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   BGH, 09.10.2014 - 4 StR 201/14   

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https://dejure.org/2014,31742
BGH, 09.10.2014 - 4 StR 201/14 (https://dejure.org/2014,31742)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - 4 StR 201/14 (https://dejure.org/2014,31742)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 4 StR 201/14 (https://dejure.org/2014,31742)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nichtbefassung mit naheliegendem alternativen Geschehensablauf

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung (hier: exzessive Gewaltanwendung nach der nicht erfüllten Geldforderung)

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nichtbefassung mit naheliegendem alternativen Geschehensablauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung hinsichtlich Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung (hier: exzessive Gewaltanwendung nach der nicht erfüllten Geldforderung)

  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 ; StPO § 261
    Beweiswürdigung hinsichtlich Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung (hier: exzessive Gewaltanwendung nach der nicht erfüllten Geldforderung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 380
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 201/14
    Da das Landgericht von Tateinheit ausgegangen ist, zieht die Aufhebung der Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung auch die Aufhebung der Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, Rn. 21 mwN).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 462/07

    Freisprüche vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 201/14
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist, weil sich das Tatgericht nicht mit naheliegenden alternativen Geschehensabläufen befasst, obwohl sich dies nach dem Beweisergebnis aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 462/07, NStZ-RR 2009, 12, 13 mwN).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 129/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle eines

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 201/14
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist, weil sich das Tatgericht nicht mit naheliegenden alternativen Geschehensabläufen befasst, obwohl sich dies nach dem Beweisergebnis aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 462/07, NStZ-RR 2009, 12, 13 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 201/14, NStZ-RR 2014, 380).
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