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   BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83   

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BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83 (https://dejure.org/1984,858)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1984 - 1 StR 874/83 (https://dejure.org/1984,858)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1984 - 1 StR 874/83 (https://dejure.org/1984,858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung innerhalb eines zweiten Urteils - Voraussetzungen der Beachtlichkeit eines Rechtsfehlers im Urteil trotz Rechtsmittelverzichts - Unzulässigkeit einer Doppelbestrafung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 279
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Mit der erfolgten Bekanntgabe von Formel und Gründen war in der anhängigen Sache das Urteil ergangen; es war damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar (BGHSt 25, 333, 335 f.; BGH NJW 1953, 155, 156; RGSt 57, 142; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 268 Rdn. 45, 46), selbst wenn der versehentlich weggelassene Teil beraten und beschlossen gewesen wäre (vgl. RGSt 61, 388; Hürxthal in KK § 260 Rdn. 12).

    Eine Berichtigung, die nur durch Gerichtsbeschluß erfolgen kann, wäre nur dann zulässig gewesen, wenn ein offensichtliches Schreibversehen oder eine offensichtliche Unrichtigkeit vorgelegen hätte (BGH NJW 1953, 155, 156).

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 29, 351, 352 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53 - bei Dallinger MDR 1954, 400; RGSt 40, 271, 273; 72, 176, 180, 181; Peters, StPO 3. Aufl. § 55 S. 495; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 16 Rdn. 2 ff.; Sax in KMR, StPO 7. Aufl. Einl. X Rdn. 7 ff.; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. Einl. Rdn. 104 ff.).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Mit der erfolgten Bekanntgabe von Formel und Gründen war in der anhängigen Sache das Urteil ergangen; es war damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar (BGHSt 25, 333, 335 f.; BGH NJW 1953, 155, 156; RGSt 57, 142; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 268 Rdn. 45, 46), selbst wenn der versehentlich weggelassene Teil beraten und beschlossen gewesen wäre (vgl. RGSt 61, 388; Hürxthal in KK § 260 Rdn. 12).
  • RG, 24.09.1907 - 1678/07

    Ist der von einem gemäß § 46 Abs. 1 St.P.O. unzuständigen Gericht erlassene

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 29, 351, 352 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53 - bei Dallinger MDR 1954, 400; RGSt 40, 271, 273; 72, 176, 180, 181; Peters, StPO 3. Aufl. § 55 S. 495; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 16 Rdn. 2 ff.; Sax in KMR, StPO 7. Aufl. Einl. X Rdn. 7 ff.; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. Einl. Rdn. 104 ff.).
  • BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof in dem vergleichbaren Fall, daß nach rechtskräftig gewordenem Strafbefehl in derselben Sache ein Urteil ergangen ist, weil der Amtsrichter den Einspruch versehentlich als rechtzeitig angesehen hat, keine Nichtigkeit des ergangenen Urteils angenommen (BGHSt 13, 306, 309; 18, 127, 129).
  • BGH, 16.11.1962 - 2 StR 316/62

    Amtsrichterliche Ermäßigung eines Bußgelds nach verspätet gestelltem Antrag auf

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof in dem vergleichbaren Fall, daß nach rechtskräftig gewordenem Strafbefehl in derselben Sache ein Urteil ergangen ist, weil der Amtsrichter den Einspruch versehentlich als rechtzeitig angesehen hat, keine Nichtigkeit des ergangenen Urteils angenommen (BGHSt 13, 306, 309; 18, 127, 129).
  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 188/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 29, 351, 352 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53 - bei Dallinger MDR 1954, 400; RGSt 40, 271, 273; 72, 176, 180, 181; Peters, StPO 3. Aufl. § 55 S. 495; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 16 Rdn. 2 ff.; Sax in KMR, StPO 7. Aufl. Einl. X Rdn. 7 ff.; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. Einl. Rdn. 104 ff.).
  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Mit der erfolgten Bekanntgabe von Formel und Gründen war in der anhängigen Sache das Urteil ergangen; es war damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar (BGHSt 25, 333, 335 f.; BGH NJW 1953, 155, 156; RGSt 57, 142; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 268 Rdn. 45, 46), selbst wenn der versehentlich weggelassene Teil beraten und beschlossen gewesen wäre (vgl. RGSt 61, 388; Hürxthal in KK § 260 Rdn. 12).
  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Mit der erfolgten Bekanntgabe von Formel und Gründen war in der anhängigen Sache das Urteil ergangen; es war damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar (BGHSt 25, 333, 335 f.; BGH NJW 1953, 155, 156; RGSt 57, 142; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 268 Rdn. 45, 46), selbst wenn der versehentlich weggelassene Teil beraten und beschlossen gewesen wäre (vgl. RGSt 61, 388; Hürxthal in KK § 260 Rdn. 12).
  • RG, 03.05.1938 - 1 D 182/38

