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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88   

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BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88 (https://dejure.org/1989,397)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1989 - 1 StR 641/88 (https://dejure.org/1989,397)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 1 StR 641/88 (https://dejure.org/1989,397)
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"gigantische Mordmaschinerie"

§ 185 StGB, Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung, Bundeswehr

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

  • opinioiuris.de

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur kollektiven Beleidigung der Soldaten der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aktive Soldaten - Kollektive Beleidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 1975 § 185, § 130
    Beleidigung der Soldaten der Bundeswehr

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 83
  • NJW 1989, 1365
  • MDR 1989, 558
  • NStZ 1989, 361 (Ls.)
  • StV 1992, 157
  • afp 1989, 535
  • JR 1989, 514
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    a) Das Landgericht hat die Äußerungen des Angeklagten ohne Rechtsfehler dahin ausgelegt (vgl. BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]), daß sich die Angriffe des Angeklagten vordergründig zwar gegen den Beruf des Soldaten richten, daß damit aber auch die Menschen getroffen werden sollen, die die Aufgabe des Soldaten wahrnehmen; dieser Schluß rechtfertigt sich daraus, daß sich der Beitrag in vielfacher Hinsicht mit der Lage und den Problemen der Soldaten befaßt.

    Zwar ist die Auslegung der Publikation des Angeklagten und damit auch die Feststellung des Zieles seiner Angriffe Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]).

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    a) Das Landgericht hat die Äußerungen des Angeklagten ohne Rechtsfehler dahin ausgelegt (vgl. BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]), daß sich die Angriffe des Angeklagten vordergründig zwar gegen den Beruf des Soldaten richten, daß damit aber auch die Menschen getroffen werden sollen, die die Aufgabe des Soldaten wahrnehmen; dieser Schluß rechtfertigt sich daraus, daß sich der Beitrag in vielfacher Hinsicht mit der Lage und den Problemen der Soldaten befaßt.

    Zwar ist die Auslegung der Publikation des Angeklagten und damit auch die Feststellung des Zieles seiner Angriffe Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]).

  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Demgemäß wurde eine kollektive Beleidigung u.a. anerkannt für den preußischen Richterstand (RGRspr. 1, 292), die Großgrundbesitzer mit Ausnahme etwa sozialdemokratisch gesinnter (RGSt 33, 46 [47]), die deutschen Offiziere (RG LZ 1915, 60), die deutschen Ärzte (RG JW 1932, 31, 13), die in Deutschland lebenden Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen waren (BGHSt 11, 207 [208]); verneint wurde die Beleidigungsfähigkeit für "alle an der Entnazifizierung Beteiligten", die Katholiken, die Protestanten, die Akademiker (BGHSt 11, 207 [209]), "die Robenknechte von Moabit" (KG JR 1978, 422), die Polizei in ihrer Gesamtheit (OLG Düsseldorf NJW 1981, 1522).

    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).

  • RG, 02.01.1900 - 4128/99

    1. Beleidigung mehrerer mittels einer Kollektivbezeichnung erkennbar gemachter

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Demgemäß wurde eine kollektive Beleidigung u.a. anerkannt für den preußischen Richterstand (RGRspr. 1, 292), die Großgrundbesitzer mit Ausnahme etwa sozialdemokratisch gesinnter (RGSt 33, 46 [47]), die deutschen Offiziere (RG LZ 1915, 60), die deutschen Ärzte (RG JW 1932, 31, 13), die in Deutschland lebenden Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen waren (BGHSt 11, 207 [208]); verneint wurde die Beleidigungsfähigkeit für "alle an der Entnazifizierung Beteiligten", die Katholiken, die Protestanten, die Akademiker (BGHSt 11, 207 [209]), "die Robenknechte von Moabit" (KG JR 1978, 422), die Polizei in ihrer Gesamtheit (OLG Düsseldorf NJW 1981, 1522).

    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).

