Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 14.05.1998 | BayObLG, 30.06.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5329
BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei Überschreiten einer innerorts durch Verkehrszeichen zugelassenen höheren Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für die Berechnung der Frist des StVG § 25 Abs 2a ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig geworden ist

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 59
  • NZV 1999, 50
  • VersR 2000, 907
  • BayObLGSt 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.05.1976 - 1 ObOWi 116/76

    Verkehrsordnungswidrigkeiten; Mehrere; Ahndung; Fahrverbot

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98
    Nur bei Überschreiten einer innerorts durch Verkehrszeichen zugelassenen höheren Geschwindigkeit ist § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO anwendbar (BayObLGSt 1976, 58; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 3 StVO Rn. 56; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 3 Rn. 99).
  • KG, 26.04.1995 - 3 Ws (B) 95/95
    Auszug aus BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98
    Die hierfür maßgebenden Erwägungen treffen aber gerade nicht den vorliegenden Fall, in dem eine geringere Geschwindigkeit angeordnet wird, da es sich dann um ein Gebot handelt, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist (so wohl KG NZV 95, 369 a.A. Mühlhaus/Janiszewski § 3 Rn. 100).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 2 RBs 129/20

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsformel, Inhalt

    Diese Regelung wird jedenfalls bei einer Herabsetzung (hier: 30 km/h) der allgemein festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht durch § 3 Abs. 3 StVO verdrängt (vgl. BayObLG NZV 1999, 50; OLG Hamm VRS 97, 212, 213; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 StVO Rdn. 56).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 40/00

    Vorlage; Zweijahresfrist; Zeitpunkt, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig

    Für die Prüfung, ob ein (früheres) Fahrverbot gegen den Betroffenen im Sinne des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, ist maßgeblich, ob die Entscheidung, mit der das Verbot ausgesprochen wurde, innerhalb dieses Zeitraums rechtskräftig geworden ist; auf den - gegebenenfalls vor Beginn dieses Zeitraums liegenden - Zeitpunkt der Entscheidung kommt es nicht an (ebenso BayObLG NZV 1999, 50 f.; Albrecht NZV 1999, 177 f.; Schäpe DAR 1999, 372 f.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 8. Aufl., Rdn. 1026; a. A. Deutscher NZV 1999, 185, 189).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    Ein solcher Fall liegt ist hier nicht gegeben: Ein voraufgegangens gegen den Betroffenen erkanntes Fahrverbot ist am 3. April 2017 in Rechtskraft (vgl. hierzu statt vieler: BayObLG NZV 1999, 50) erwachsen, die vorliegende Ordnungswidrigkeit datiert vom 19. August 2018; mithin liegen zwischen beiden Ereignissen keine zwei Jahre.
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO angeordnet worden ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 15.4 1999 in 2 Ss OWi 196/99 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 2 Ss OWi 196/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot, einfache Fahrlässigkeit,

    Sollte die Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft begangen worden sein, worauf der Zusatz "Richtungsfahrbahn I" deutet, wäre hier durch ein Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO angeordnet, so daß es sich um ein Gebot handelt, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 2 c, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Maßgeblich ist danach der Zeitraum zwischen der Rechtskraft der früheren Entscheidung - nach den Urteilsfeststellungen hier am 8. August 2014 - und dem nunmehrigen, am 12. Juli 2016 begangenen Verkehrsverstoß (vgl. BayObLG NZV 1999, 50; Euler, in: BeckOK OWiG, Ed. 15, § 25 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 25/99

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs, einfache Fahrlässigkeit,

    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG DAR 1998, 480, NZV 1999, 50).
  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

    Da wegen der Tilgungsreife eine verwertbare Vorahndung nicht vorliegt (BayObLGSt 1998, 117/120), war die Viermonatsregel des § 25 Abs. 2 a StVG anzuwenden.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 1 VAs 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6682
OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 1 VAs 2/98 (https://dejure.org/1998,6682)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.1998 - 1 VAs 2/98 (https://dejure.org/1998,6682)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 1 VAs 2/98 (https://dejure.org/1998,6682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen therapiebedürftiger Drogenabhängigkeit; Vorliegen einer Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft (Vorschaltverfahren) als Voraussetzung der Überprüfung durch ein Oberlandesgericht

