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   OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III   

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https://dejure.org/1984,1541
OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III (https://dejure.org/1984,1541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III (https://dejure.org/1984,1541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 1984 - 2 Ss 42/84 - 23/84 III (https://dejure.org/1984,1541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 600
  • NStZ 1985, 268
  • StV 1985, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Die Umschreibung des Vertriebsbegriffes umfaßt zweifelsfrei das Handeltreiben und somit auch den Erwerb und die Veräußerung von Betäubungsmitteln, soweit diese unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind (vgl. BGH NJW 1974, 959 ).

    Insofern würde sogar auch der ausnahmsweise denkbare - unentgeltliche Erwerb von Betäubungsmitteln für Zwecke entgeltlicher Weiterveräußerung unter den so umschriebenen Vertriebsbegriff fallen, da dieser Erwerb als unselbständiger Teilakt einer eigennützigen, auf Umsatz gerichteten Tätigkeit (also Handeltreiben, vgl. BGHSt 25, 290 [291]) der entgeltlichen Verbringung des Betäubungsmittels in den Besitz eines anderen dienen würde (vgl. auch Körner, BtMG , 1982, § 29 Rdn. 159).

  • OLG Hamm, 30.11.1977 - 4 Ss 847/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Etwas anderes ergibt sich im übrigen auch nicht aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.November 1977 (NJW 1978, 2346 ), da es in dieser Entscheidung - anders als in vorliegender Sache - um (Beihilfe zum) Erwerb von Betäubungsmitteln durch einen "Dealer", also um Ankauf zur Weiterveräußerung ging.
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 295/76

    Notwendigkeit der Festlegung eines Spielraumes zwischen "geringer" Menge und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Auf die Frage, ob die im Dezember 1982 erworbene Haschischmenge von 50 g (nach niederländischem Recht) dem Angeklagten voll oder nur zur Hälfte zuzurechnen ist (vgl. BGH Beschluß vom 25.08.1976 - 2 StR 295/76; Senatsbeschluß vom 25.Januar 1982, - 2 Ss 677/81 - 381/81 III), kommt es deshalb nicht an.
  • OLG Köln, 17.10.1978 - 1 Ss 616/78

    Speed; Begriff des BtMG; Deckname

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Aus dieser gesetzestechnischen Konstruktion wird gelegentlich - fälschlicherweise - der Schluß gezogen, daß bei Mengen von höchstens 30 g Haschisch in den Niederlanden jede Strafbarkeit entfalle (so anscheinend OLG Köln MDR 1979, 251 und Körner a.a.0.).
  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

    a) Unter Vertrieb ist jede Tätigkeit zu verstehen, durch die ein Stoff im Sinne des BtMG entgeltlich in den Besitz eines anderen gebracht werden soll (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Juni 1981 - 5 Ss 72/81 - 204/81-I; BGH MDR 1986, 508 ; BGHSt 27, 30 ; OLG Düsseldorf (3. Strafsenat) MDR 1985, 600 ; OLG Hamm NJW 1978, 246; Eberth/Müller a.a.0.
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