  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Neben Einzelpersonen sind auch Personengemeinschaften unter gewissen Voraussetzungen beleidigungsfähig (vgl. z.B. BGHSt 6, 186 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    4 St 285/81|OLG Hamm; 24.01.1983; 3 Ws 30/83">NStZ 1983, 265); das rechtfertigt jedoch nicht Beschimpfungen, Schmähungen und Diffamierungen (vgl. BGH(Z) NJW 1974, 1762, 1763; 1977, 626, 627; BayObLG …
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Zwar stand es ihm frei, sich mit den öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr kritisch auseinanderzusetzen und dabei auch scharfe und polemische Formulierungen, überspitzte und plakative Wertungen zu gebrauchen (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]; 42, 163 [169]; BGH(Z) NJW 1981, 2117, 2119; BayObLG …
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Zwar stand es ihm frei, sich mit den öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr kritisch auseinanderzusetzen und dabei auch scharfe und polemische Formulierungen, überspitzte und plakative Wertungen zu gebrauchen (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]; 42, 163 [169]; BGH(Z) NJW 1981, 2117, 2119; BayObLG …
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).
  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
    Zwar stand es ihm frei, sich mit den öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr kritisch auseinanderzusetzen und dabei auch scharfe und polemische Formulierungen, überspitzte und plakative Wertungen zu gebrauchen (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]; 42, 163 [169]; BGH(Z) NJW 1981, 2117, 2119; BayObLG …
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

  • OLG Düsseldorf, 14.05.1980 - 2 Ss 129/80
  • BGH, 27.01.1984 - 5 StR 866/83

    Beleidigung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener -

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 54/87

    Berechtigte Interessen - Ehrschutz - Rechtsstaatliches Gebot

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 584/52

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1986 - 15 U 118/85
  • KG, 30.03.1978 - Ss 54/78
  • RG, 14.06.1898 - 1548/98

    1. Darf bei Feststellung des Thatbestandes des § 130 St.G.B.'s, insbesondere des

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Insoweit schließe sich das Amtsgericht der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 36, 83) an, daß die Beleidigung aktiver Bundeswehrsoldaten unter der Kollektivbezeichnung "Soldaten" dann möglich sei, wenn ein Unwerturteil mit einem eindeutig allen Soldaten zuzuordnenden Kriterium verbunden sei und die weitergehende Bezeichnung (alle Soldaten schlechthin) auch den engeren, klar abgrenzbaren und überschaubaren Kreis der aktiven Soldaten der Bundeswehr mit umfasse.

    Die Gerichte haben sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestützt, die gerade aus Anlaß herabsetzender Äußerungen über Soldaten ergangen ist (vgl. BGHSt 36, 83).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (vgl. BGHSt 36, 83 ; 40, 97 ; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Derart besonders qualifizierte Beeinträchtigungen, die durch ein gesteigertes Maß an Gehässigkeit und Rohheit gekennzeichnet sein müssen, und durch die die Angehörigen des betreffenden Bevölkerungsteils oder der betreffenden Gruppe in ihren grundlegenden Lebensrechten als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft verletzt werden und der unverzichtbare Bereich ihres Persönlichkeitskerns sozial abgewertet wird (vgl. BGHSt 36, 83, 90), liegen hier indes nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88   

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https://dejure.org/1988,1709
OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88 (https://dejure.org/1988,1709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.1988 - 1 Ss 27/88 (https://dejure.org/1988,1709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 1 Ss 27/88 (https://dejure.org/1988,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.1988)

    Stark und übersteigert: Dürfen Soldaten potentielle Mörder" genannt werden?

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1367
  • NStZ 1989, 361 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88
    Voraussetzung für die Anerkennung einer Personenmehrheit als passiv beleidigungsfähige Institution ist nach Auffassung des BGH (BGHSt 6, 186, 188), daß dieser Verband eine rechtlich anerkannte Funktion erfüllt und selbständig einen eigenen Willen bilden kann.
  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Denn Ehre im Sinne der Bestimmung des § 12 Satz 2 SG sei wie Ehre im Sinne der Beleidigung nach § 185 StGB auszulegen (so Urteil vom 14. März 1978 - BVerwG 2 WD 37.77 - S. 9 f.), und eine Beleidigung liege nach ständiger Rechtsprechung dann nicht vor, wenn es, wie hier, an der mangelnden Umgrenzung des in Frage kommenden Personenkreises fehle (so OLG Frankfurt, NJW 1989, 1367 und die dort angegebene Rechtsprechung).

