Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.08.2012

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12   

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https://dejure.org/2012,39697
BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12 (https://dejure.org/2012,39697)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2012 - 2 StR 189/12 (https://dejure.org/2012,39697)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2012 - 2 StR 189/12 (https://dejure.org/2012,39697)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 146 Abs 1 Nr 1 StGB, § 146 Abs 1 Nr 2 StGB
    Geldfälschung: Einreichung gefälschter Münzen bei der Bundesbank mit dem Ziel der Erstattung des Nennwerts

  • Wolters Kluwer

    Einzahlung von Falschgeld bei der Deutschen Bundesbank als Inverkehrbringen von falschem Geld durch Zusammensetzung von Münzteilen nach Entwertung

  • rewis.io

    Geldfälschung: Einreichung gefälschter Münzen bei der Bundesbank mit dem Ziel der Erstattung des Nennwerts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3
    Einzahlung von Falschgeld bei der Deutschen Bundesbank als Inverkehrbringen von falschem Geld durch Zusammensetzung von Münzteilen nach Entwertung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der BGH zum In-Verkehr-Bringen von Falschgeld gemäß § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB - Werden beschädigte Münzen bei der Bundesbank eingetauscht, so liegt kein In-Verkehr-Bringen von Falschgeld vor

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schrotteuro aus China

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12
    Dies kann auch durch Einzahlung von Falschgeld bei der Bank im Rahmen des allgemeinen Zahlungsverkehrs erfolgen (OLG Schleswig, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 Ss 607/62, NJW 1963, 1560, 1561), selbst dann, wenn die betreffende Notensorte zur Einziehung aufgerufen ist, die Umlaufzeit jedoch noch nicht abgelaufen ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1951 - 2 StR 246/51).

    Die Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 1951 - 2 StR 246/51, der die geplante Einreichung von belgischen, zur Außerkurssetzung anstehenden 1.000-Frankennoten bei der belgischen Zentralbank zugrunde lag, steht dem nicht entgegen, da in diesem Fall die Frankenscheine noch innerhalb der Umlaufzeit bei der Zentralbank eingereicht werden sollten.

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12
    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12
    Durch das Handeln des Täters muss aber auch tatsächlich eine Gefahr des Umlaufs des falschen Geldes begründet sein, was sich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02

    Inverkehrbringen von Falschgeld (Versuch; unmittelbares Ansetzen; eigener

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12
    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 99/51
    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12
    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12
    Es muss dem Täter auf das Inverkehrbringen oder das Ermöglichen des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtem Geld ankommen, ohne dass diese Zielvorstellung Endzweck seines Handelns zu sein braucht (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1951 - 3 StR 640/51, NJW 1952, 311, 312; Ruß in LK StGB, 12. Aufl., § 146 Rn. 15; Erb in MünchKomm-StGB, § 146 Rn. 24; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder StGB, 28. Aufl., § 146 Rn. 7).
  • RG, 16.03.1933 - II 208/33

    Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12
    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25815
BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12 (https://dejure.org/2012,25815)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 4 StR 311/12 (https://dejure.org/2012,25815)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 (https://dejure.org/2012,25815)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hanges; erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Taten und dem Hang

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Hangs bei einer eingewurzelten und auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbenen Neigung zum wiederholten Konsum von Rauschmitteln

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hanges; erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Taten und dem Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2; StGB § 67 Abs. 2
    Annahme eines Hangs bei einer eingewurzelten und auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbenen Neigung zum wiederholten Konsum von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8, und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198, 199; BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (Senatsbeschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198).

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8, und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198, 199; BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).

    Nicht erforderlich ist, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (Senatsbeschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).

  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB kommt es auch nicht darauf an, dass der Angeklagte die Taten im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit begangen hat (Senatsbeschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, 79).

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309, und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8, und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198, 199; BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309, und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 416/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309, und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 173/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Nachholung der Anordnung)

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Eine Erstreckung der Entscheidung (§ 357 StPO) auf die nicht Revision führenden Mitangeklagten kommt nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 173/12; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 357 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97

    Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12
    Die in den Jahren 2007 und 2010 (abgebrochenen) Therapieversuche stehen § 64 StGB nicht zwingend entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 628/96, und vom 10. April 1997 - 4 StR 130/97, beide bei Detter, NStZ 1997, 476, 480).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 628/96

    Pflicht zur strafmildernden Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Tat im

  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Diesen Umständen kommt lediglich indizielle Bedeutung zu, ihr Fehlen schließt nicht notwendigerweise einen Hang aus (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, juris; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198).
  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 275; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 10. September 1997, 2 StR 416/97; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18; jeweils mwN).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198).

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei einem unveränderten Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 24/11; und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 und vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
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