Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.01.1997

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5580
OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96 (https://dejure.org/1997,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.1997 - 3 Ws 364/96 (https://dejure.org/1997,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 3 Ws 364/96 (https://dejure.org/1997,5580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Der damit wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94

    Erkennbarkeit der Bedeutung eines Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Der Senat trägt auch bei Beachtung der in höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. nur BGH wistra 1994, 197 = NStZ 1995, 20) keine Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der vorliegend erklärten Rechtsmittelverzichte.
  • OLG München, 12.02.1968 - Ws 81/68
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Wird nämlich ein Urteil durch Rechtsmittelverzicht aller Rechtsmittelberechtigten rechtskräftig und legt der Angeklagte gleichwohl das ohne den Verzicht zulässige Rechtsmittel ein, so wird die Rechtskraft nicht gemäß § 343 Abs. 1 StPO gehemmt (OLG München NJW 1968, 1001 mit zust. Anm. Pohlmann in Rpfleger 1968, 156; LR-Wendisch StPO 24. Aufl. § 449 Rdnr. 11).
  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Der damit wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5).
  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss 241/06

    Bewährung; Vorstrafen; länger zurückliegen; Berücksichtigung;

    Die Rechtsmittelrücknahme wirkt jedoch - wie der Verzicht - ex nunc, d.h. erst im Augenblick ihres Eingangs beim zuständigen Gericht tritt Rechtskraft ein (OLG Karlsruhe NStZ 1997, 301; KK-Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2001 - 3 Ss 61/01

    Recht des Verteidigers zur Einlegung von Rechtmitteln gegen den ausdrücklichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2007 - 4 Ws 84/07

    Beschwerde gegen die Fortdauer einer Untersuchungshaft; Verfahrensrechtliche

    Zum anderen führte eine gegenteilige Auffassung zur völligen Rechtsunsicherheit über die Frage des Rechtskrafteintritts und der Vollstreckbarkeit (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1997, 301; OLG München NJW 1968, 1001).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.1997 - 1 Ws 1063, 1064/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5520
OLG Düsseldorf, 17.01.1997 - 1 Ws 1063, 1064/96 (https://dejure.org/1997,5520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1997 - 1 Ws 1063, 1064/96 (https://dejure.org/1997,5520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 1 Ws 1063, 1064/96 (https://dejure.org/1997,5520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Insbesondere wollte er das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip (BGHZ 52, 99, 107 f; 93, 71, 76; 123, 183, 190) nicht antasten (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1992, 203; 1997, 301; Dittke aaO S. 210).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag

    Hiervon ist die Zeit ab Rechtskraft nicht deshalb ausgenommen, weil sie ohne weiteres das Erlöschen der Beschlagnahme nach sich zieht (vgl. hierzu OLG Stuttgart, NStZ 2005, 401; OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 301), und deshalb keine Maßnahmen mehr denkbar wären, die in Vollziehung der Beschlagnahme oder des Arrestes getroffen werden könnten (so aber OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 379).
  • LG Krefeld, 21.09.2015 - 21 Qs 138/15

    Beschlagnahme eines KFZ zur Sicherung eines Anspruches; Beendigung der

    Eine Beschlagnahme i.S.d. §§ 111b, 111c StPO endet - wenn keine Anordnung nach § 111i StPO getroffen wird - mit dem rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (OLG Stuttgart NStZ 2005, 401; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage 2014, § 111e Rn. 18).

    Für die Zulassung einer Zwangsvollstreckung nach § 111g Abs. 2 StPO - die ja eine bestehende Beschlagnahme voraussetzt - besteht dann kein Raum mehr (OLG Hamm wistra 2002, 398; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301).

  • OLG München, 14.05.2004 - 2 Ws 348/04

    Strafverfahren im Fall von Kursbetrug und Insiderhandel; Beschwerde gegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 15.01.2010 - 1 AR 2077/09

    Fortdauer eines Arrestes zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche der Verletzten

    Arrest und Beschlagnahme enden, wenn keine Anordnung nach § 111 i StPO getroffen wird, mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301 ; OLG Stuttgart NStZ 2005, 401 ; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 6. Aufl., § 111e Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 111e Rdnr. 18), so dass dann für eine Zulassungsentscheidung nach § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO , die einen bestehenden Arrestvollzug voraussetzt, kein Raum mehr ist (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO , 25. Aufl., § 111g Rdnr. 2; Meyer-Goßner aaO.).
  • KG, 15.01.2010 - 3 Ws 6/10

    Beschlagnahme: Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung in beschlagnahmte

    Arrest und Beschlagnahme enden, wenn keine Anordnung nach § 111 i StPO getroffen wird, mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301; OLG Stuttgart NStZ 2005, 401; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 111e Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 111e Rdnr. 18), so dass dann für eine Zulassungsentscheidung nach § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO, die einen bestehenden Arrestvollzug voraussetzt, kein Raum mehr ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 111g Rdnr. 2; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Jena, 02.04.2004 - 1 Ws 11/04

    Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen für die Zulassung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht