Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06, 3 Ausl 129/06   

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https://dejure.org/2006,10269
OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06, 3 Ausl 129/06 (https://dejure.org/2006,10269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.11.2006 - 1 AK 46/06, 3 Ausl 129/06 (https://dejure.org/2006,10269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. November 2006 - 1 AK 46/06, 3 Ausl 129/06 (https://dejure.org/2006,10269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Europäischer Haftbefehl: Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Außervollzugsetzung eines Auslieferungshaftbefehls; Fluchtgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer beiderseitigen Strafbarkeit als Voraussetzung für die Auslieferung eines Beschuldigten in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU); Vollstreckungsmitgliedsstaat als zuständiger Staat zur Beurteilung einer Fluchtgefahr bei Erlass eines Europäischen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 4, 15 Abs. 1, 25, 81 Nr. 4 IRG, Art. 12 RbEuHb
    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Schweden zur Strafverfolgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 615
  • NStZ 2007, 412 (Ls.)
  • StV 2007, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06
    Im Rahmen der vorliegenden Haftfrage bedarf es insoweit keiner Entscheidung, ob es entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2005, 32) auch für deutsche Staatsangehörige unter Geltung des EuHbG vom 20.7.2006 hierfür genügt, die Auslieferung mit einer entsprechenden Maßgabe für zulässig zu erklären (in diesem Sinne nunmehr auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06, für einen Europäischen Haftbefehl aus Polen bei einem deutschen Staatsangehörigen unter teilweiser Aufgabe der dortigen Rechtsprechung, vgl. NJW 2005, 1522), da die schwedische Generalstaatsanwaltschaft am 27.10.2006 eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat.

    Insoweit sieht Art. 12 RbEuHb nämlich ausdrücklich vor, dass die Kompetenz zur Beurteilung der Fluchtgefahr nach erfolgter Festnahme allein dem Vollstreckungsmitgliedsstaat obliegt, so dass dieser unter Anwendung innerstaatlichen Rechts zu beurteilen hat, ob eine Außervollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls tatsächlich und rechtlich möglich ist (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06, dort jedoch einschränkend für die Frage der Haftanordnung selbst).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06
    Andererseits hat der Verfolgte aber auch keine Anstrengungen unternommen, sich dem in Schweden gegen ihn anhängigen Verfahren zu stellen, sondern sich in rechtlich zulässiger Weise auf seine deutsche Staatsbürgerschaft berufen, weshalb der Senat mit Beschluss vom 25.7.2005 (1 AK 31/05) nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.7.2005 (BVerfGE 113 273 = NJW 2005, 2289) ein erstes Auslieferungsersuchen der schwedischen Justizbehörden für unzulässig erklärt hat.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06
    Im Rahmen der vorliegenden Haftfrage bedarf es insoweit keiner Entscheidung, ob es entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2005, 32) auch für deutsche Staatsangehörige unter Geltung des EuHbG vom 20.7.2006 hierfür genügt, die Auslieferung mit einer entsprechenden Maßgabe für zulässig zu erklären (in diesem Sinne nunmehr auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06, für einen Europäischen Haftbefehl aus Polen bei einem deutschen Staatsangehörigen unter teilweiser Aufgabe der dortigen Rechtsprechung, vgl. NJW 2005, 1522), da die schwedische Generalstaatsanwaltschaft am 27.10.2006 eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06
    Im Rahmen der vorliegenden Haftfrage bedarf es insoweit keiner Entscheidung, ob es entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2005, 32) auch für deutsche Staatsangehörige unter Geltung des EuHbG vom 20.7.2006 hierfür genügt, die Auslieferung mit einer entsprechenden Maßgabe für zulässig zu erklären (in diesem Sinne nunmehr auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06, für einen Europäischen Haftbefehl aus Polen bei einem deutschen Staatsangehörigen unter teilweiser Aufgabe der dortigen Rechtsprechung, vgl. NJW 2005, 1522), da die schwedische Generalstaatsanwaltschaft am 27.10.2006 eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat.
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    In dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft heißt es, dass bestimmte im Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2006 (NJW 2007, 615) angeführte Gesichtspunkte (Tatort in der Republik Polen, Interessen der polnischen, in der Republik Polen wohnhaften Verletzten, effektive Verfügbarkeit der Beweismittel in der Republik Polen, deren öffentliches, durch den Europäischen Haftbefehl dokumentiertes Interesse an der bereits vorangeschrittenen Strafverfolgung, Grundsatz der Schonung der deutschen, aber auch polnischen Strafverfolgungsressourcen) der Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses "entgegen[stehen]".
  • OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13

    Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Bestehen hinreichend

    Die Beurteilung der Fluchtgefahr richtet sich allein nach innerstaatlichem deutschem Recht (OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).

