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   KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14 - 161 AR 21/14   

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https://dejure.org/2014,33440
KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14 - 161 AR 21/14 (https://dejure.org/2014,33440)
KG, Entscheidung vom 21.08.2014 - 1 Ws 61/14 - 161 AR 21/14 (https://dejure.org/2014,33440)
KG, Entscheidung vom 21. August 2014 - 1 Ws 61/14 - 161 AR 21/14 (https://dejure.org/2014,33440)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines dringenden Tatverdachts hinsichtlich eines noch nicht bezifferten Vermögensschadens; Wohnsitz eines Beschuldigten im Ausland hinsichtlich Fluchtgefahr

  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts bei nicht exakter Schadensbezifferung; Fluchtgefahr bei Wohnsitz des Beschuldigten im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts bei nicht exakter Schadensbezifferung; Fluchtgefahr bei Wohnsitz des Beschuldigten im Ausland

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 1 S. 1; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts bei nicht exakter Schadensbezifferung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslandsverbindungen - führen sie zur Fluchtgefahr?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch bei unklarer Schadenhöhe dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14

    Bezifferung des Vermögensschadens (Aufrechterhaltung des Schuldspruchs bei

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Im Falle der (zu erwartenden) Anklageerhebung wird es letztlich Aufgabe des Gerichts sein, die Betrugsschäden konkret festzustellen und zu beziffern (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14 - bei juris = HRRS 2014 Nr. 661 unter Hinweis auf BVerfGE 126, 170, 229; 130, 1, 47).

    Wenn ein Gericht wegen Betruges verurteilt und den Schadensumfang nicht oder nicht hinreichend beziffert, führt dies lediglich zur Aufhebung des Strafausspruchs, nicht aber des Schuldausspruchs, wenn anhand der sonstigen Feststellungen auszuschließen ist, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 20.01.2014 - 1 Ws 29/14

    Strafaussetzung zur Bewährung - Zulässigkeit Widerrufs neue Straftat

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Eine Haftverschonung setzte voraus, dass sich der Senat auf den Beschuldigten verlassen kann (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. April 2014 - 1 Ws 29/14 - und 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -- m.w.N.).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Ein Schaden im Sinne des § 263 StGB tritt nach ständiger Rechtsprechung ein, wenn die Vermögensverfügung unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 16, 220, 221).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Wie sich die Dinge später entwickeln, ist für den Tatbestand ohne Belang (vgl. BGHSt 30, 388, 389 f.); dies hat nur noch für die Strafzumessung Bedeutung (vgl. BGHSt 51, 10, 17).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Wie sich die Dinge später entwickeln, ist für den Tatbestand ohne Belang (vgl. BGHSt 30, 388, 389 f.); dies hat nur noch für die Strafzumessung Bedeutung (vgl. BGHSt 51, 10, 17).
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 510/13

    Betrug (Schaden bei Risikogeschäften: wirtschaftliche Bestimmung, Darstellung im

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Grundsätzlich erleidet, wie in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt, ein durch Täuschung zum Kaufabschluss bewogener Kunde nur dann einen Schaden, wenn die Sache objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist (vgl. auch BGH NStZ 2014, 318, 320f mit Ausführungen zum sog. "persönlichen Schadenseinschlag").
  • BGH, 02.07.2014 - 5 StR 182/14

    Untreue (Reichweite der Vermögensbetreuungspflicht des Notars); Betrug

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Jedoch sind als verschuldete Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) die weiteren negativen wirtschaftlichen Folgen für die Geschädigten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14 - bei juris).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Denn nur wenn die nahe liegende, konkrete Gefahr besteht, der Untersuchungsgefangene werde durch den Vollzug der Untersuchungshaft schwerwiegenden, irreparablen Schaden an seiner Gesundheit nehmen oder sogar sein Leben einbüßen, dürfte der Haftbefehl nicht weiter vollstreckt werden (vgl. BVerfGE 51, 324, 345 ff; Graf in KK-StPO 7. Aufl., § 112 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Im Falle der (zu erwartenden) Anklageerhebung wird es letztlich Aufgabe des Gerichts sein, die Betrugsschäden konkret festzustellen und zu beziffern (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14 - bei juris = HRRS 2014 Nr. 661 unter Hinweis auf BVerfGE 126, 170, 229; 130, 1, 47).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14
    Im Falle der (zu erwartenden) Anklageerhebung wird es letztlich Aufgabe des Gerichts sein, die Betrugsschäden konkret festzustellen und zu beziffern (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14 - bei juris = HRRS 2014 Nr. 661 unter Hinweis auf BVerfGE 126, 170, 229; 130, 1, 47).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 2 Ws 445/92
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05

    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher

  • OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14

    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug:

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Für eine Eröffnungsentscheidung bedeutet dies, dass hinreichender Tatverdacht zu bejahen ist, wenn nach dem gesamten Akteninhalt wahrscheinlich ist, dass durch die Handlungen der Angeschuldigten jeweils ein Schaden entstanden ist und sich dies wird nachweisen lassen (vgl. KG wistra 2015, 37 [betreffend die Aufrechterhaltung eines Haftbefehls]).
  • OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19

    Voraussetzungen bei Fluchtgefahr wie bei dringendem Tatverdacht

    Diese Umstände begründen zwar allein keine Fluchtgefahr, sind aber bei der erforderlichen Gesamtwürdigung mit zu berücksichtigen (vgl. KG NStZ-RR 2014, 374; OLG Hamm aaO; Hilger aaO Rn. 36).
  • KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr;

    Den in der Senatsentscheidung vom 3. November 2011 enthaltenen Rechtsgrundsätzen sind die anderen Senate des Kammergerichts in der Folgezeit beigetreten (vgl. etwa KG, Beschlüsse vom 27. Dezember 2011 - 2 Ws 586/11 - vom 10. Januar 2014 - 2 Ws 1/14 -, vom 23. Juli 2014 - 3 Ws 341/14 -, vom 21. August 2014 - 1 Ws 61/14 - [juris] und vom 26. Oktober 2015 - 5 Ws 132/15 -).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (Senat Die Justiz 2010, 374; KG NStZ-RR 2014, 374; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 112 Rn. 24 f.).
  • OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18

    Voraussetzungen der Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei außereuropäischem

    Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, so kann dies im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung berücksichtigt werden, begründet indes für sich allein genommen noch nicht die Fluchtgefahr (vgl. nur KG wistra 2015, 37), ebenso wie es die Annahme einer Fluchtabsicht für sich genommen nicht rechtfertigt, wenn ein Ausländer an seinen ausländischen Wohnsitz zurückkehren will, solange seine Anwesenheit für das Verfahren nicht benötigt wird.
  • KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16

    Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes

    Auch trifft es zu, dass der Umstand, dass der Angeklagte seinen Wohnsitz im Ausland hat, für sich genommen keine Fluchtgefahr begründet (vgl. KG wistra 2015, 37 m.w.N.).
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