Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9387
OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04 (https://dejure.org/2004,9387)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2004 - 1 Ss 157/04 (https://dejure.org/2004,9387)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2004 - 1 Ss 157/04 (https://dejure.org/2004,9387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertungsspielraum des Tatrichters bei der Anwendung der Möglichkeit der Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung; Ablehnung einer günstigen Sozialprognose wegen wiederholtem und massivem Bewährungsversagen des Angeklagten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 1
    Strafaussetzung zur Bewährung bei mehrfachem Bewährungsbruch des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 200
  • StV 2005, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04
    In solchen Fällen mehrfachen Bewährungsversagens bedarf es daher regelmäßig besonderer Umstände, um erneut eine positiven Prognose stellen zu können (vgl. Senat NJW 2003, 1263 ff.; BayObLG NStZ-RR 2003, 105 f.).
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 376/83

    Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Straffälligkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04
    Eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung darf aber auch nicht von vornherein und nur aufgrund des Bewährungsversagens abgelehnt werden (vgl. BGH, NStZ 1983, 454; StV 1991, 346 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56 Rn. 6).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 132/91

    Strafaussetzung - Prognose - Frühere Straftat - Rückfälligkeit - Bewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04
    Eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung darf aber auch nicht von vornherein und nur aufgrund des Bewährungsversagens abgelehnt werden (vgl. BGH, NStZ 1983, 454; StV 1991, 346 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56 Rn. 6).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04
    In solchen Fällen mehrfachen Bewährungsversagens bedarf es daher regelmäßig besonderer Umstände, um erneut eine positiven Prognose stellen zu können (vgl. Senat NJW 2003, 1263 ff.; BayObLG NStZ-RR 2003, 105 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2008 - 1 Ss 19/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Beibehaltung einer Strafe trotz

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  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Ist der Angeklagte bereits mehrfach bewährungsbrüchig geworden, so bedarf es des Vorliegens besonderer Umstände, um erneut eine positive Prognose stellen zu können (so insgesamt die gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05 - OLG Bamberg Urt. v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 - bei Juris Tz. 13; OLG Karlsruhe VRS 108, 425; KG Urt. v. 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 - bei Juris Tz. 5; OLG Düsseldorf VRS 99, 120).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Ist der Angeklagte bereits mehrfach bewährungsbrüchig geworden, so bedarf es des Vorliegens besonderer Umstände, um erneut eine positive Prognose stellen zu können (so insgesamt die gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05 - OLG Bamberg Urt. v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 - bei Juris Tz. 13; OLG Karlsruhe VRS 108, 425; KG Urt. v. 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 - bei Juris Tz. 5; OLG Düsseldorf VRS 99, 120).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.03.2005 - 1 Ss 203/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10424
OLG Karlsruhe, 07.03.2005 - 1 Ss 203/04 (https://dejure.org/2005,10424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2005 - 1 Ss 203/04 (https://dejure.org/2005,10424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2005 - 1 Ss 203/04 (https://dejure.org/2005,10424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abwägung der Gesichtspunkte hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung; Auswirkungen einer Strafverbüßung auf die Prognoseentscheidung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 1; StVG § 21
    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung von Freiheitsstrafe zwischen Begehung und Aburteilung der Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 200
  • StV 2005, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

    Gerade bei einem Erstverbüßer lässt nämlich der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt erwarten, dass dieser sich die Strafvollstreckung zur Warnung dienen lässt und künftig keine Straftaten mehr begeht (OLG Karlsruhe, zfs 2005, 410 = VRS 108, 423).
  • BayObLG, 23.02.2024 - 206 StRR 55/24

    Strafaussetzung zur Bewährung, Revisionsgericht, Freiheitsstrafe,

    c) Noch zutreffend hat das Landgericht im Rahmen der Prognoseentscheidung berücksichtigt, dass der Angeklagte nach Begehung der hiesigen Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt hat (UA S. 28), was aufgrund des Strafeindrucks zu einer positiven Prognose führen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2012, 1 StR 100/12, zitiert nach juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.03.2005, 1 Ss 203/04, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 06.07.2007 - 82 Ss 93/07

    Antrag auf Gewährung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Voraussetzungen für

    Hat aber der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) jedenfalls dann auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte, wenn es sich um die erste Inhaftierung gehandelt hat (BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe StV 2001, 625 u. zfs 2005, 410 = VRS 108, 423; SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.) oder wenn er zuvor lediglich den Jugendstrafvollzug kennengelernt hatte und dieser schon längere Zeit zurückliegt (vgl. SenE v. 05.10.1993 - Ss 399/93 = NStZ 1994, 205, 206; SenE v. 19.06.2007 - 83 Ss 70/07 -).
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