    Dazu gehört zunächst die Höhe der Sanktion, wobei eine hohe bereits verhängte Strafe oder Straferwartung für sich betrachtet regelmäßig noch nicht die Fluchtgefahr begründet, sondern lediglich Ausgangspunkt der vorzunehmenden intensiven Einzelfallprüfung ist (vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).

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Rechtsprechung
   OLG München, 04.12.2006 - Ausl 262/06 (92/06)   

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https://dejure.org/2006,34066
OLG München, 04.12.2006 - Ausl 262/06 (92/06) (https://dejure.org/2006,34066)
OLG München, Entscheidung vom 04.12.2006 - Ausl 262/06 (92/06) (https://dejure.org/2006,34066)
OLG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - Ausl 262/06 (92/06) (https://dejure.org/2006,34066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Auslieferung eines Verfolgten nach Finnland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 9 Nr. 1 IRG, § 264 StPO, § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, Art. 54 SDÜ
    Auslieferung eines US-amerikanischen nach Finnland zur Strafverfolgung wegen Kapitalanlagebetruges

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 788
  • NStZ 2007, 412
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 04.06.2021 - 1 Ws 283/21

    Vorlage im Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 AEUV bei einer weiteren

    (vgl. OLG München, Beschluss vom 04. Dezember 2006 - OLG Ausl 262/06 (92/06) -, Rn. 10, juris) oder dass - jedenfalls in Bezug auf deutschsprachige Geschädigte - der Beschuldigte insoweit formalrechtlich oder jedenfalls organisatorisch getrennte Unternehmungen zwar im gleichen Zeitraum, jedoch mit voneinander abgrenzbaren Aktivitäten führte.
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.12.2006 - OLGAusl 262/06   

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https://dejure.org/2006,38817
OLG München, 04.12.2006 - OLGAusl 262/06 (https://dejure.org/2006,38817)
OLG München, Entscheidung vom 04.12.2006 - OLGAusl 262/06 (https://dejure.org/2006,38817)
OLG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - OLGAusl 262/06 (https://dejure.org/2006,38817)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 788
  • NStZ 2007, 412
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Beim Dauerdelikt genügt es, wenn der durch die fortdauernde Handlung bewirkte tatbestandlich vorausgesetzte Erfolg nur während eines Teils der Tatzeit im Inland eintritt (vgl. LK/Werle/Jeßberger aaO, § 9 Rn. 55; Lackner/Kühl, StGB, 21 22 23 28. Aufl., § 9 Rn. 2; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - OLGAusl 262/06, NJW 2007, 788, 789).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.01.2007 - 1 AK 54/06   

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https://dejure.org/2007,28890
OLG Karlsruhe, 08.01.2007 - 1 AK 54/06 (https://dejure.org/2007,28890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.2007 - 1 AK 54/06 (https://dejure.org/2007,28890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 1 AK 54/06 (https://dejure.org/2007,28890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 83b Abs. 2a IRG, §13 FreizügG/EU
    Auslieferung eines litauischen Staatsangehörigen nach Frankreich zur Strafverfolgung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 412
  • StV 2007, 151
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

    Nach überwiegender Ansicht kommt nur ein rechtmäßiger Aufenthalt in Betracht (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 05.10.2006 - OLG 34 Ausl 46/06; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 08.01.2007 - 1 AK 54/06 = Neue Zeitschrift für Strafrecht 2007 S. 412 [413]; Böhm a.a.O.; Hackner/Schomburg/Lagodny/Gleß, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht 2006 S. 663 [667]).
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