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   OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03   

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https://dejure.org/2003,10441
OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03 (https://dejure.org/2003,10441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2003 - 1 Ss 103/03 (https://dejure.org/2003,10441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2003 - 1 Ss 103/03 (https://dejure.org/2003,10441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensfehler im Urkundenbeweis; Verlesung eines gesamtstrafenfähigen Urteils; Verfahrensfehler trotz dienstlicher Äußerung eines Vorsitzenden; Vorhalten früherer Strafen im Hauptverfahren

  • Judicialis

    StPO § 249; ; StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249; StPO § 261
    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines gesamtstrafenfähigen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03
    Dass dieses Urteil, wie im angefochtenen Urteil festgestellt wird (UA S. 5) und was der Vorsitzende der Berufungsstrafkammer in einer dienstlichen Äußerung bestätigt hat, in der Berufungshauptverhandlung "verlesen" wurde, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 11, 159; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 261 Rdn. 38a; Engelhardt in KK, StPO, 4. Auflage, § 261 Rdn. 24; Julius in HK, StPO, 3. Auflage, § 249 Rdn. 29).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03
    Dabei war der Angeklagte als Auskunftsperson und nicht etwa die ihm vorgehaltene Urkunde das Beweismittel (vgl. BGHSt 6, 141; Engelhardt in KK, StPO, 4. Auflage, § 261 Rdn. 24 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03
    Dass dieses Urteil, wie im angefochtenen Urteil festgestellt wird (UA S. 5) und was der Vorsitzende der Berufungsstrafkammer in einer dienstlichen Äußerung bestätigt hat, in der Berufungshauptverhandlung "verlesen" wurde, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 11, 159; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 261 Rdn. 38a; Engelhardt in KK, StPO, 4. Auflage, § 261 Rdn. 24; Julius in HK, StPO, 3. Auflage, § 249 Rdn. 29).
  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86

    Ehrengerichtliches Verfahren - Berufung - Urteilsverlesung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03
    Diese Besonderheiten rechtfertigen es, die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils als unwesentlichen Teil der Berufungsverhandlung zu betrachten (vgl. BGH NStZ 1987, 135 m.w.N.) Zur Beweisaufnahme gehört die Urteilsverlesung nicht; erforderlichenfalls muss das Urteil erster Instanz nochmals förmlich zum Zweck der Beweisaufnahme verlesen werden, da diese nach § 324 Abs. 2 StPO dem Bericht nachzufolgen hat (vgl. Meyer-Goßner StPO, 46. Auflage, § 324 Rdn. 5; Ruß in KK, StPO, 4. Auflage, § 324 Rdn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1993 - 5 Ss OWi 171/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03
    Ist in der Hauptverhandlung ein urkundsbeweislich verwertetes Schriftstück nicht verlesen, jedoch sein Inhalt erörtert und nicht bestritten worden, so kann das Urteil auf dem Unterbleiben der Verlesung nicht beruhen (vgl. Diemer in KK, StPO, 4. Auflage, § 249 Rdn. 52 mit Hinweis auf unveröffentlichte Rechtsprechung des BGH; OLG Düsseldorf StV 1995, 120; Gollwitzer in LR, StPO, 25. Auflage, § 249 Rdn. 108; Paulus in KMR, StPO, § 249 Rdn. 40).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

    Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz:

    Auch der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Heranziehung derartiger Verwaltungsanweisungen nicht dazu führen darf, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen vollkommen außer Betracht bleiben (vgl. Beschlüsse vom 15.09.2003 - 1 Ss 103/03 - und 27.05.2004 - 1 Ss 127/03 -).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Exklusivität des

    Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung, der nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt, und der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit schließen einander aus (BGH NStZ-RR 2003, 269; BGH NStZ 2004, 51; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 244 Rdnr. 70; Fischer in KK-StPO, 6. Aufl. § 244 Rdnr. 185 m.w.N.).
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