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   BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97   

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https://dejure.org/1998,4597
BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97 (https://dejure.org/1998,4597)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1998 - 5 StR 605/97 (https://dejure.org/1998,4597)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 5 StR 605/97 (https://dejure.org/1998,4597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis versuchte schwere räuberische Erpressung und sexuelle Nötigung - Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Grad einer schweren seelischen Abartigkeit - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (BGHSt 34, 22, 26 f.; BGH NStZ-RR 1997, 229).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können nicht pathologisch bedingte Störungen nur dann Anlaß für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sein, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen (BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401).

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können nicht pathologisch bedingte Störungen nur dann Anlaß für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sein, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen (BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    Im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot wird auf BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7 hingewiesen.
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (st. Rspr. vgl. BGH, Beschl. vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97 - m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    Wegen des Einsatzes eines identischen Drohmittels stehen die versuchte schwere räuberische Erpressung und die anschließend verübte sexuelle Nötigung in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1 und 7).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (BGHSt 34, 22, 26 f.; BGH NStZ-RR 1997, 229).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 244/97

    Anforderungen an die Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    Da der Zweifelssatz bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB keine Anwendung findet, darf ein so schwerwiegender Eingriff wie ihn die Anordnung der zeitlich nicht befristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darstellt, nur dann auf die Diagnose "schwere andere seelische Abartigkeit" gestützt werden, wenn feststeht, daß der Täter aus einem starken, wenn auch nicht unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (BGH, Beschluß vom 25. Juni 1997 - 2 StR 244/97 - m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    Dem Revisionsgericht ist es ohne diese Darlegung nicht möglich, nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen des § 63 StGB rechtsfehlerfrei angenommen wurden (BGH StV 1997, 469 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    Im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot wird auf BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7 hingewiesen.
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97
    Wegen des Einsatzes eines identischen Drohmittels stehen die versuchte schwere räuberische Erpressung und die anschließend verübte sexuelle Nötigung in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1 und 7).
  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der gefährliche Zustand des Täters muss danach dergestalt in der Anlasstat seinen Ausdruck finden, dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung eben dieses Zustandes darstellen, weil nur dann die Anlasstat Indizwirkung für die Gefährlichkeitsprognose entfalten kann (st. Rspr.; BGH NJW 1998, 2986; NStZ-RR 1998, 174; BGHR StGB § 63 Tat 4).
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