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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82   

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https://dejure.org/1984,92
BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82 (https://dejure.org/1984,92)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1984 - 4 C 39.82 (https://dejure.org/1984,92)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - 4 C 39.82 (https://dejure.org/1984,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bauvorbescheid - Veränderungssperre - Bebauungsplan - Rechtsänderung - Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor nachfolgender Rechtsänderung durch Veränderungssperre oder Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 1
  • NJW 1984, 1473
  • NVwZ 1984, 435 (Ls.)
  • DÖV 1984, 852
  • BauR 1984, 384
  • ZfBR 1984, 144
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Die Regelung des Baugenehmigungsverfahrens obliegt, auch soweit in diesem Verfahren über die bodenrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben entschieden wird, dem Landesgesetzgeber (Art. 74 Nr. 18, 84 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 3, 407).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Bundesrecht es gestattet, einen Bescheid über die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (sog. Bebauungsgenehmigung) vor der den Bau freigebenden Baugenehmigung zu erteilen (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]; Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Bundesrecht es gestattet, einen Bescheid über die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (sog. Bebauungsgenehmigung) vor der den Bau freigebenden Baugenehmigung zu erteilen (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]; Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 31.65

    Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Die Entscheidung des Senats vom 20. August 1965 - BVerwG 4 C 31.65 - (Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 1) bezog sich auf einen Fall, in dem ein Bauvorbescheid erteilt worden war, der nach Landesrecht nur die Wirkung einer - unter dem Vorbehalt gleichbleibender Rechtslage stehenden - Zusage (vgl. jetzt § 38 VwVfG) hatte.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Dementsprechend wird das genehmigte Vorhaben auch von dem später erlassenen Bebauungsplan nicht berührt (Urteile vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 39.82 - BVerwGE 69, 1 und vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 7.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 19).
  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Im Baugenehmigungsverfahren, dessen Regelung dem Landesgesetzgeber obliegt, auch soweit über die bodenrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben entschieden wird (vgl. BVerwG vom 3.2.1984 BVerwGE 69, 1/2; vom 1.4.2008-4 B 26.08-juris Rn. 11), kommt es für die Frage, ob ein Vorhaben gemäß §§ 29 ff. BauGB zulässig ist, nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag an (vgl. Lechner in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 68 Rn. 141 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 233 Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Er kann insbesondere als sog. Bebauungsgenehmigung ergehen, mit dem die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens festgestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 39.82 -, BVerwGE 69, 1 [2 f.]).

    Ein bestandskräftiger Bauvorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt und ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist, setzt sich jedoch gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch (vgl. zur Veränderungssperre und zum Bebauungsplans: BVerwG, Urt. v. 03.02.1984, a.a.O.; Urt. v. 19.09.2002 - 4 C 10.01 -, BVerwGE 117, 44).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,105
BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid - Zulässigkeit - Vorhaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 241
  • NJW 1984, 1474
  • NVwZ 1984, 435 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 273
  • BauR 1984, 164
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Die Bebauungsgenehmigung ist ihrem Wesen nach ein Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der die Frage der bodenrechtlichen Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks regelt (wie BVerwGE 48, 242).

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß sie die "bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens" erfaßt (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Dies erscheint auch nicht "offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich" (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Sinn des Vertretungszwangs ist eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt (BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Das Gebot, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen, soll die Sachlichkeit des Verfahrens und die sachkundige Erörterung des Streitfalles, insbesondere der entscheidungserheblichen Rechtsfragen, gewährleisten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 ).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Anders als der Vorbescheid, der als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung in die nachfolgende Baugenehmigung übernommen wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 und vom 19. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 88), geht die Teilungsgenehmigung nicht in die durch einen Vorbescheid oder eine Baugenehmigung getroffene Regelung ein.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Einem Dritten (Nachbarn) gegenüber besteht die Bindung nur, soweit die Bebauungsgenehmigung ihm gegenüber bei der Erteilung der Baugenehmigung bestandskräftig war (Fortführung von BVerwGE 68, 241).

    Im Einklang mit revisiblem Recht sieht das Berufungsgericht den Vorbescheid, soweit, er die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen Vorschriften zum Inhalt hat, als einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung - sog. Bebauungsgenehmigung - an (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 <244 ff. [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72] m.w.Nachw.>; Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82   

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https://dejure.org/1984,927
BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 43
  • NVwZ 1984, 435
  • ZMR 1984, 301
  • DVBl 1984, 682
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
    Das im Bundesverfassungsrecht verankerte Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt der Zulässigkeit der Rückwirkung lediglich gewisse Schranken und diese ergeben sich - vornehmlich jedenfalls - aus der Gewährleistung von Rechtssicherheit oder enger: aus der Gewährleistung von Vertrauensschutz (in diesem Sinne schon Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]).

    Das bedeutet: Anordnungen eines rückwirkenden Inkrafttretens von Landesrecht oder ihm nachgeordneter Rechtsquellen berühren das Bundesverfassungsrecht grundsätzlich nur, soweit das Bundesverfassungsrecht einen Vertrauensschutz gewährleistet und dieser Vertrauensschutz durch die Inanspruchnahme der Rechtssatzrückwirkung verkürzt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
    Auf dieser Rechtsansicht beruht die - vom Berufungsgericht gebilligte - ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74] mit weit. Nachw.), nach der es grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist, einen infolge eines Satzungsmangels zunächst rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheid durch den rückwirkenden Erlaß einer fehlerfreien Änderungssatzung zu heilen, d.h. zu Lasten des Herangezogenen rückwirkend eine Erschließungsbeitragspflicht für ihn zu begründen und dadurch seine Rechtsposition rückwirkend zu verschlechtern.