    1. Ist eine Falschbeurkundung auch dann nach dem § 348 Abs. 1 StGB. strafbar,

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
    Die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 29, 351, 352 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53 - bei Dallinger MDR 1954, 400; RGSt 40, 271, 273; 72, 176, 180, 181; Peters, StPO 3. Aufl. § 55 S. 495; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 16 Rdn. 2 ff.; Sax in KMR, StPO 7. Aufl. Einl. X Rdn. 7 ff.; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. Einl. Rdn. 104 ff.).
  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Die Annahme der Nichtigkeit setzt, unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, überdies voraus, dass eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist" (siehe Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 1980, Az: 1 BJs 80/78, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1981, S. 133 mit weiteren Verweisen; vgl. auch Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24. Januar 1984, Az: 1 StR 874/83, NStZ 1984, S. 279).
  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Dementsprechend haben andere Oberlandesgerichte (BayOblG VRS 39, 361; OLG Düsseldorf JMBl NW 1982, 197; OLG Frankfurt VRS 57, 204 = NJW 1979, 2161; OLG Hamm OLGSt § 33 OWiG Nr. 1) bei gleichzeitiger Rücknahme des ersten und Erlaß des neuen Bußgeldbescheides einen Verstoß gegen den genannten Grundsatz nicht erörtert oder nur für den Fall angenommen, daß dem Wortlaut des zweiten Bescheides nicht zu entnehmen war, daß der vorangegangene Bußgeldbescheid aufgehoben sein sollte (OLG Zweibrücken VRS 85, 212, 214).

    Der BGH hat einen Verstoß gegen ne bis in idem bei versehentlichem Erlaß zweier Strafurteile in derselben Sache durch den Versuch, durch ein zweites Urteil die im ersten Urteil versäumte Einbeziehung einer Vorverurteilung nachzuholen, verneint, weil das erste Urteil noch nicht rechtskräftig und nach dem Verfahrensablauf offenkundig war, daß die beiden ergangenen Urteile nicht nebeneinander gelten sollten (BGH NStZ 1984, 279).

  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Das Urteil ist aber deshalb unwirksam, weil seine Fehlerhaftigkeit so evident dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht, dass es unerträglich erscheint, sie als verbindlich hinzunehmen (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 279; BGHSt 10, 278 [281]; 33, 126 [127]; RGSt 72, 78; OLG Düsseldorf VRS 75, 50 [52]; Luther ZStW 70 (1958), 88 ff.).

    Sie stellt ähnlich wie die Befürworter in der Literatur darauf ab, dass es für die Rechtsgemeinschaft wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit geradezu unerträglich wäre, eine Entscheidung als verbindlich hinzunehmen, wenn sie dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung widerspreche (BGH NStZ 1984, 279; RGSt 72, 78; OLG Düsseldorf VRS 75, 50 [52]; Luther ZStW 70 (1958) 88 ff.).

    Zusätzlich wird vielfach verlangt, dass dieser Mangel für eine verständigen Beobachter offen zu Tage liegt, also evident sein müsse (BGHSt 10 278 [281]; 33, 126 [127]; NStZ 1984, 279; OLG Düsseldorf VRS 75, 50 [52]).

