Rechtsprechung
BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 56g Abs. 1 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich; erlassene Bewährungsstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision der Staatsanwaltschaft wegen Vornahme des Härteausgleichs bei der Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Ausschluss der Einbeziehung früher verhängter Einzelstrafen in eine nachträgliche Gesamtstrafe; Grundgedanke und Voraussetzungen des Härteausgleichs; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2 § 55 Abs. 1
Kein Härteausgleich bei (früherer) erlassener Bewährungsstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 208 (Ls.)
- NStZ-RR 2004, 330
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04
Schließt die Erledigung der bereits früher verhängten Einzelstrafen ihre Einbeziehung in eine nachträgliche Gesamtstrafe aus, verlangt der Rechtsgedanke des § 55 StGB einen Härteausgleich, wenn dem Angeklagten ein Nachteil dadurch entsteht, daß die ursprünglich mögliche Einbeziehung in eine Gesamtstrafe aus rechtlichen Gründen unterbleiben muß, etwa weil der Angeklagte die Strafe aus der früheren Verurteilung bereits verbüßt hat (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Härteausgleich 3; BGHSt 31, 102, 103). - BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
Bildung einer Gesamtstrafe mit einer bereits erlassenen Strafe
Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04
Dann stellt sich der Angeklagte mit dem Erlaß der früheren Bewährungsstrafe sogar besser, als wenn deren Einbeziehung eine erst noch zu vollstreckende nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe möglicherweise noch erhöht hätte (vgl. BGH NStZ 1983, 261; NStZ-RR 1996, 291;… Urt. vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78;… Rissing-van Saan LK 11. Aufl. § 55 Rdn. 23). - BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78
Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer …
Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04
Dann stellt sich der Angeklagte mit dem Erlaß der früheren Bewährungsstrafe sogar besser, als wenn deren Einbeziehung eine erst noch zu vollstreckende nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe möglicherweise noch erhöht hätte (vgl. BGH NStZ 1983, 261; NStZ-RR 1996, 291; Urt. vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78;… Rissing-van Saan LK 11. Aufl. § 55 Rdn. 23).
- OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10
Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen …
Nachdem die eben erwähnte Freiheitsstrafe von sechs Monate inzwischen erlassen wurde, kam insoweit weder die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB in Betracht noch war von einem Nachteil auszugehen, der einen Härteausgleich erfordern würde (BGH NStZ-RR 2004, 330). - BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10
Beweisantrag (Unzulässigkeit der Vernehmung eines späteren Mitangeklagten; …
Dadurch, dass die frühere Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde und keine nachträgliche Gesamtstrafe mit einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe mehr gebildet werden konnte, ist dem Angeklagten ein Vorteil, kein Nachteil entstanden (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06; BGH, Urteil vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04, NStZ-RR 2004, 330 mwN). - BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06
Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer …
Eine wie auch immer beschaffene Härte liegt jedenfalls nicht vor, dementsprechend ist ein Härteausgleich nicht veranlasst (BGH NStZ-RR 2004, 330 m. w. N.).
- LG Köln, 30.03.2021 - 120 KLs 26/20 Ein Härteausgleich wegen der grundsätzlich gesamtstrafenfähigen Verurteilung des Amtsgerichts Köln vom 03.07.2014 war nicht vorzunehmen, weil diese Strafe bereits am 03.01.2019 erlassen wurde (BGH, Urteil vom 18.08.2004, 2 StR 249/04, NStZ-RR 2004, 330).
- OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe
Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts analog § 354 Abs. 1 StPO sollten hierdurch nicht abgeschafft werden, vielmehr sollte das mögliche Entscheidungsspektrum der Revisionsgerichte erweitert werden (Güntge NStZ 2005, 208, 209; vgl. auch BGH NJW 2005, 912, 913). - OLG Hamburg, 27.11.2020 - 2 Rev 29/20
Strafbemessung bei mehreren Straftaten: Anwendung der Grundsätze des …
Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze des Härteausgleichs ist stets, dass sich die Unmöglichkeit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung auch tatsächlich nachteilig für den Angeklagten auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 18.08.2004 - 2 StR 249/04, NStZ-RR 2004, 330; Urteil vom 06.06.2002 - 3 StR 118/02, BeckRS 2002, 5533;… v.Heintschel-Heinegg, StGB, 2. Auflage, § 55 Rn. 16). - LG Köln, 29.06.2022 - 116 KLs 2/21
Felix Sturm
Ein nachträglich auszugleichender Nachteil des Angeklagten besteht infolge des vollständigen Erlasses der verhängten Strafe nicht mehr (vgl. BGH, Urteil vom 18.08.2004, Az. 2 StR 249/04). - LG Köln, 02.07.2019 - 105 KLs 48/10 Soweit der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden ist, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (siehe unter I. 2. b) aa) der Feststellungen), hätte bei Einbeziehung dieser Strafe in die hier verhängte Freiheitsstrafe keine bewährungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe mehr verhängt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 18.08.2004 - 2 StR 249/04 -, zitiert nach juris).
- BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung …
Eine Beschwer des Angeklagten durch die unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch schon deshalb auszuschließen, weil sich bei Einbeziehung eine zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe ergeben hätte und dem Angeklagten damit der Vorteil der im vorliegenden Verfahren gewährten Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung genommen worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04; Beschluss vom 15. Dezember 2015 ? 1 StR 562/15). - OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 473/07
Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot bei Änderung einer Freiheitsstrafe in …
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