Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 12.09.2013

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.05.2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31659
OLG Brandenburg, 28.05.2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13) (https://dejure.org/2013,31659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13) (https://dejure.org/2013,31659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13) (https://dejure.org/2013,31659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsbeschränkung, Zusatzschild, Beschränkung

  • verkehrslexikon.de

    Zusatzschild mit Wochentagsangabe - Geltung auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen

  • verkehrslexikon.de

    Zusatzschild mit Wochentagsangabe - Geltung auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch am gesetzlichen Feiertag für das Verkehrszeichen 274 (hier: Zusatzzeichen: Mo-Fr, 6-18 h")

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Geschwindigkeitsbegrenzung an Wochentagen gilt auch an gesetzlichen Feiertagen; §§ 39 Abs. 2, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Verkehrszeichen 274; Nr. 49 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO mit Zusatzzeichen Mo - Fr, 6 - 18 h

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschränkte Beschränkung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gilt Geschwindigkeitsbeschränkung von Mo-Fr auch für einen Feiertag am Do?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von Mo - Fr gilt auch an Feiertagen!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen "Mo - Fr 6 - 18 h" gilt auch für einen Feiertag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werktägliches Tempolimit gilt auch an Feiertag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen "Mo - Fr 6 - 18 h" gilt auch für einen Feiertag

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Gilt auch an Feiertagen !

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbegrenzung von Mo-Fr gilt auch an einem Feiertag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auch am Feiertag?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "Mo - Fr" gilt auch für Feiertage - Interesse an Verkehrssicherheit erfordert einfache und klare Regeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 26
  • NZV 2014, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1968 - 4 StR 242/67

    Grundsätze des erlaubten Rechtsüberholens bei Kolonnenverkehr auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 53 Ss OWi 103/13
    Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln erfordert, müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und wie hier auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden (vgl. BGH NJW 1970, 2033; BGHSt 22, 137, 140f.).
  • BGH, 27.08.1970 - 4 StR 208/70

    Schneiden von Kurven - Gefährdung des Verkehrs - Sorgfaltspflicht im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 53 Ss OWi 103/13
    Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln erfordert, müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und wie hier auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden (vgl. BGH NJW 1970, 2033; BGHSt 22, 137, 140f.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 28. Mai 2013 - [2 Z] 53 Ss-OWi 103/13 [50/13]) lasse der umfassende Normbefehl entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Auffassung zumindest bei Geschwindigkeitsbeschränkungen Erwägungen zum Schutzzweck der Anordnung und eine einschränkende, fallbezogene Auslegung nicht zu; zudem ergebe sich aus dem die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnenden Verkehrszeichen einschließlich des Zusatzzeichens die vom Beschwerdeführer behauptete Zweckbindung (Schule) gerade nicht.
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25737
LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13 (https://dejure.org/2013,25737)
LG Gießen, Entscheidung vom 12.09.2013 - 7 Qs 141/13 (https://dejure.org/2013,25737)
LG Gießen, Entscheidung vom 12. September 2013 - 7 Qs 141/13 (https://dejure.org/2013,25737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lappen weg bei Mischkonsum von Alkohol, Cannabis und Amphetamin?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mischkonsum von Alkohol knapp unter 1,1 Promille und Drogen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,1 Promille, auch wenn weitere Rauschmittel nachgewiesen sind

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Keine charakterliche Ungeeignetheit wegen des Mitführens von Haschisch beim Autofahren

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Alkohol und Drogen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Autofahrt unter Einfluss von Drogen und 0,82 Promille - keine Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Trunkenheit im Verkehr - Fahruntüchtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 26
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
    Anders als etwa bei einer Drogenkurierfahrt (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 27.04.2005 - GSSt 2/04) wurde zudem lediglich eine relativ kleine Betäubungsmittelmenge im Fahrzeug des Beschuldigten aufgefunden.
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
    Liegt die alkoholische Beeinflussung allerdings unter diesem Wert oder wirken auf den Fahrer "andere berauschende Mittel" ein, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (BGH, NJW 1959, 1047/1049).
  • KG, 15.09.2011 - 1 Ss 192/11

    Annahme einer Trunkenheitsfahrt bei Zweifeln an der Beeinträchtigung der

    Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung konkreter Ausfallerscheinungen wie etwa eine regelwidrige, unbesonnene, sorglose oder leichtsinnige Fahrweise oder die Beeinträchtigung der Körperbeherrschung, die sich beispielsweise im Stolpern oder Schwanken beim Gehen manifestieren kann (KG, Beschluss vom 15.09.2011 - 1 Ss 192/11, Juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
    "Aus der Tat" kann sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12, Juris Rn. 16).
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