    Mit Urteil vom 2. Dezember 1988 hob das Oberlandesgericht F. das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Angeklagten Dr. A. an eine andere Strafkammer des Landgerichts F. zurück (NJW 1989, 1367 [OLG Frankfurt am Main 02.12.1988 - 1 Ss 27/88]).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 2. Dezember 1988 das Berufungsurteil gegen Dr. A. mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, 1367).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Der Senat hat daraufhin mit Urteil vom 2.12.1988 das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere StrK des LG Frankfurt zurückverwiesen (NJW 1989, 1367).

    Der Senat hat in seinem ersten Urteil in dieser Sache unter anderem ausgeführt: "Kommt hingegen durch das Beharren auf Schärfe der Formulierung auch für die Zukunft zum Ausdruck, daß es nicht mehr um die Sache geht, sondern uni eine vorsätzliche Kränkung des Gegners, sind die Grenzen der berechtigten Interessenwahrnehmung überschritten" (NJW 1989, 1367 [1368]).

  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

    Zu diesen unter einer Kollektivbezeichnung beleidigungsfähigen Personen gehören auch diejenigen Soldaten, die nicht mehr in einem Wehrdienstverhältnis stehen, wenn sie sich weiterhin der Bundeswehr verbunden fühlen und dies auch zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 37, 87; OLG Frankfurt NJW 1989, 1367 ).

    Angesichts des Wortlauts der Vorschrift, die darauf abstellt, dass der Täter die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, bestehen keine Zweifel, dass die Mitglieder der Bundeswehr als Teil der Bevölkerung vom Tatbestand des § 130 StGB prinzipiell geschützt werden (OLG Frankfurt, NJW 1989, 1367, 1369).

  • OLG Köln, 28.01.1992 - Ss 567/91

    Inkriminierte Äußerung; Fernsehspiel; Ansicht; Politiker; Beleidigung;

    Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn der Gehalt der Äußerung einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes oder Bestehendes dem Beweis offensteht (BGH JR 1977, 28, 29; OLG Frankfurt NJW 1989, 1367; Herdegen in Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 185, Rn. 4 m.N.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., § 186, Rn. 4); ein - bloßes - Werturteil ist hingegen anzunehmen, wenn die Äußerung durch Elemente der subjektiven Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (Lenckner in Schönke/Schröder, a.a.O., m.N.; vgl. Lackner, StGB, 19. Aufl., § 186 Rn. 3), wenn die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptung eine Sache der persönlichen Überzeugung bleibt (OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"

    Ein Angriff von derartiger Intensität ist keinesfalls mehr durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1989, 1367, 1369; LG Köln Urt. vom 8. Februar 1994 - Mo. 155 -12/94).
  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • LG Osnabrück, 06.11.2002 - 2 O 2740/00

    Feststellung der Ersatzverpflichtung für zukünftige materielle und immaterielle

    Für die Begründetheit des Feststellungsantrages ist es ausreichend, dass aus der Sicht der Geschädigten bei verständiger Beurteilung mit dem Eintreten von Spätfolgen wenigstens zu rechnen ist (so BGH NJW-RR 1991, 347 und 917; BGH NJW 1993, 1523; BGH VersR 1997, 1508; OLG Oldenburg, 5 U 181/98 - Urteil vom 02.03.1999), so dass für die Feststellung der Ersatzpflicht die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit genügt, dass künftig weitere bisher noch nicht erkennbare Leiden bzw. Schäden auftreten(BGH NJW 1989, 1367).
  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
    Insbesondere reicht es nicht aus, einem Bevölkerungsteil bestimmte ehrenrührige Verhaltensweise anzudichten, wenn nicht der Kern der Persönlichkeit angegriffen wird und das grundsätzliche Recht der betroffenen Person auf gleichberechtigte Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben in Frage gestellt wird (BGHSt 36, 83 ff. (90); OLG Frankfurt/Main in NJW 1989, 1367 ff.).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WDB 9.91

