Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,77
BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82 (https://dejure.org/1983,77)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1983 - 2 BvR 964/82 (https://dejure.org/1983,77)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 964/82 (https://dejure.org/1983,77)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - Mitentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 77
  • NJW 1983, 1900
  • NJW 1991, 128
  • MDR 1983, 641
  • NStZ 1983, 324
 
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Wird zitiert von ... (123)

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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2038
BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83 (https://dejure.org/1983,2038)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1983 - 4 StR 122/83 (https://dejure.org/1983,2038)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1983 - 4 StR 122/83 (https://dejure.org/1983,2038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen - Anforderungen an Begründung eines Beschlusses über den Ausschluss der Öffentlichkeit - Beschluss - Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschluss des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 324
  • StV 1983, 268
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83
    Dem Hinweis auf § 247 Satz 1 StPO ist möglicherweise noch hinreichend eindeutig als Grund für die Entfernung der Angeklagten zu entnehmen, daß der Zeuge in deren Gegenwart nicht die Wahrheit sagen werde (vgl. BGHSt 22, 18, 20; BGH NStZ 1983, 36).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83
    Vielmehr ist erforderlich, daß der maßgebende Grund mit ausreichender Bestimmtheit in dem Beschluß selbst angegeben wird (BGHSt 27, 117, 119; 30, 298, 301/302; BGH NStZ 1982, 169).
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83
    Vielmehr ist erforderlich, daß der maßgebende Grund mit ausreichender Bestimmtheit in dem Beschluß selbst angegeben wird (BGHSt 27, 117, 119; 30, 298, 301/302; BGH NStZ 1982, 169).
  • BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83
    Insoweit hätte im vorliegenden Fall allenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Zuhörer in Betracht kommen können, wenn nämlich durch diese eine Erschwerung der Wahrheitsermittlung zu befürchten gewesen wäre oder wenn von ihnen eine Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen bei wahrheitsgemäßer Aussage gedroht hätte (vgl. BGSt 16, 111, 113; BGH, Urteil vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 bei Holtz MDR 1980, 273).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 739/83

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Erforderlichkeit der

    Der Hinweis auf die Gesetzesstelle, auf die der Ausschluß gestützt wird, ist dazu jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn die herangezogene Vorschrift - wie § 172 Nr. 1 GVG - mehrere Alternativen aufweist (vgl. die Rechtsprechungshinweise von Schmidt in der Anmerkung BGH LM § 174 GVG Nr. 8; desweiteren zuletzt BGH, Beschluß vom 30. März 1983 - 4 StR 122/83, abgedruckt in NStZ 83, 324).

    Ein Begründungsmangel wird insbesondere nicht dadurch geheilt, daß sich der Grund für die Ausschließung aus der Natur der verhandelten Sache oder aus dem Zusammenhang mit dein gestellten Antrag und einer sich daran anschließenden Erörterung ergibt (BGH NStZ 1983, 324 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

    (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).
  • BGH, 28.01.1986 - 5 StR 840/85

    Anforderungen an die Begründung des Beschlusses zum Ausschluss der Öffentlichkeit

    Hier fehlte schon eine Bezugnahme auf den vorangegangenen Beschluß, insbesondere dessen Zusatz (vgl. BGHSt 30, 298; BGH NStZ 1982, 169; NStZ 1983, 324; StV 1984, 146; Beschluß vom 19. April 1985 - 3 StR 94/85 -).
  • BGH, 19.06.1984 - 4 StR 304/84

    Zurückweisung einer Revision mangels Durchgreifen von einer Verfahrensrüge

    Die von dem Angeklagten O. erhobene Verfahrensrüge greift nicht durch: Der Mangel einer näheren Begründung des Beschlusses, durch den die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer angeordnet wurde, ist hier ausnahmsweise unschädlich, da nach Sachlage nur ein einziger Grund für die Anordnung in Betracht kam (vgl. BGHSt 22, 18, 20; BGH, Urteil vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73; BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82 = NStZ 1983, 36 und vom 30. März 1983 - 4 StR 122/83 = NStZ 1983, 324).
  • BGH, 19.04.1985 - 3 StR 94/85

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren - Vorliegen eines Begründungsmangels

    Der Begründungsmangel wird nicht dadurch geheilt, daß sich der Grund der Ausschließung aus dem vorangegangenen Antrag des Staatsanwalts ergeben mag (vgl. BGHSt 27, 117 ff. und 187 ff.; BGH GA 1975, 283; NStZ 1983, 324; StV 1984, 146).
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