSt 6, 147, 152; BGH JZ 1983, 151 = NJW 1983, 351; NStE Nr. 1 zu § 323 c StGB; Dreher/Tröndle 45. Aufl., § 323 c Rn 3; Lackner 18. Aufl., § 323 c Anm. 2 a; S/S-Cramer 23. Aufl., § 323 c Rn 5; LK-Spendel 10. Aufl., § 323 Rn 2).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 1 Ws 1041/94
    Ein Unglücksfall im Sinne dieser Vorschrift kann zwar auch im Verlauf einer Krankheit eintreten, wenn diese eine plötzliche und sich rasch verschlimmernde Wendung nimmt (BGH JZ 1983, 151, 152).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 475/82

    Nichtteilnahme eines Verteidigers bei einer kommissarischen Vernehmung eines

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ihr für Fälle der vorliegenden Art nicht widersprochen (MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82] = WiStra 1983, 30).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,772
BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82 (https://dejure.org/1983,772)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1983 - 1 StR 550/82 (https://dejure.org/1983,772)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82 (https://dejure.org/1983,772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Begriff des Vermögens

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 263

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1917
  • MDR 1983, 591
  • NStZ 1983, 313 (Ls.)
  • StV 1984, 153
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80

    Warenterminkontrakt - Handel mit Optionen

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Er ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sachkundiger Geschäftsleute, die sich bei diesem Preis jeweils eine Gewinnchance versprechen (UA S. 167; BGHSt 30, 177, 180).

    Soweit dabei die Frage der Offenbarungspflicht eine Rolle spielen sollte, weist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 30, 177, 181 f. und BGH NJW 1981, 1266 hin.

    Nach anderer Auffassung läßt schon ein Aufschlag von 70 % die Gewinnchance soweit sinken, daß die Option ihre "reale Werthaltigkeit" verliert, so daß der Kunde um den gesamten bezahlten Betrag geschädigt ist (BGHSt 30, 177, 181; 31, 115, 117; OLG München NJW 1980, 794 [OLG München 23.05.1979 - 1 Ws 618/79]; Rochus NJW 1981, 736).

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Da der Optionsnehmer erst dann in die Gewinnzone kommt, wenn der Preis der Ware insgesamt um mehr steigt, als der Erwerbspreis ausmacht, und erst bei einer dem Erwerbspreis gleichkommenden Preissteigerung den von ihm bezahlten Preis wieder voll "verdient" hat, kennzeichnet die Höhe des ursprünglich ausgehandelten Optionspreises zugleich das Ausmaß des Risikos, das vom Markt als vertretbar angesehen wird (BGH NJW 1981, 1266).

    Soweit dabei die Frage der Offenbarungspflicht eine Rolle spielen sollte, weist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 30, 177, 181 f. und BGH NJW 1981, 1266 hin.

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Deshalb sei die Gegenleistung (im Sinne der Entscheidung BGHSt 16, 321, 326) für die Kunden nicht brauchbar gewesen, deshalb auch sei der Schaden "in Höhe des jeweils einbezahlten ... Geldes" entstanden (UA S. 277).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    § 263 StGB schützt das Vermögen und nicht die Verfügungsfreiheit des Vermögensinhabers, so daß die Frage, ob das Vermögen geschädigt ist, nach objektiven Maßstäben beantwortet werden muß, andererseits kann - weil nicht jeder Vermögensgegenstand gleichen Wert für jedermann hat - der "persönliche Schadenseinschlag" nicht unberücksichtigt bleiben, so daß ein Vermögensschaden im Sinne von § 263 StGB auch dann eintreten kann, wenn der Getäuschte den erworbenen Gegenstand (der an sich den Preis wert ist) nicht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise zu verwenden vermag (vgl. BGHSt 16, 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] und 321; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 149, 156).
  • OLG München, 23.05.1979 - 1 Ws 618/79

    Betrug durch Termingeschäftsoptionen

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Nach anderer Auffassung läßt schon ein Aufschlag von 70 % die Gewinnchance soweit sinken, daß die Option ihre "reale Werthaltigkeit" verliert, so daß der Kunde um den gesamten bezahlten Betrag geschädigt ist (BGHSt 30, 177, 181; 31, 115, 117; OLG München NJW 1980, 794 [OLG München 23.05.1979 - 1 Ws 618/79]; Rochus NJW 1981, 736).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Zu dieser Frage wird teilweise die Meinung vertreten, der Schaden bestehe in dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option (Marktpreis), der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetze (BGHSt 30, 388; BGH NJW 1983, 292 = MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82]).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Nach anderer Auffassung läßt schon ein Aufschlag von 70 % die Gewinnchance soweit sinken, daß die Option ihre "reale Werthaltigkeit" verliert, so daß der Kunde um den gesamten bezahlten Betrag geschädigt ist (BGHSt 30, 177, 181; 31, 115, 117; OLG München NJW 1980, 794 [OLG München 23.05.1979 - 1 Ws 618/79]; Rochus NJW 1981, 736).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 358/82

    Betrug durch Verkauf von Warenterminoptionen - Vermögensschaden bei

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Zu dieser Frage wird teilweise die Meinung vertreten, der Schaden bestehe in dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option (Marktpreis), der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetze (BGHSt 30, 388; BGH NJW 1983, 292 = MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82]).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82

    Börsenrecht - Börse - Strafandrohung - Spekulationsgeschäft - Verleitung -

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Soweit die Staatsanwaltschaft rügt, § 89 Börsengesetz sei zu Unrecht nicht angewendet worden, bleibt ihre Revision ohne Erfolg (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1982 - 5 StR 342/82, abgedruckt in ZIP 1983, 148).
  • BGH, 26.10.1982 - 1 StR 413/82

