Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.1992

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2478
BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,2478)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1992 - 2 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,2478)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1992 - 2 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,2478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit des Ausweichens des Angriffs als Voraussetzung für eine Notwehr mittels Waffeneinsatzes nach vorhergegangener leichtfertiger Provokation des Täters durch das Opfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 32
    Trutzwehr bei leichtfertiger Notwehrprovokation

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 327
  • StV 1992, 461
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 354/93

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit

    Zwar trifft es zu, daß ein Täter, der schuldhaft einen Angriff auf sich provoziert hat, auch dann, wenn er insoweit nicht (bedingt) vorsätzlich oder gar absichtlich gehandelt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen darf, sondern darauf verwiesen ist, dem Angriff nach Möglichkeit auszuweichen und zur Gegenwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst übergehen darf, wenn er alle Möglichkeiten schützender Abwehr ausgenutzt hat (st.Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).

    Ist das nicht möglich, so ist ihm selbst bei verschuldeter Angriffsprovokation die Ausübung des Notwehrrechts in dem auch sonst zulässigen Rahmen grundsätzlich gestattet (vgl. BGHR StGB § 32 II Verteidigung 3, 4 und 9 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 11.01.1994 - 1 StR 683/93

    Ausweichen - Notwehr - Verteidiger - Provokation - Schutzwehr

    Der Täter, der leichtfertig einen Angriff auf sich provoziert, darf - auch wenn er diesen Angriff nicht in Rechnung gestellt oder gar beabsichtigt hat - von seinem Notwehrrecht nur eingeschränkt Gebrauch machen, muß vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen (vgl. BGHSt 26, 143, 145; BGH NStZ 1988, 270; BGH NStZ 1992, 327).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3285
BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92 (https://dejure.org/1992,3285)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 1 StR 22/92 (https://dejure.org/1992,3285)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 (https://dejure.org/1992,3285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung ausgesprochener Verurteilungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 327
  • StV 1992, 360 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92
    Ebenso ist der Angeklagte - wie sich aus den abgeurteilten Taten und den dafür verhängten Strafen zweifelsfrei entnehmen läßt - nicht mit Freiheitsstrafen belegt worden, die das Maß des Schuldangemessenen in nicht hinzunehmenden Umfang überschritten haben (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 33 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen); so wurde er im Jahre 1986 wegen 14 vollendeter und 15 versuchter Wohnungseinbrüche zu vier Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe, im Jahr 1988 wegen sieben vollendeter und drei versuchter Wohnungseinbrüche zu drei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

    Er meinte jedoch in seiner schriftlichen Stellungnahme, das Landgericht habe nicht bedacht, daß eine Vielzahl inzwischen bekannt gewordener Informationen dafür spreche, daß der Vollzug von Freiheitsstrafe in der ehemaligen DDR besonders hart gewesen sei; der Vollzug von fünf Jahren Strafe zwischen den Jahren 1985 und 1990 könne daher den Angeklagten unangemessen belastet und überdies seine Resozialisierung beeinträchtigt haben (vgl. BGH NStZ 1992, 33).

    Demgemäß muß hinzukommen, daß der zu harte Vollzug die Resozialisierung des Betroffenen beeinträchtigt hat und ihn deshalb geringere Schuld für seine erneuten Straftaten trifft (BGH NStZ 1992, 33).

  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91

    Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92
    Das gilt auch für ungerechtfertigte Bestrafung in der ehemaligen DDR, für die im Einigungsvertrag Sonderregelungen vorgesehen sind (vgl. die nähere Darstellung in BGH NStZ 1992, 80 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Die Rüge ist nicht zulässig, weil mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGH StV 1991, 549; NStZ 1991, 548; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 -), ob die beanstandete Aufklärung erforderlich war und ob sie tatsächlich unterblieben ist.
  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

    Ein Verstoß gegen die Grundsätze über die Berücksichtigung von Vorstrafen aus der DDR bei der Strafzumessung (BGH, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 16, 18) liegt nicht vor.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

    Gegen die strafschärfende Heranziehung - nicht getilgter und nicht tilgungsreifer - von Gerichten der ehemaligen DDR verhängter einschlägiger Vorstrafen (vgl. UA 5, 16) bestehen bei Berücksichtigung der Rechtsprechung zur nur eingeschränkten Verwertbarkeit von DDR-Verurteilungen (vgl. BGHSt 38, 71, 73; BGH NStZ 1992, 327) keine Bedenken; jedoch sollten zu strafschärfend verwertenden Vorverurteilungen (möglichst) genauere Angaben gemacht werden (vgl. Gribbohm aaO Rdn. 158).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 5 Ss 565/07

    Hauptverhandlung; Inbegriff; Beweiserhebung; Schuldvorwurf

    Zwar können Verurteilungen, die vor der dem aktuellen Verfahren zugrundeliegenden Straftat erfolgt sind, grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie einschlägig sind oder erkennen lassen, dass der Täter sich über frühere Warnungen hinweggesetzt hat (vgl. BGHSt 24, 198), oder wenn sich ihm eine erhöhte Schuld des Täters und die gesteigerte Notwendigkeit ergibt, auf ihn einzuwirken (NStZ 1992, 327; Fischer, StGB, 55. Aufl. Rdnr. 38 zu § 46).
  • OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96

    Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen

    Für die richterliche Strafzumessung im Sinne des § 46 StGB ist bei "Neufällen" jedenfalls nach ständiger Rechtsprechung des BGH jede Vorbelastung strafschärfend zu berücksichtigten, soweit sich daraus eine erhöhte Schuld und eine gesteigerte Notwendigkeit ergibt, auf den Täter einzuwirken (Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 46 Rdnr. 24 a; NStZ 92, 327).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht