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   BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82   

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https://dejure.org/1982,2073
BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82 (https://dejure.org/1982,2073)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1982 - 1 StR 246/82 (https://dejure.org/1982,2073)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1982 - 1 StR 246/82 (https://dejure.org/1982,2073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der fehlerhaften Einbeziehung eines betrügerischen Verhaltens des Angeklagten in ein Verfahren - Anforderungen an Revision wegen fehlerhafter Zeugenbelehrung - Strafzumessung bei teilweiser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 87
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).

    Die notwendige innere Verknüpfung muß sich unmittelbar aus den Handlungen oder Ereignissen ergeben; sie wird nicht schon dadurch geschaffen, daß ein persönlicher Zusammenhang besteht, daß der Täter die Straftaten in einen Gesamtplan aufgenommen hat oder daß eine Handlung zum Beweise der Täterschaft bei einer anderen oder zum besseren Verständnis dieser Tat dient (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 146, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).

    Die notwendige innere Verknüpfung muß sich unmittelbar aus den Handlungen oder Ereignissen ergeben; sie wird nicht schon dadurch geschaffen, daß ein persönlicher Zusammenhang besteht, daß der Täter die Straftaten in einen Gesamtplan aufgenommen hat oder daß eine Handlung zum Beweise der Täterschaft bei einer anderen oder zum besseren Verständnis dieser Tat dient (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 146, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs -

    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 10.12.1974 - 5 StR 578/74

    Beschränkung der staatsanwaltlichen Anklage auf den Vorwurf des Mords -

    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82
    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Es genügt nämlich nicht, daß der Angeklagte im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplanes tätig geworden ist (BGHSt 13, 21, 26; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei seiner Annahme, daß die Steuerhinterziehung und die Beitragsvorenthaltung auch unter den bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen getrennt gewürdigt werden können (a.a.O. S. 174), zutreffend hervorgehoben, daß weder ein Gesamtplan noch ein zeitliches Zusammentreffen für sich allein ausreichen, zwei sachlichrechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Handlungen als einheitliche Tat im prozessualen Sinne erscheinen zu lassen (vgl. BGHSt 13, 21, 26, 27; 23, 141, 145; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).
  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Verneinung eines

    Diese umfasst vielmehr den gesamten von der Anklage und vom erkennbaren Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfassten Lebenssachverhalt, soweit er sich als einheitlicher Lebensvorgang darstellt (vgl. BGHSt 23, 141, 145; 32, 215, 216; 45, 211, 212; BGH NStZ 1983, 87; 1995, 351; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 264 Rn. 2; Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 264 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

    Im Falle der tatmehrheitlichen Begehung liegt eine einheitliche prozessuale Tat nur dann vor, wenn zwischen den einzelnen Handlungen eine innerliche Verknüpfung derart besteht, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, gewürdigt werden kann - eine getrennte Würdigung und Aburteilung mithin als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts empfunden werden würde (BGH Urt. v. 23.11.2005 - 2 StR 327/05, NStZ 2006, 350; BGH, Urt. v. 06.07.1982 - 1 StR 246/82, NStZ 1983, 87; BGH, Urt. v. 11.09.2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

    Bei den weiteren Taten war auch kein unlöslicher historischer Zusammenhang mit dem angeklagten Verbrechen gegeben: Hier waren die verschiedenen Handlungen nicht unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges erscheinen würde; auch für dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO genügt das Bestehen eines Gesamtplanes nicht (vgl. BGHSt 23, 141, 145/146; 29, 288, 292/293; BGH NStZ 1983, 87).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Es handelt sich nach den bisherigen Feststellungen auch nicht um ein einheitliches Geschehen im verfahrensrechtlichen Sinne, dessen getrennte Aburteilung wegen eines engen sachlichen Zusammenhangs und einer innerlichen Verknüpfung unzulässig wäre (vgl. BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH NStZ 1983, 87).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86

    Unerlaubte Werbung durch Verwendung eines Briefkopfes - Erstellung von Gutachten

    Dies wäre nur der Fall, wenn die Betrugshandlungen und die Erpressungshandlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft wären, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden könnte und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1984 - 1 StR 750/84; BGH NStZ 1983, 87; Hürxthal in KK § 264 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 139/93

    Betäubungsmittel; Handeltreiben; Anklagevorwurf; Tattag; Vortag; Erwerbsakt;

    Ihre getrennte Würdigung und Abhandlung könnte nicht als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden werden (vgl. BGH NStZ 1983, 87 ).
  • BGH, 11.12.1984 - 1 StR 750/84

    Vorliegen einer einzigen Tat im prozessualen Sinne - Notwendigkeit eines engen

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH NStZ 1983, 87; KK-Hürxthal § 264 Rdn. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Berlin, 09.03.2007 - 576 Ns 17/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Einstellung des Strafverfahrens gegen Erfüllung von

    Es kommt auf den prozessualen Tatbegriff gemäß § 264 StPO an: Tatmehrheit schließt nicht automatisch aus, daß die mehreren Handlungen zur selben Tat im prozessualen Sinne gehören (vgl. die Kommentierungen zu § 264 StPO und insbesondere BGH 23, 141, 150; 24, 185, 186; BGH NStZ 83, 87 und Hamm StV 84, 15 für die Fälle "Unfall und anschließendes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort").
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