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 59 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 28.09.1993 - 4 VAs 21/93

    Vollstreckungsbehörde; Strafvollstreckung; Rechtszug; Zurückstellung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 1 VAs 2/98
    Ein solches Vorschaltverfahren ist auch nach Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 n.F. BtMG grundsätzlich Voraussetzung einer Überprüfung durch das Oberlandesgericht (OLG München NStZ 1993, 455 ; OLG Stuttgart MDR 1994, 297 [298]; Körner NStZ 1995, 64 [65]).
  • OLG München, 16.04.1993 - 3 VAs 8/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 1 VAs 2/98
    Ein solches Vorschaltverfahren ist auch nach Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 n.F. BtMG grundsätzlich Voraussetzung einer Überprüfung durch das Oberlandesgericht (OLG München NStZ 1993, 455 ; OLG Stuttgart MDR 1994, 297 [298]; Körner NStZ 1995, 64 [65]).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5628
BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,5628)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1998 - 4St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,5628)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 4St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,5628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5; StPO § 267 Abs. 1
    Zur Verurteilung wegen des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 59 (Ls.)
  • StV 1998, 590
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 16.03.1998 - 4St RR 29/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Heroin

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGSt 1997, 95/96 m. w. N., zuletzt u. a. BayObLG vom 16.3.1998 - 4St RR 29/98), daß neben der Menge des Rauschgifts, auf die sich die Tat bezieht, insbesondere dessen Qualität eine wesentliche Rolle für die Strafzumessung spielt.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 16.3.1998 - 4St RR 29/98 und vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 m. w. N.) und der vom Landgericht zitierten Kommentierung bei Körner § 29 Rn. 1270.

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Für die Strafbemessung fehlt es damit an allen wesentlichen Grundlagen (vgl. hierzu BGHSt 3, 179; BGH NJW 1987, 2685/2686).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Der unterschiedliche Unrechtsgehalt ist daher bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1988, 62/70; BayObLG vom 25.11.1991 RReg. …
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Für die Strafbemessung fehlt es damit an allen wesentlichen Grundlagen (vgl. hierzu BGHSt 3, 179; BGH NJW 1987, 2685/2686).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu 3 Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt, wobei die Obergrenze für Kokain bei 300 mg, für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g liegt (vgl. BayObLGSt 1982, 62; 1995, 22).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Für die Bemessung des Schuldumfangs ist nämlich entscheidend, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im erworbenen Heroingemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350/351; …
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGSt 1997, 95/96 m. w. N., zuletzt u. a. BayObLG vom 16.3.1998 - 4St RR 29/98), daß neben der Menge des Rauschgifts, auf die sich die Tat bezieht, insbesondere dessen Qualität eine wesentliche Rolle für die Strafzumessung spielt.
  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Erwirbt oder besitzt ein Täter Rauschgift zum Eigenverbrauch, so darf jedenfalls die rein abstrakte Möglichkeit der Weitergabe an Dritte und damit die Gefährlichkeit der jeweiligen Droge dann nicht straferschwerend berücksichtigt werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Täters erkennbar sind (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1998, 261 m. w. N.).
  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu 3 Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt, wobei die Obergrenze für Kokain bei 300 mg, für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g liegt (vgl. BayObLGSt 1982, 62; 1995, 22).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 4St RR 189/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Bestimmung

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 16.3.1998 - 4St RR 29/98 und vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 m. w. N.) und der vom Landgericht zitierten Kommentierung bei Körner § 29 Rn. 1270.
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Soweit der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung (beginnend BayObLG v. 25.11.1991 RReg. 4 St 191/91, zuletzt insbesondere StV 1998, 590/591; NStZ-RR 1999, 59 [LS]) bei Heroin die geringe Menge auf 0, 15 g HHC begrenzt hat, wird an dieser Rechtsprechung nicht festgehalten.

