Rechtsprechung
KG, 22.10.1997 - (4) Ausl.A. 635/97 (109/97) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 343
- JR 1998, 83
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 103/12
Anforderungen an US-amerikanisches Rechtshilfeersuchen (hier Durchsuchung) wegen …
Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146 f; OLG Koblenz…, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 - Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rdn. 5, 6, 15; a.a.O. KG JR 1998, 83). - OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 104/12
Anforderungen an US-amerikanisches Rechtshilfeersuchen (hier Durchsuchung) wegen …
Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146 f; OLG Koblenz…, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 - Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rdn. 5, 6, 15; a.a.O. KG JR 1998, 83). - OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslS 136/19 16/6563 S. 12 und S. 16 mit Hinweis auf das Erfordernis eines - nach den Rechtsbehelfen des deutschen Verfahrensrechts - § 304 StPO - erforderlichen Beschlusses eines Vornahmegerichts; a. A. KG Berlin, Beschluss vom 22.10.1997, AuslA 635/97, juris).
- OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11
Rechtshilfe: Entscheidungsbefugnis des Oberlandesgerichts bei der Leistung von …
Zum einem wird in der Verfügung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich lediglich um die Weiterleitung eines Antrags der Betroffenen gemäß § 61 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. IRG handeln soll, zum anderen genügt die Verfügung vom 8. Dezember 2012 inhaltlich nicht den zu § 121 Abs. 2 GVG entwickelten Erfordernissen, die auch ein Vorlagebeschluss, mit dem das Oberlandesgericht angerufen wird, aufweisen muss (KG Berlin, NStZ-RR 1998, 343; OLG Düsseldorf, StV 1990, 35). - OLG Köln, 11.12.2019 - AuslS 136/19 16/6563 S. 12 und S. 16 mit Hinweis auf das Erfordernis eines - nach den Rechtsbehelfen des deutschen Verfahrensrechts - § 304 StPO - erforderlichen Beschlusses eines Vornahmegerichts; a. A. KG Berlin, Beschluss vom 22.10.1997, AuslA 635/97, juris).
- KG, 25.09.2012 - 151 AR 145/12
Vorliegen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der …
Es bedarf der Darstellung des Sachverhalts, der maßgeblichen Rechtsauffassungen und einer Begründung für die Auffassung des vorlegenden Gerichts, dass die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe nicht vorliegen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 - ; Senat NStZ-RR 1998, 343 [344]; OLG Düsseldorf, StV 1990, 125).
Rechtsprechung
LG Bielefeld, 23.04.1998 - 3 Ns A 3/98 III |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 329 Abs. 1, 3; AuslG § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 343
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04
Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen …
Hierzu war er nicht verpflichtet (so auch BayObLG, StV 2001, 359; a.A. LG Bielefeld, NStZ-RR 1998, 343).
Rechtsprechung
LG Kiel, 31.03.1998 - 37 Qs 52/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 153a Abs. 2 S. 5
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 343
Wird zitiert von ...
- AG Eggenfelden, 07.04.2011 - 12 Ds 24 Js 11608/10
Jugendstrafverfahren: Anfechtbarkeit des unter irrtümlicher Annahme der Erfüllung …
Eine abweichende Beurteilung ist selbst im Lichte der Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 31.03.1998 (NStZ-RR 1998, 343) nicht geboten.