Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 26.07.1991 | OLG Karlsruhe, 26.07.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.10.1991 - Ss 481/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5446
OLG Köln, 15.10.1991 - Ss 481/91 (https://dejure.org/1991,5446)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.1991 - Ss 481/91 (https://dejure.org/1991,5446)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - Ss 481/91 (https://dejure.org/1991,5446)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 165/94
    Die Ausübung des Wahlrechts zwischen Berufung und Sprungrevision ist jedoch als Prozeßhandlung gegenüber dem Amtsgericht zu erklären (vgl. SenE vom 15. Oktober- 1991 -Ss 481/91- = NStZ 1992, 204 ; Bay0bLG MDR 1983p 1045).

    5 St 138/83|OLG Düsseldorf; 10.03.1983; 4 StO 1/83|OLG Celle; 18.08.1983; 2 Ws 164/83">MDR 1983, 1045, 1046; Senat NStZ 1992, 204 ), nichts herleiten.

  • OLG Köln, 31.03.2020 - 1 RVs 58/20

    Urteilsformel, Urteil, Zustellung, Begründung des Urteils

    Solange sich der Beschwerdeführer nicht endgültig und verbindlich für die Wahl der Revision entscheidet, ist das von ihm eingelegte Rechtsmittel eine Berufung (BGHSt 33, 183, 189 = NJW 1985, 2960, 2961; SenE v. 15.10.1991 - Ss 481/91 - = NStZ 1992, 204, 205; OLG Köln 3. StrS MDR 1980, 690 = VRS 59, 436).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.1991 - 3 Ws 119/91   

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https://dejure.org/1991,11653
OLG Karlsruhe, 26.07.1991 - 3 Ws 119/91 (https://dejure.org/1991,11653)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.1991 - 3 Ws 119/91 (https://dejure.org/1991,11653)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 1991 - 3 Ws 119/91 (https://dejure.org/1991,11653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außer-Vollzug-Setzen eines Haftbefehls; Entlassung aus der Untersuchungshaft; Nichtrückkehr des Angeschuldigten von einem Auslandsaufenthalt; Fahndungsmaßnahmen; Begriff des Sich-Entziehens; Eintritt des Verfalls einer Sicherheit; Wirksamkeit der Sicherheitsleistung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96

    Rechtmäßigkeit des Verfalls einer Kaution aufgrund des Entzugs des Angeklagten

    Ob der Verurteilte während der Zeit seiner Flucht in dem Verfahren benötigt wird, ist ohne Belang; es reicht schon aus, daß infolge seines Verhaltens Verfolgungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden müssen (KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 124 Rn. 3 f. m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 124 Rn. 4 m.w.N.; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 124 Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStE § 124 Nr. 3 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ 1992, 204).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.1991 - Ws 119/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5373
OLG Karlsruhe, 26.07.1991 - Ws 119/91 (https://dejure.org/1991,5373)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.1991 - Ws 119/91 (https://dejure.org/1991,5373)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 1991 - Ws 119/91 (https://dejure.org/1991,5373)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    c) Das vorlegende Oberlandesgericht weist ferner zu Recht auf den Fall hin, daß ein Beschuldigter, der sich nach Außervollzugsetzung des gegen ihn bestehenden Haftbefehls der Untersuchung entzogen hatte, nach Feststellung des Verfalls der Sicherheit gemäß § 124 Abs. 1 StPO während des laufenden, den - bloß deklaratorischen (OLG Karlsruhe NStZ 1992, 204) - Beschluß betreffenden Beschwerdeverfahrens verstorben ist.
  • BGH, 04.03.1999 - 4 StR 595/97

    Vorlagebeschluß; Verfahrenseinstellung wegen Tod des Betroffenen

    c) Das vorlegende Oberlandesgericht weist ferner zu Recht auf den Fall hin, daß ein Beschuldigter, der sich nach Außervollzugsetzung des gegen ihn bestehenden Haftbefehls der Untersuchung entzogen hatte, nach Feststellung des Verfalls der Sicherheit gemäß § 124 Abs. 1 StPO während des laufenden, den - bloß deklaratorischen (OLG Karlsruhe NStZ 1992, 204) - Beschluß betreffenden Beschwerdeverfahrens verstorben ist.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 Ws 15/03

    Haftverschonung: Verfall der Sicherheit bei Versuch einer Flucht ins Ausland

    Vielmehr bleibt die Sicherheit nach ganz herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. Beschl. v. 31.7.1996 - 3 Ws 775/96), isoliert bestehen (Meyer-Goßner, § 123 Rn. 4; Boujong, § 123 Rn. 3; Hilger, § 123 Rn. 6f.; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; NStZ 1992, 204 - jew. m.w.N.).

    Für ein Entziehen ist vielmehr erforderlich, dass sich der Verurteilte durch Flucht, durch Sich-Verborgen-Halten oder durch Täuschungsmanöver (Senat, NStZ-RR 2001, 381; OLG Düsseldorf, NJW 1978, 1932) der Verfügungsgewalt der Vollstreckungsbehörden, wenn auch nur vorübergehend, in der Weise sich entzogen hat, dass notwendige Verfahrensakte nicht ungehindert, notfalls durch seine zwangsweise Gestellung, durchgeführt werden konnten (vgl. Senat aaO; OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 204 - jew. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 Ws 336/17

    Verfall; Sicherheit; Beschwerde; mündliche Begründung; Anträge; Erörterung;

    Der Begriff der Untersuchung umfasst das gesamte Strafverfahren einschließlich aller notwendigen verfahrensrechtlichen Maßnahmen, auch den Widerruf der Haftverschonung und die Vollziehung des Haftbefehls zur Sicherung der weiteren Verfahrensdurchführung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 1991 - Ws 119/91, NStZ 1992, 204; HK-Posthoff, StPO, 5. Aufl., § 124, Rdnr. 4; KK-Schultheiß, StPO, 7. Aufl., § 124, Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 3 Ws 352/01

    Haftverschonung ; Sicherheit; Sicherheitsleistung; Voraussetzungen eines

    Bloße unterlassene Mitwirkung am Strafverfahren, der bloße Ungehorsam des Angeklagten und der Verstoß gegen Haftverschonungsauflagen reichen hingegen für eine Verfallsanordnung nicht aus Der Angeklagte muss sich vielmehr durch Flucht, durch Sich-Verborgen-Halten oder durch Täuschungsmanöver (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1978, 1932) der Verfügungsgewalt des Richters, wenn auch nur vorübergehend, in der Weise entzogen haben, dass notwendige Verfahrensakte nicht jederzeit ungehindert, notfalls durch seine zwangsweise Gestellung, durchgeführt werden konnten (vgl. Senat a.a.O.; OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 204).
  • KG, 02.01.1998 - 5 Ws 783/97
    Die Angeschuldigte hat beabsichtigt oder jedenfalls in Kauf genommen, daß der Fortgang des Verfahrens durch ihre Flucht zumindest zeitweise verhindert wird (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1992, 204).
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