    Unterlassene Hilfeleistung - Arzt - Erkrankung - Lebensgefährlichkeit - Pflicht -

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82
    Zu dieser Frage wird teilweise die Meinung vertreten, der Schaden bestehe in dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option (Marktpreis), der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetze (BGHSt 30, 388; BGH NJW 1983, 292 = MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82]).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Annahme eines Vermögensschadens auch bei objektiv gleichwertigen Leistungen unter anderem dann in Betracht, wenn der Erwerber, der sich zum Abschluss eines Vertrags entschlossen hat, die versprochene Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (grundlegend Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321, 326; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82, NJW 1983, 1917; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 50/99, NStZ 1999, 555; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 385/05, NStZ-RR 2006, 206, 207).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    a) Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Vermögensschaden entstanden ist, bestimmt sich auch in Fällen sogenannten Anlagebetrugs grundsätzlich anhand der Differenz zwischen dem vereinbarten oder dem gezahlten Preis und dem nach allgemeinen Kriterien zu bestimmenden (Markt)Wert des Anlageobjekts (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82, NStZ 1983, 313).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

    "[28] a) Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Vermögensschaden entstanden ist, bestimmt sich auch in Fällen sogenannten Anlagebetrugs grundsätzlich anhand der Differenz zwischen dem vereinbarten oder dem gezahlten Preis und dem nach allgemeinen Kriterien zu bestimmenden (Markt)Wert des Anlageobjekts (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82, NStZ 1983, 313).
  • LG Braunschweig, 03.01.2019 - 11 O 1172/18

    Abgasskandal; EG-Übereinstimmungsbescheinigung; genehmigter Typ

    Denn § 263 StGB schützt das Vermögen und nicht die Verfügungsfreiheit des Getäuschten (BGH, Urteil vom 24.02.1983, 1 StR 550/82, zit. nach juris, Rn. 5).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Der Senat hat sich in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82 - mit der Frage des Schadens beim Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte befaßt.

    Eine Antrage beim 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ergeben, daß er in dem Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82 - keine Rechtsansicht vertreten findet, die mit der Auffassung des 3. Strafsenats, wie sie insbesondere in den Entscheidungen BGHSt 30, 177 und 31, 115 zum Ausdruck kommt, in Widerspruch stünde.

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90

    Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte - Zurückweisung eines Rechtsanwalts

    Eine solche Schadensberechnung würde aber voraussetzen, daß die Angeklagten die Anleger in diesem Sinne über den wirklichen Wert der Option und die Höhe der Aufschläge getäuscht und einen entsprechend höheren Preis von den Anlegern gefordert hätten (vgl. etwa BGHSt 30, 177; 30, 388; 31, 115; 32, 22 [BGH 28.06.1983 - 1 StR 576/82]; BGH MDR 1983, 591).

    Sofern sich deswegen das Gesamtgeschäft ("Service" und Option) nicht als "aliud" und die Gesamtleistung der Firma der Angeklagten als zu dem vorausgesetzten Zweck völlig unbrauchbar (vgl. BGHSt 32, 22, 24 [BGH 28.06.1983 - 1 StR 576/82]; BGH MDR 1983, 591, 592; ferner BGHSt 30, 177, 181/182; 31, 115) mit der Folge eines Betrugsschadens in voller Höhe des Anlagebetrages darstellt, kommt in Betracht, daß jedenfalls der Aufschlag von "ca. 40 %" - abzüglich einer angemessenen Maklerprovision - als der den Anlegern entstandene Vermögensschaden angesehen werden kann.

  • LG Braunschweig, 27.04.2018 - 11 O 2709/17

    Abgasskandal; deliktische Haftung bei Verschweigen von Mängeln, insbesondere

    Denn § 263 StGB schützt das Vermögen und nicht die Verfügungsfreiheit des Getäuschten (BGH, Urteil vom 24.02.1983, 1 StR 550/82, zit. nach juris, Rn. 5).
  • OLG Celle, 28.12.2018 - 2 Ws 472/18

    Vortrag zur Verletzteneigenschaft als unverzichtbarer Teil des Anspruches auf

    Denn Rechtsgut des Tatbestandes ist das Vermögen, die Dispositionsfreiheit des Vermögensinhabers nur insoweit, als sie ihrerseits einen geldwerten Vermögensanteil beinhaltet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.06.2016, 1 StR 20/16 und vom 08.10.2014, 1 StR 359/13; BGH NJW 1983, 1917; Fischer , StGB, 66. Auflage, 2019, § 263, Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 28.03.1990 - 9 U 3700/89

    Schmerzensgeldanspruch wegen Gesundheitsschäden; Einbeziehung von

  • LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18

    Keine Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller wegen einer

  • BGH, 19.08.1988 - 2 StR 389/88

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer Warenterminvermittlungsgesellschaft -

  • LG Göttingen, 25.03.2004 - 2 O 14/04

    Schadensersatz für rechtswidrig und schuldhaft mangelhaft erteilte Auskünfte

  • BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85

    Schadenshöhe - Berechnung - Betrug - Optionen

  • BGH, 03.10.1989 - 5 StR 237/89

    Täuschung über den Grundcharakter von Börsentermingeschäften

  • BGH, 07.05.1985 - 1 StR 805/84

    Angemessenheit eines zwanzigprozentigen Aufschlages auf eine Option

  • BGH, 08.09.1983 - 1 StR 185/83

    Täuschung über die Höhe des Händlerabschlags bei Optionen auf

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