Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.10.1993

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93   

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https://dejure.org/1993,3347
BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93 (https://dejure.org/1993,3347)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1993 - 1 StR 712/93 (https://dejure.org/1993,3347)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 1 StR 712/93 (https://dejure.org/1993,3347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiger Handel im Sinne des § 52a Abs. 2 S. 2 Waffengesetz (WaffG) - Handel mit Waffen zum gewinnbringenden Absatz - Besondere Verwerflichkeit der Lieferung von Waffen in ein akutes Krisengebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 52a Abs. 2 Satz 1, Satz 2
    Waffenrecht: Begriff der Gewerbsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93
    Doch entfällt die indizielle Wirkung eines Regelbeispiels nur, wenn in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erhöhten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGH NJW 1987, 2450).
  • BGH, 04.11.1987 - 2 StR 480/87

    Besonders schwerer Fall eines Vergehens nach dem Waffengesetz bei gewerbsmäßigem

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93
    Das ist der Fall, wenn sich der Täter durch wiederholte Verstöße gegen das Waffenrecht eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang erschließen wollte (BGH NStZ 1988, 133).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; nicht erforderlich ist, daß er vorhat, aus seinem Tun ein "kriminelles Gewerbe" zu machen (BGHSt 1, 383 f.; BGH GA 1955, 212; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH NStZ 1994, 193 f.).
  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

    Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels gemäß § 370 Abs. 3 AO für das Vorliegen eines besonders schweren Falles kann jedoch durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden, mit der Folge, daß das Landgericht grundsätzlich nicht gehindert war, auf den Strafrahmen des § 373 Abs. 1 AO zurückzugreifen (BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGHR WaffG § 52a Strafzumessung 1, BGH wistra 1993, 297).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen

    Die Nichterörterung des Vorliegens minder schwerer Fälle (§ 53 Abs. 1 Satz 2 WaffG) der Beihilfe zum unerlaubten (gewerbsmäßigen) Herstellen von Schußwaffen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a in Verb, mit § 7 Abs. 1 WaffG, § 27 StGB) ist hier nicht rechtsfehlerhaft, weil angesichts der Vielzahl der Waffendelikte und der vom Angeklagten aufgewendeten kriminellen Energie, die sich auch im Überlassen von Schußwaffen zur Weiterleitung in das damalige Krisengebiet Jugoslawien zeigt (vgl. BGHR WaffG § 52 a Strafzumessung 1), das Vorliegen minder schwerer Fälle zu fern lag, um erörterungsbedürftig zu sein (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlende 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.09.1994 - 1 StR 452/94

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe

    Die Revision des Angeklagten ist offensichtlich unbegründet, soweit sie sich gegen die neuen Einzelstrafaussprüche in den Fällen A II 2 und 4 des landgerichtlichen Urteils vom 26. April 1993 richtet (vgl. dazu Urteil und Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1993 - 1 StR 712/93).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.1993 - 3St RR 108/93   

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https://dejure.org/1993,3924
BayObLG, 12.10.1993 - 3St RR 108/93 (https://dejure.org/1993,3924)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.1993 - 3St RR 108/93 (https://dejure.org/1993,3924)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 3St RR 108/93 (https://dejure.org/1993,3924)
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§ 263 StGB, Zweckverfehlung

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 208
  • NStZ 1994, 193
  • BayObLGSt 1993, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1993 - 3St RR 108/93
    Grundsätzlich gilt, daß beim Betrug durch Abschluß eines Kaufvertrags ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach Vertragsschluß ergibt, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist (so grundsätzlich BGHSt 16, 220, 221).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 160/94

    Urkundenfälschung in Form der Identitätstäuschung durch Angabe weiterer Vornamen,

    Die Veränderung des Namens führte dazu, daß als Besteller eine mit dem bisherigen Kunden, an den nicht mehr geliefert werden sollte, nicht identische Person angesehen wurde (vgl. BayObLG NJW 1994, 208).
  • OLG Celle, 06.12.1995 - 2 Ss 419/95
    Vom Schutzzweck des Betrugstatbestandes her bedarf aber nicht der des strafrechtlichen Schutzes, der durch Einsatz seines Vermögens höchst ungewisse Erwerbschancen wahrnehmen will (vgl. BayObLG NStZ 1994, 193 ).
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