    Zu diesen Möglichkeiten zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1975 a.a.O.), einen ursprünglich mangels einer wirksamen Satzung fehlerhaften Bescheid im Rechtsmittelverfahren mit Wirkung ex tunc zu heilen.

  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet,

    Die mit der Bereitstellung von Wertstoffhöfen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen -in erster Linie Geräusche - sind somit bereits als ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat zu verstehen mit der Folge, daß nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von den Nachbarn getragen werden müssen (vgl. zur ähnlich gelagerten Ortsüblichkeit und Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen und Sportplätzen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen BVerwG vom 12.12.1991, BayVBl 1992, 410 ; vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884 ; vom 21.6.1974, DVBl 1974, 777 ; BayVGH vom 30.11.1987, a.a.O.; vom 3.4.1984, BayVBl 1984, 409).
  • BFH, 31.03.2010 - II R 2/09

    Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei

    Ein Steuerpflichtiger, der von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, muss damit rechnen, dass die Finanzbehörde ihrerseits alle nach der geltenden Rechtsordnung zulässigen Möglichkeiten ausschöpft, einen ursprünglich fehlerhaften Bescheid im Rechtsmittelverfahren zu heilen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. März 1984  8 C 45/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 435).

    Die Herbeiführung dieser Heilungswirkung gehört zu den den jeweils Betroffenen als vorhersehbar anzulastenden Risiken, weshalb ein etwaiges Vertrauen darauf, die Finanzbehörde werde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, grundsätzlich nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerwG-Urteil in NVwZ 1984, 435).

  • BGH, 20.12.2007 - V ZB 89/07

    Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Last in der Zwangsversteigerung

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden

    Sogar das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, daß ein vorher erlassener mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; BVerwG NVwZ 1984, 435; BVerwG NVwZ 1993, 979).
  • BGH, 24.01.2008 - V ZB 118/07

    Rangfolge von Abgabenforderungen

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 05.873

    Aufrechterhalten eines Erschließungsbeitragsbescheids als

    Das im Verfassungsrecht verankerte Rechtsstaatsprinzip setzt der Zulässigkeit der Rückwirkung lediglich gewisse Schranken, die sich aus der Gewährleistung von Vertrauensschutz ergeben (BVerwG vom 9.3.1984 BayVBl 1984, 409/410).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein ursprünglich mangels einer wirksamen Satzung fehlerhafter Bescheid im Rechtsbehelfs - und noch im Rechtsmittelverfahren mit Wirkung ex tunc geheilt werden, d.h. er gilt von Anfang an als rechtmäßig ergangen (vgl. BVerwG vom 9.3.1984 a.a.O.; vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/223).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Danach gibt es speziell im Abgabenrecht kein allgemeines, zugunsten des einzelnen Abgabepflichtigen geltendes, aus Verfassungsprinzipien herzuleitendes Schlechterstellungsverbot (vgl. Urteil vom 9. März 1984 BVerwG 8 C 45.82 NVwZ 1984, 435).
  • BGH, 22.11.2007 - V ZB 64/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14

    Erlöschen der alten Satzung zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer neuen Satzung

    Auch muss die Beitragserhöhung Folge der rückwirkenden Fehlerbeseitigung sein; sie darf hingegen nicht darauf beruhen, dass die Gemeinde eine Fehlerbeseitigung zum Anlass genommen hat, die bisherige Verteilungsregelung zusätzlich durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente (rückwirkend) zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 , vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 24 S. 19 und vom 7. April 1989 - 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 6 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 72 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98

    Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von

    Ob für Fälle der rückwirkenden Heilung gerade mit Blick auf die rückwirkende Entstehung des Beitragsanspruchs eine Pflicht zum Zinsverzicht zu verneinen ist, so das Urteil des 2. Senats des O- berverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1992, a.a.O.; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 -, KStZ 1984, 209 (unter Offenlassen der landesrechtlichen Beurteilung der Anwendung und Auslegung des § 237 AO), oder ob ein Zinsverzicht auch in derartigen Fällen regelmäßig geboten ist, so das Urteil des Senats vom 29. September 1983 - 3 A 1635/82 -, NVwZ 1984, 321, muß der Entscheidung in einem einschlägigen Berufungsverfahren überlassen bleiben; das Verfahren gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 11 VwGO, das vor der Entscheidung des 2. Senats nicht durchgeführt worden ist, wird dabei ggf. einzuhalten sein.
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 74/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 55/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 60/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 59/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • VG Düsseldorf, 07.10.2004 - 12 K 3893/03

    Aussetzungszinsen

  • BFH, 18.07.1990 - I R 165/86

    Auswirkungen einer gestundeten Steuer auf Bescheid über Stundungszinsen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1995 - 15 A 3337/92
  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 23/94

    Eigentum an mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich

  • OVG Niedersachsen, 08.12.1992 - 9 L 543/92

    Kein Anspruch auf Verzicht auf Aussetzungszinsen; Aussetzungszinsen; Heilung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 49/86
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