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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94   

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https://dejure.org/1994,1149
BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94 (https://dejure.org/1994,1149)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1994 - 1 StR 304/94 (https://dejure.org/1994,1149)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 1 StR 304/94 (https://dejure.org/1994,1149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Konkurrenzen - Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 548
  • StV 1995, 26 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
    der Angeklagten ist zulässig, weil sie bei gleichbleibender Strafe keinen Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO darstellt (vgl. BGHSt 14, 5, 7; NStZ 1976, 209 (Pf./M.)).".
  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 647/84

    Anforderungen an die Annahme eines Erwerbs von Betäubungsmitteln "in nicht

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
    § 29 Abs. 1 BtMG a.F. enthielt sowohl für Besitz als auch für Erwerb denselben Strafrahmen; in der Strafzumessungsvorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. war als Regelbeispiel des besonders schweren Falles der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge genannt, während der Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nur aufgrund einer Gesamtwürdigung als ungeschriebener besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG a.F. in Betracht kam (BGH, Beschluß vom 2. November 1984 - 2 StR 647/84).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
    Die Annahme zweier fortgesetzter Handlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begegnet auch nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil die Angeklagte hierdurch im Ergebnis - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Juni 1994 zutreffend dargelegt hat - nicht beschwert ist.
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    cc) Aus der Einfügung der Vorschrift durch das Gesetz vom 09.09.1992 (BGBl. I S. 1593) hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 05.07.1994 - 1 StR 304/94 (= NStZ 1994, 548 ) zu einem Fall des Erwerbs die Folgerung gezogen, dass der damit verwirklichte Tatbestand des unerlaubten Besitzes der erworbenen nicht geringen Menge nicht als bloßer (vom Erwerbstatbestand verdrängter) Auffangtatbestand erachtet werden könne, sondern selbständig zum Tragen komme (ebenso BGHSt 42, 162 [165 f]; BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 - Besitz 3).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (StV 1998, 81 ) hat aus der Neuregelung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (ohne nähere Begründung, lediglich unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1994, 548 ) die Folgerung gezogen, dass der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht weiterhin als bloßer Auffangtatbestand "gegenüber den übrigen in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG genannten Tatbestandsvarianten" angesehen werden könne, im entschiedenen Fall "nicht hinter den Vergehenstatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG )" zurücktrat.

    Die Auffassung, dass der Besitztatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG "wegen seiner Ausgestaltung als Verbrechenstatbestand und des darin zum Ausdruck kommenden Unrechtswertes nicht hinter andere Begehungsformen des § 29 (wie Erwerb) insgesamt zurücktrete, wird auch von Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG § 29a Rdn. 3 unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1994, 548 , sowie, wohl ebenfalls in diesem Umfang, von Weber ( BtMG § 29a Rdn. 150) vertreten.

    Das Oberlandesgericht hat einen wesentlichen Unterschied zwischen den Sachverhalten, die einerseits seinem Verfahren und andererseits den Verfahren des Bundesgerichtshofs (NStZ 1994, 548 ) sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts zugrunde liegen, darin gesehen (und sich deshalb zur Vorlage nicht für verpflichtet gehalten), dass in seinem Fall "sich der Anbau nicht auf eine qualifizierte Menge erstreckt hat" (a.a.O. S. 181 li. Sp. Mitte - weil der Täter den Aufwuchs in der späteren Wachstumsperiode nicht mehr kontrolliert hatte und deshalb sein Besitzwille nicht festzustellen war, a.a.O. S. 193 li. Sp. oben), während sich in den anderen Fällen "sowohl Erwerb bzw. Anbau als auch Besitz auf nicht geringe Mengen bezogen".

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Außerdem träte das Vergehen des Erwerbs von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ohnehin hinter dem Verbrechenstatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurück (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3; OLG Düsseldorf OLGSt BtMG § 29 a Nr. 2; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 a Rdn. 170; Rahlf in MünchKommStGB § 29a BtMG Rdn. 91).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Deshalb kann nicht mehr davon ausgegangen werden, daß der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber dem Erwerb, der nicht zum Verbrechen hochgestuft worden ist, keinen eigenen Unrechtsgehalt hat (BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Diese steht sodann in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben (mit der Handelsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, während der unerlaubte Erwerb (der Eigenverbrauchsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt wird (NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a 12 Besitz 3).
  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96

    Betäubungsmittel - Veräußerung - Gerignge Menge - Bewertungseinheit

    Weil der unerlaubte Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel als Verbrechen strafbar ist, treten sowohl der unerlaubte Erwerb als auch das unerlaubte Veräußern gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG demgegenüber zurück (vgl. BGH NStZ 1994, 548).

    Durch beide Handlungsalternativen wird der Auffangtatbestand des unerlaubten Besitzes - hier gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG - verdrängt (vgl. BGH NStZ 1994, 548).