    Wenn nämlich das Landgericht der Einlassung des Angeklagten insoweit glaubte oder sie zumindest für nicht widerlegbar hielt, so ist der Angeklagte jedenfalls so zu behandeln, wie wenn er das Betäubungsmittel zum Eigenkonsum in Besitz gehabt hätte, weil damit nur eine Eigengefährdung vorlag (vgl. BayObLGSt 1988, 62/70; BayObLG vom 30.6.1998 - 4St RR 91/98).

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Dazu ist erforderlich, dass sich die Vorstellungen des Täters auf die Art des Betäubungsmittels erstrecken (Weber, aaO, Vorb. zu den §§ 29 ff. Rn. 932; Patzak, aaO, § 29 Teil 5 Rn. 93; Zschockelt, NStZ 1998, 238; BayObLG, Beschl. v. 30.06.1998 - 4St RR 91/98, juris).

    Zum einen bezieht sich diese Rechtsprechung ausschließlich auf Menge und Wirkstoffgehalt eines bestimmten vom Vorsatz des Täters umfassten Rauschgifts, während Rechtsprechung und Literatur (BGH, Beschl. v. 21.03.1989 - 1 StR 11/89; BayObLG, Beschl. v. 30.06.1998 - 4St RR 91/98, juris; Weber, aaO, Vorb. zu den §§ 29 ff. Rn. 932; Patzak, aaO, § 29 Teil 5 Rn. 93; Zschockelt, NStZ 1998, 238) zur Frage der Art des Rauschgifts bislang die ausdrückliche, zumindest aus den Gesamtumständen der Tat herleitbare Feststellung für erforderlich erachten, dass die Art und damit die Gefährlichkeit des Rauschgifts Teil der Vorstellung des Täters sind.

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Eine Vorlage an den BGH gem. § 121 Abs. 2 GVG im Hinblick auf die - zum Teil von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht in ihrer Stellungnahme für ihre Auffassung herangezogenen - Entscheidungen des Bayrischen ObLG vom 23.12.1999 (NStZ 2000, 210), 27.5.1999 (StV 2001, 335), 30.6.1998 (StV 1998, 590) und vom 9.6.1997 (NStZ-RR 1998, 55) sowie des OLG Düsseldorf vom 25.10.2000 (VRS 100, 187 ff. - darin dem OLG Köln zugeschrieben) ist nicht veranlaßt.
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 458/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz

    "Die Revision beanstandet allerdings zu Recht, dass es die Strafkammer versäumt hat, Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten im Hinblick auf den Transport und den Besitz von Betäubungsmitteln zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 191/08 -, NStZ-RR 2008, 319; Urteil vom 8. Februar 2022 - 1 StR 401/21 -, NStZ 2022, 301 f.; BayObLG, Beschluss vom 30. Juni 1998 - 4 St RR 91/98 -, juris Rdnr. 14; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rdnr. 1386).
  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im

    Nach dieser Maßgabe hat der Senat bei Kokain, ohne auf den konkreten Wirkstoffgehalt abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 18.3.1997 - 4 St RR 15/97), die Obergrenze der geringen Menge bei 300 mg Kokainzubereitung festgesetzt (BayObLGSt 1982, 62; StV 1998, 590/591; vgl. auch KG DRsp Nr. 2001/6196; Weber BtMG § 29 Rn. 1034, Joachimski/Haumer BtMG 7. Aufl. § 29 Rn. 380; ungenau: Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 1658, der unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats auf 300 mg Wirkstoff abstellt).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Der unterschiedliche Unrechtsgehalt ist daher bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, StV 1998, 590, 591).
  • BayObLG, 17.09.2004 - 4St RR 110/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Wirkstoffmenge - Anwendung von § 29

    Eine genauere Festlegung des Mindestwirkstoffgehalts des Betäubungsmittels wie auch der genauen Gewichtsmenge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG StV 1998, 590 ; BayObLGSt 1999, 99; BayObLGSt 1999, 178) jedoch dann entbehrlich, wenn feststeht, dass nur eine geringe Menge in diesem Sinne Verfahrensgegenstand ist.
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