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89   

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https://dejure.org/1989,1631
BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89 (https://dejure.org/1989,1631)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1989 - 4 StR 73/89 (https://dejure.org/1989,1631)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89 (https://dejure.org/1989,1631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung des Umfangs einer erlangten Beute und dessen Wert - Voraussetzungen für eine Verfallanordnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 73b

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 361
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89
    Er hat sich vielmehr, wie in allen Fällen, in denen der Beweis eines für den Angeklagten sprechenden Umstands nicht zu erbringen ist (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424 m.w.Nachw.), aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieses Umstandes zu bilden, um die Festsetzung eines der Wirklichkeit nahekommenden Schätzwertes zu ermöglichen.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Bestehen im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für derartige weitere konkrete wirtschaftliche Vorteile, kann deren Wert, wenn der konkrete Sachverhalt eine tragfähige Grundlage dafür bietet (hierzu BGHR StGB § 73b Schätzung 1, 2), nach § 73b StGB geschätzt werden.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Ähnliche Vorschriften enthalten §§ 73 b, 74 c Abs. 3 StGB für Verfall und Einziehung (dazu BGH NStZ 1989, 361).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73b Rn. 5; S/S/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 40 Rn. 20; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9).

    Dabei ist für die Ermittlung der Tatsachengrundlagen der Schätzung - nicht dagegen für die Schätzung selbst - der Zweifelssatz anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 40 Rn. 16; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 40 Rn. 121 jeweils mwN).

  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99

    Verfall; Schätzung beim Verfall

    Dies bedeutet, daß sich der Tatrichter, ausgehend von einer aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme sicheren Schätzungsgrundlage, mit einer Wertannahme begnügen kann (vgl. BGHR StGB § 73 b Schätzung 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 73 b Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Die Vorschrift ist auf Fälle zugeschnitten, in denen nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann, in welcher Form und in welcher genauen Höhe Gewinne angefallen sind (BGHR StGB § 73b - Schätzung 1).
  • OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss OWi 107/13

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei der Schätzung des anzuordnenden

    Mindestens aber hätte das Amtsgericht die die Berechnung tragenden Faktoren selbst nachvollziehbar und detailliert in den Urteilsgründen darstellen sowie erläutern und dabei belegen müssen, dass - ggf. auch unter Beachtung des Zweifelssatzes (vgl. hierzu BGH, NStZ 1989, Seite 361) - eine Zuvielbelastung der Betroffenen ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14

    Verfall (Schätzung des Erlangten)

    Das Tatgericht muss aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme von der Richtigkeit der seiner Schätzung zugrunde liegenden Annahmen überzeugt sein (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, NStZ 1989, 361).
  • BGH, 21.05.2019 - 5 StR 188/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten;

    Zwar ist es in Fällen, in denen Werte nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Kosten und Zeit erfordert, zulässig, die Höhe des Erlangten zu schätzen (vgl. § 73d Abs. 2 StGB; st. Rspr.; BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89 - juris).
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 587/18

    Heranziehung der rechnerisch höchstmöglichen Summe im Rahmen der Einziehung von

    Indem das Landgericht bei seiner Entscheidung mit der Annahme eines Einziehungsbetrages in Höhe von 1.000 Euro die danach rechnerisch höchstmögliche Summe herangezogen hat, blieb unbeachtet, dass auch hier der Zweifelssatz gilt (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, NStZ 1989, 361).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 Ss 58/05

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Verfall des

    Auch bei der Schätzung nach § 73 b StGB darf das erkennende Gericht nicht willkürlich und ohne ein Mindestmaß an Anhaltspunkten vorgehen; Einzelheiten müssen so weit geklärt werden, dass eine hinreichend sichere Schätzgrundlage gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2001, 327; BGHR § 73 b StGB Schätzung 1; Tröndle/Fischer, StGB, § 73 b Rdnr. 5).
  • BGH, 16.07.1991 - 4 StR 316/91

    Voraussetzungen für die Maßnahme der Wertersatzeinziehung

  • BGH, 07.07.1989 - 2 StR 93/89

    Berücksichtigung von Reisekosten für Beschaffungshandlungen im Rahmen des

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