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16

    Konkurrenzverhältnisse im Betäubungsmittelstrafrecht (gleichzeitiger Besitz zum

    Der Erwerb der Betäubungsmittel geht in diesen Fällen in dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Deshalb liegt hinsichtlich des verkauften Päckchens nur Beihilfe zum Handeltreiben vor, hinsichtlich der beiden Päckchen unerlaubter Besitz, jeweils eine nicht geringe Menge betreffend und zueinander in Tateinheit stehend (BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Zutreffend ist die Auffassung des Landgerichts, der gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bilde hier als Verbrechen einen einheitlichen Tatbestand (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG), in dem die beiden Erwerbshandlungen aufgehen (vgl. auch BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begehungsformen

    Bei geringen Mengen verdrängt der Tatbestand des Erwerbs den Tatbestand des Besitzes (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97).

    Handelt es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Verbrechenstatbestand des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) den Tatbestand des Erwerbs (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01

    Cannabisanbau und Cannabisgewinnung

    Es kann nun nicht mehr davon ausgegangen werden, den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als bloßen Auffangtatbestand aufzufassen, der von den Begehungsarten, die nicht zum Verbrechen hochgestuft worden sind, verdrängt werden könnte (BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 05.02.2020 - 3 StR 536/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (teilidentische

  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21

    Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: bewaffnetes Handeltreiben, Handeltreiben

  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

  • BGH, 28.01.1998 - 2 StR 641/97

    Tatbestand des Erwerbs und Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln -

  • KG, 25.07.2001 - 1 Ss 12/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht

  • BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
  • LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22

    Strafbefehlsverfahren: Hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten

  • BayObLG, 05.12.2000 - 4St RR 156/00

    Betäubungsmittel: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben durch Chauffeurdienste -

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 2 Ss 180/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb und Besitz in nicht geringer Menge

  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

  • BayObLG, 14.08.1996 - 4St RR 135/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung bei nicht ausschließbarer

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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4218
BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94 (https://dejure.org/1994,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.1994 - 4St RR 74/94 (https://dejure.org/1994,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 1994 - 4St RR 74/94 (https://dejure.org/1994,4218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2967
  • NStZ 1994, 548
  • BB 1994, 1446
  • DB 1994, 1668
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94
    Dabei kann dahin stehen, ob eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes überhaupt ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Art. 6 MRK Rn.9; Wohlers JR 1994, 138/140); denn der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1993, 3254/3255 unter Verweisung auf NJW 1984, 967 ) hierfür vorausgesetzte Extrembereich ist im vorliegenden Fall keinesfalls berührt.
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94
    Dabei kann dahin stehen, ob eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes überhaupt ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Art. 6 MRK Rn.9; Wohlers JR 1994, 138/140); denn der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1993, 3254/3255 unter Verweisung auf NJW 1984, 967 ) hierfür vorausgesetzte Extrembereich ist im vorliegenden Fall keinesfalls berührt.
  • RG, 04.06.1907 - IV 166/07

    1. Können sich Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung des in § 82

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94
    Zwar ist früher in Rechtsprechung (vgl. RGSt 40, 191/192 f.) und Schrifttum die Auffassung vertreten worden, daß nach der Entstehungsgeschichte und dem Gesetzeszusammenhang ein Gesellschafter (Mitglied einer Gesellschaft) nicht Täter sein könne und es sich bei der Aufnahme dieses Merkmals in den Tatbestand um ein Redaktionsversehen gehandelt habe.
  • KG, 13.12.2010 - 23 U 56/09

    Haftung von GmbH-Gesellschaftern wegen verdeckter Sacheinlage

    Täter kann bei § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG auch der Gesellschafter sein, obwohl dieser nicht zur Anmeldung der Gesellschaft berufen ist (BayObLG NJW 1994, 2967, zitiert nach juris, Rn 14 ff.; Baumbach/Hueck/Haas, a.a.O. § 82 Rn. 18).

    Die Ansicht des Beklagten, es handele sich bei der Nennung der Gesellschafter in § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nur um ein Redaktionsversehen, ist - worauf die Klägerin zu Recht hinweist - überholt (BayObLG NJW 1994, 2967, zitiert nach juris, Rn. 14).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.07.1994 - 2 Ss 117/94 - 18/94 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6735
OLG Düsseldorf, 19.07.1994 - 2 Ss 117/94 - 18/94 III (https://dejure.org/1994,6735)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.1994 - 2 Ss 117/94 - 18/94 III (https://dejure.org/1994,6735)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 2 Ss 117/94 - 18/94 III (https://dejure.org/1994,6735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.1994 - 2 Ss 117/94
    »Zum strafbaren Versuch der Einfuhr von Betäubungsmitteln setzt gemäß § 22 StGB an, wer vor einer auf einer Autobahn eingerichteten Grenzstelle die letzte Ausfahrt passiert, so daß er unter normalen Umständen die Grenze passieren muß (Fortführung von BGHSt 36, 249, 251).«.
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