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   BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97   

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https://dejure.org/1997,3566
BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97 (https://dejure.org/1997,3566)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 StR 363/97 (https://dejure.org/1997,3566)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 StR 363/97 (https://dejure.org/1997,3566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgerichts - Unterlassung einer zusammenfassenden Gesamtwürdigung der einzelnen Belastungsindizien - Beweiswert des Wiedererkennens des Angeklagten durch die Geschädigten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 137

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 265
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Im übrigen folgt aus dem Recht des Beschuldigten, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 Satz 1 StPO), auch nicht das Verbot, einen aussagebereiten Beschuldigten ohne Verteidiger zu vernehmen, nur weil er zu einem früheren Zeitpunkt nach einem solchen verlangt hatte (BGHSt 42, 170, 173 f.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Dieser Sachverhalt ist mit jenen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 372 [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92] und BGHSt 42, 15 zugrunde liegen, in denen der Bundesgerichtshof ein Verwertungsverbot angenommen hat, schon deshalb nicht vergleichbar, weil hier nicht eine polizeiliche Vernehmung trotz des Verlangens nach einem Verteidiger fortgesetzt wurde.
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Dieser Sachverhalt ist mit jenen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 372 [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92] und BGHSt 42, 15 zugrunde liegen, in denen der Bundesgerichtshof ein Verwertungsverbot angenommen hat, schon deshalb nicht vergleichbar, weil hier nicht eine polizeiliche Vernehmung trotz des Verlangens nach einem Verteidiger fortgesetzt wurde.
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denk-notwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1994, 580; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25; Hürxthal in KK-StPO § 261 Rdn. 2 ff. m.w.N.).
  • BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der Untreue,

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Das Landgericht hat es jedoch rechtsfehlerhaft unterlassen, die einzelnen Belastungsindizien zusammenfassend in einer Gesamtschau zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 185/97).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denk-notwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1994, 580; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25; Hürxthal in KK-StPO § 261 Rdn. 2 ff. m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Das Landgericht hat es jedoch rechtsfehlerhaft unterlassen, die einzelnen Belastungsindizien zusammenfassend in einer Gesamtschau zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 185/97).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter, sollte er sich zwar von der Täterschaft des Angeklagten, nicht aber vom Vorliegen eines "Vergewaltigungsvorsatzes" (UA 27) überzeugen können, dessen Strafbarkeit auch unter dem Gesichtspunkt der sexuellen Nötigung zu prüfen und dabei die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 31, 77 [BGH 02.06.1982 - 2 StR 669/81] zu berücksichtigen haben wird.
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03

    Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben

    b) Selbst wenn die Rüge als zulässig anzusehen gewesen wäre, hätte der vorliegende Fall keine Möglichkeit geboten, eine Klärung zwischen der vom 5. Strafsenat obiter dictu geäußerten sehr weitgehenden Auffassung zur Unverwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts (BGHSt 42, 15; vgl. indes auch BGHSt 47, 233) und der zu dieser Frage erheblich restriktiveren, seinerzeit tragenden Auffassung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 170; vgl. demgegenüber BGHSt 47, 172; vgl. aber auch - 4. Strafsenat - BGH NStZ 1998, 265, 266) herbeizuführen.
  • BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Urteilsgründe; Beweiswürdigung:

    b) Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung aber auch deshalb, weil das Landgericht, soweit es im Rahmen der Beweiswürdigung auf die den Angeklagten belastende Umstände eingegangen ist, unterlassen hat, diese zusammenfassend in einer Gesamtschau zu würdigen (vgl. BGH NStZ 1998, 265, 266 m.N.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so ist eine erschöpfende Beweiswürdigung erforderlich, in deren Rahmen eine Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen vorzunehmen ist (BGH, NStZ 83, 133, 134; 98, 265, 266; BGHR StPO § 261 Indizien 7).
  • BGH, 11.05.2017 - 4 StR 554/16

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 13. November 1997 - 4 StR 363/97, NStZ 1998, 265, 266 mwN).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 432/98

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Voraussetzungen einer feherfreien

    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und es dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22, 25; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 363/97).
  • BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04

    Rechtsfehlerhafter Freispruch bei unterlassener Gesamtschau belastender

    Das Gericht hat vielmehr eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen (BGHSt 20, 333/341 f.; BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1991, 596; 1998, 265).
  • OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Die Verläßlichkeit eines solchen Wiedererkennens ist nach den gesicherten Erfahrungen und Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis sehr häufig fragwürdig , weil es durch das vorangehende Wiedererkennen beeinflußt wird ( BGHSt 16, 204,205 , NStZ 1997, 355 , NStZ 1998, 265 ; Senat VRS 86, 126 , StV 1994, 67 , Entscheidungen vom 9.8.1996 - Ss 363/96 - , vom 21.1.1997 - Ss 643/96 - , vom 7.3.1997 - Ss 14/97 - , vom 21.5.1997 - Ss 262/97 - und vom 10.6.1997 - Ss 303/97 -).
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