  • BGH, 23.10.2012 - 2 StR 285/12

    Letztes Wort des Angeklagten (kein Nachholen nach Urteilsverkündung durch

    Das zuletzt ergangene Urteil kann keinen Bestand haben, wobei offen bleiben kann, ob es, wie die Revision meint, von vornherein unwirksam ist und wegen Nichtigkeit nur in deklaratorischer Weise aufzuheben ist, oder ob es an einem Rechtsfehler leidet, der aufgrund der Revision zur förmlichen Aufhebung zwingt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - 1 StR 874/83, NStZ 1984, 279).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    bb) Der gegenteiligen Meinung (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 270; OLG Hamm MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt StV 1996, 533-, OLG Naumburg JMBI.LSA 1996, 229, 230; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 115, 116; 1998, 274, 275; Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28; Engelhardt in KK/StPO 4. Aufl. § 270 Rdn. 26; vgl. auch den Beschluß des BGH vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt, in dem aber die Frage einer Transportwirkung offenbleibt) liegt die Annahme zugrunde, gerichtliche Entscheidungen könnten in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein (vgl. BVerfG NJW 1985, 125 f.; BGHSt 33, 126, 127; BGH NStZ 1984, 279).
  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Denn ihm hafteten keine schwerwiegenden und offenkundigen Mängel an, die es gerechtfertigt erscheinen lassen könnten, von seiner gänzlichen Unwirksamkeit auszugehen (vgl. BGHSt 29, 351, 352; BGH NStZ 1984, 279).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Aber auch nach dieser Auffassung kann gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, in denen die Anerkennung einer Gültigkeit des Urteils wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien unserer rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht; die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, dass eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (sog. "Evidenztheorie" - zu alledem: BGHSt 29, 351 ff.; NStZ 1984, 279; NStZ 2009, 579 ff.).
  • BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher

    Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen (Lücken) bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht (vgl. BGHSt 5, 5, 10; 25, 333, 336; BGH NStZ 1984, 279; BGH, Beschl. vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60; RGSt 13, 267, 269), sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich, auch wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (entsprechend …
  • BGH, 11.04.2017 - 4 StR 615/16

    Aufhebung des Urteils (deklaratorische Aufhebung)

    Für eine vom Generalbundesanwalt angeregte deklaratorische Aufhebung des "zweiten Urteils' ist schon deshalb kein Raum, weil sich aus dem im Hauptverhandlungsprotokoll dokumentierten Verfahrensablauf ergibt, dass die Strafkammer nicht zwei unterschiedliche Urteile erlassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - 1 StR 874/83, NStZ 1984, 279; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 2 StR 285/12, StV 2013, 378), sondern ein und dasselbe Urteil lediglich zweimal verkündet hat.
  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Eine derartige Absprache kann je nach den (hier im einzelnen für den Senat nicht erkennbaren) Umständen des Einzelfalles zwar möglicherweise zum Erfolg einer gegen das Urteil gerichteten Revision führen (vgl. hierzu insgesamt Zschockelt NStZ 1991, 305 ff. m.w. Nachw.), nicht aber zu einer Nichtigkeit des Urteils (vgl. BGH NStZ 1984, 279).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1998 - 1 Ss 208/98

    Besetzung der Bußgeldsenate bei der Überprüfung eines Fahrverbots ; Anordnung

  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
  • OLG Stuttgart, 23.10.1985 - 2 Ss 701/85

    Verjährungsunterbrechung; Unzuständiges Amtsgericht; Erstmalige Aktenvorlage;

  • OLG Jena, 07.03.2006 - 1 Ss 193/05

    Verfahren

  • OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02

    Berufungsrücknahme, Unwirksamkeit, falsche Auskunft

  • LG Berlin, 13.05.2019 - 534 Qs 42/19

    Wiederaufnahme eines bereits eingestellten Bußgeldverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96
  • OLG Jena, 02.10.1996 - 1 Ws 118/96

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in einem minder

  • OLG Zweibrücken, 06.05.1996 - 1 Ss 107/96
  • OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 2 Ws 56/07
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 203/00

    Ergänzung der Urteilsformel, vergessene Kostenentscheidung zugunsten des

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