Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.09.2006 | KG, 01.11.2005

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2006 - 3 StR 381/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7793
BGH, 17.10.2006 - 3 StR 381/06 (https://dejure.org/2006,7793)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2006 - 3 StR 381/06 (https://dejure.org/2006,7793)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06 (https://dejure.org/2006,7793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 30a BtMG
    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren durch eine Person über 21 Jahre; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zur Förderung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch eine Person über 21 Jahre; Verfügungsgewalt über ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme des Bestimmens einer (minderjährigen) Person zum Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln; Anforderungen an das Durchgreifen einer Aufklärungsrüge infolge des Unterlassens der Vernehmung eines Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    BtM-Bote als Gehilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 24 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Der Bote übt lediglich für den Übergebenden oder für den Empfänger die tatsächliche Gewalt aus, er hat als solcher keine eigene Verfügungsmacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2002 - 3 StR 469/01; vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06; OLG München, StV 2015, 644; MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, aaO, Rn. 888; BeckOK-BtMG/Barrot, 9. Ed., BtMG § 29 Rn. 315).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 318/23

    Eigene Verfügungsmacht über die Betäubungsmittel als Voraussetzung der

    a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über Betäubungsmittel an einen Dritten mit der Wirkung überträgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18 Rn. 5; Beschluss vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06 Rn. 1; Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 469/01, beck-online; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 7 [Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung]).

    Hieran fehlt es, wenn der Täter lediglich als Bote bzw. als Besitzdiener auf Weisung eines Dritten handelt (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 27; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06 Rn. 1; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 838 mwN; Weber, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1069; OLG München, StV 2015, 644; MüKo-StGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 840; BeckOK-BtMG/Barrot, 21. Ed., BtMG § 29 Rn. 316).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 124/13

    Handeltreiben mit Grundstoffen (Ephedrin-Tabletten; Arzneimittelbegriff;

    Täter kann demnach nur sein, wer die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Arzneimittel überträgt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 1985 - 2 Ss OWi 15/85, NJW 1985, 2206; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06, juris).
  • OLG Bamberg, 25.06.2015 - 3 OLG 6 Ss 44/15

    Notwendige Feststellungen zu Teilmengen bei gleichzeitigem BtM-Erwerb zum

    Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher unerlaubter Veräußerung von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG muss sich aus den tatrichterlichen Feststellungen ergeben, dass der Täter anlässlich der Überbringung des Rauschmittels an einen Dritten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel innehatte und nicht nur als Bote, Besitzdiener oder sonstiger Verwahrgehilfe für einen anderen die tatsächliche Sachherrschaft über das Rauschmittel ausübte und in dieser Eigenschaft lediglich am Gewahrsamswechsel auf den Abnehmer mitwirkte (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.10.2006 - 3 StR 381/06 [bei juris] und BayObLGSt 2003, 116 = NStZ 2004, 401 [für Abgabe]).

    Zu näheren Feststellungen im Hinblick auf eine für die Veräußerung im Sinne § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG wesensnotwendige eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel (stRspr., vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 17.10.2006 - 3 StR 381/06 [bei juris] und BayObLGSt 2003, 116 = NStZ 2004, 401 [für Abgabe]; Weber § 29 Rn. 1036 ff., 1058; Körner/Patzak/Volkmer § 29 [Teil 7], Rn. 2 ff.; MüKoStGB/Rahlf 2. Aufl. § 29 BtMG Rn. 847, jeweils m.w.N.) bestand hier schon deshalb Anlass, weil an dem Erwerbsvorgang drei Personen beteiligt waren.

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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2006 - 3 StR 321/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11423
BGH, 12.09.2006 - 3 StR 321/06 (https://dejure.org/2006,11423)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2006 - 3 StR 321/06 (https://dejure.org/2006,11423)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2006 - 3 StR 321/06 (https://dejure.org/2006,11423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 24 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.05.2007 - 1 StR 214/07

    Besitz bei Tragen am Körper

    Ergänzend bemerkt der Senat: Ein Besitz von Betäubungsmitteln liegt auch dann vor, wenn der Täter dieses in seinem Körper transportiert (BGH NStZ-RR 2007, 24).
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Rechtsprechung
   KG, 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31081
KG, 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 (https://dejure.org/2005,31081)
KG, Entscheidung vom 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 (https://dejure.org/2005,31081)
KG, Entscheidung vom 01. November 2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 (https://dejure.org/2005,31081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis für den ordnungsgemäßen Eingang eines Faxschreibens; Fehlende Feststellung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift bei Gericht zu Lasten des Rechtsmittelführers; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Vorlage des Sendeberichts

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; StPO § 346 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 346 Abs. 2 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 24
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.11.1998 - 3 Ws (B) 551/98
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Läßt sich jedoch nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift bei Gericht eingegangen ist, geht dies, anders als in Fällen, in denen lediglich der rechtzeitige Eingang fraglich ist, zu Lasten des Rechtsmittelführers mit der Folge, daß ein Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln ist (vgl. Senat, Beschluß vom 2. November 1996 - 3 Ws (B) 551/98 - OLG Karlsruhe aaO; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; OLG Hamm NStZ 1982, 43).
  • OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Läßt sich jedoch nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift bei Gericht eingegangen ist, geht dies, anders als in Fällen, in denen lediglich der rechtzeitige Eingang fraglich ist, zu Lasten des Rechtsmittelführers mit der Folge, daß ein Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln ist (vgl. Senat, Beschluß vom 2. November 1996 - 3 Ws (B) 551/98 - OLG Karlsruhe aaO; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; OLG Hamm NStZ 1982, 43).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.1993 - 3 Ss 100/93

    Revision; Begründung; Telefax; Fax; Sendebericht

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Allein der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1995 - 1 Ws 204/95
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Allein der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 2 Ws 673/90
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Läßt sich jedoch nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift bei Gericht eingegangen ist, geht dies, anders als in Fällen, in denen lediglich der rechtzeitige Eingang fraglich ist, zu Lasten des Rechtsmittelführers mit der Folge, daß ein Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln ist (vgl. Senat, Beschluß vom 2. November 1996 - 3 Ws (B) 551/98 - OLG Karlsruhe aaO; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; OLG Hamm NStZ 1982, 43).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Ein solcher Fall liegt auch bei Ausfall oder Empfangsfehlern des die Revisionsbegründung empfangenden Faxgeräts des Gerichts vor (vgl. auch KG NStZ-RR 2007, 24).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

    Lässt sich aber nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift überhaupt bei Gericht eingegangen ist, geht dies zu Lasten des Rechtsmittelführers (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; KG NStZ-RR 2007, 24; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 44 Rn. 17).
  • OLG Köln, 31.05.2016 - 1 RBs 110/16

    Vorlage des Faxjournals kein ausreichender Beleg für fristgerechten Eingang eines

    a) Soweit für den vorgelegten Einspruchsschriftsatz vorn 17 Oktober 2014 das Faxjournal des Verteidigers dessen Absendung an diesem Tage um 12:52 Uhr ausweist, genügt dies nicht, um den Eingang bei der Behörde zu belegen (KG NStZ-RR 2007, 24 ; zust. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 59. Auflage 2016, Erni, Rz. 139a).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20

    Zweifel an Fristwahrung für Rechtsbeschwerdeeinlegung per Telefax

    Der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 bei juris; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303).
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