Weitere Entscheidungen unten: KG, 15.01.2010 | KG, 15.01.2010

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4688
BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 257c Abs. 2 StPO
    Verfahrensrüge (Begründung); Antrag auf Auswechselung des Verteidigers (konkludente Rücknahme durch Abschluss einer Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 180 (Ls.)
  • StV 2010, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
    Die Verfahrensrüge, die auf dem - nicht verbeschiedenen - vor Eröffnung des Hauptverfahrens gestellten Antrag des Angeklagten auf Auswechselung des Pflichtverteidigers aufbaut, ist nach den Maßstäben von BGHR StPO § 218 Ladung 6 und § 24 Revision 1 unzulässig.

    Im Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers liegt eine wirksame konkludente Rücknahme des Antrags auf Auswechselung des Pflichtverteidigers (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 6).

  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
    Ob Rechtsprechung des 3. Strafsenats (StV 2009, 628, 629) dem entgegen stünde, bedarf keiner Vertiefung.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2010 (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 23/10, StV 2010, 470) nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 15.01.2010 - 1 AR 2077/09, 3 Ws 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11657
KG, 15.01.2010 - 1 AR 2077/09, 3 Ws 6/10 (https://dejure.org/2010,11657)
KG, Entscheidung vom 15.01.2010 - 1 AR 2077/09, 3 Ws 6/10 (https://dejure.org/2010,11657)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 1 AR 2077/09, 3 Ws 6/10 (https://dejure.org/2010,11657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    Fortdauer eines Arrestes zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche der Verletzten nach Einstellung des Verfahrens gem. § 154 StPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 1 Ws 252/04

    Dinglicher Arrest in das Vermögen des Angeklagten: Wegfall bzw. Aufhebung mit

    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 1 AR 2077/09
    Arrest und Beschlagnahme enden, wenn keine Anordnung nach § 111 i StPO getroffen wird, mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301 ; OLG Stuttgart NStZ 2005, 401 ; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 6. Aufl., § 111e Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 111e Rdnr. 18), so dass dann für eine Zulassungsentscheidung nach § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO , die einen bestehenden Arrestvollzug voraussetzt, kein Raum mehr ist (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO , 25. Aufl., § 111g Rdnr. 2; Meyer-Goßner aaO.).
  • OLG Hamm, 06.06.2002 - 2 Ws 107/02

    Zwangsvollstreckung; Befriedigung der Ansprüche Verletzter; Arrest,

    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 1 AR 2077/09
    Soweit die Beschwerdeführerin demgegenüber einwendet, dass im Hinblick auf den Opferschutzgedanken die Zulassung der Zwangsvollstreckung auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens dann noch zulässig sein müsse, wenn der Antrag auf Zulassung zu einem Zeitpunkt gestellt worden ist, als der Arrest noch wirksam war (vgl. OLG Hamm wistra 2002, 398 ), greift dies nicht durch.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1997 - 1 Ws 1063/96
    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 1 AR 2077/09
    Arrest und Beschlagnahme enden, wenn keine Anordnung nach § 111 i StPO getroffen wird, mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301 ; OLG Stuttgart NStZ 2005, 401 ; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 6. Aufl., § 111e Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 111e Rdnr. 18), so dass dann für eine Zulassungsentscheidung nach § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO , die einen bestehenden Arrestvollzug voraussetzt, kein Raum mehr ist (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO , 25. Aufl., § 111g Rdnr. 2; Meyer-Goßner aaO.).
  • LG Halle, 03.12.1999 - 22 Qs 31/99
    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 1 AR 2077/09
    Sofern demgegenüber die Auffassung vertreten wird, dass im Falle der Einstellung nach § 154 StPO generell eine Aufhebung der Arrestanordnung durch Beschluss erfolgen müsse (vgl. Beulke, in: Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl., § 154 Rdnr. 13; s.a. Nack, aaO., § 111 g Rdnr. 1), vermag dies nur für den Fall von Einstellungen im Hinblick auf zu erwartende Sanktionen in noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren zu überzeugen (vgl. LG Halle wistra 2000, 279; Schoreit, in: Karlsruher Kommentar, aaO., § 154 Rdnr. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 15.01.2010 - 3 Ws 6/10, 1 AR 2077/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23347
KG, 15.01.2010 - 3 Ws 6/10, 1 AR 2077/09 (https://dejure.org/2010,23347)
KG, Entscheidung vom 15.01.2010 - 3 Ws 6/10, 1 AR 2077/09 (https://dejure.org/2010,23347)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 3 Ws 6/10, 1 AR 2077/09 (https://dejure.org/2010,23347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 111g Abs 2 S 1 StPO, § 111i StPO, § 154 Abs 2 StPO
    Beschlagnahme: Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung in beschlagnahmte Geldbeträge bei zwischenzeitlicher Verfahrenseinstellung

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsentscheidung nach § 111g Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Beendigung des Verfahrens durch eine Einstellungsentscheidung nach § 154 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 180
  • StV 2011, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 1 Ws 252/04

    Dinglicher Arrest in das Vermögen des Angeklagten: Wegfall bzw. Aufhebung mit

    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 3 Ws 6/10
    Arrest und Beschlagnahme enden, wenn keine Anordnung nach § 111 i StPO getroffen wird, mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301; OLG Stuttgart NStZ 2005, 401; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 111e Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 111e Rdnr. 18), so dass dann für eine Zulassungsentscheidung nach § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO, die einen bestehenden Arrestvollzug voraussetzt, kein Raum mehr ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 111g Rdnr. 2; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.06.2002 - 2 Ws 107/02

    Zwangsvollstreckung; Befriedigung der Ansprüche Verletzter; Arrest,

    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 3 Ws 6/10
    Soweit die Beschwerdeführerin demgegenüber einwendet, dass im Hinblick auf den Opferschutzgedanken die Zulassung der Zwangsvollstreckung auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens dann noch zulässig sein müsse, wenn der Antrag auf Zulassung zu einem Zeitpunkt gestellt worden ist, als der Arrest noch wirksam war (vgl. OLG Hamm wistra 2002, 398), greift dies nicht durch.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1997 - 1 Ws 1063/96
    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 3 Ws 6/10
    Arrest und Beschlagnahme enden, wenn keine Anordnung nach § 111 i StPO getroffen wird, mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 301; OLG Stuttgart NStZ 2005, 401; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 111e Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 111e Rdnr. 18), so dass dann für eine Zulassungsentscheidung nach § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO, die einen bestehenden Arrestvollzug voraussetzt, kein Raum mehr ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 111g Rdnr. 2; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • LG Halle, 03.12.1999 - 22 Qs 31/99
    Auszug aus KG, 15.01.2010 - 3 Ws 6/10
    Sofern demgegenüber die Auffassung vertreten wird, dass im Falle der Einstellung nach § 154 StPO generell eine Aufhebung der Arrestanordnung durch Beschluss erfolgen müsse (vgl. Beulke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 154 Rdnr. 13; s.a. Nack, a.a.O., § 111 g Rdnr. 1), vermag dies nur für den Fall von Einstellungen im Hinblick auf zu erwartende Sanktionen in noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren zu überzeugen (vgl. LG Halle wistra 2000, 279; Schoreit, in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 154 Rdnr. 29).
  • LG Krefeld, 21.09.2015 - 21 Qs 138/15

    Beschlagnahme eines KFZ zur Sicherung eines Anspruches; Beendigung der

    Dies muss auch bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gelten (vgl. zu einer Einstellung nach § 154 StPO: OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2011, 2 Ws 519/11; KG, Beschluss vom 15.01.2010, 3 Ws 6/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht