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   BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84   

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https://dejure.org/1987,941
BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84 (https://dejure.org/1987,941)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1987 - 1 BvR 47/84 (https://dejure.org/1987,941)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 (https://dejure.org/1987,941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 7 Abs. 3 S. 2
    Verfassungsrechtliche Grenzen des Elternrechts bei der Entscheidung über die Teilnahme von Schülern eines anderen Bekenntnisses am Religionsunterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Teilnahme am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Religionsunterricht - Teilnehmen - Andere Religion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 244
  • NJW 1987, 1873
  • NVwZ 1987, 676 (Ls.)
  • DVBl 1987, 619
  • DÖV 1987, 687
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.07.1973 - VII C 36.71

    Religionslehre als versetzungserhebliches Schulfach - Trennung von Staat und

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84
    Art. 7 Abs. 2 und 3 GG haben den Religionsunterricht in Fortführung der Regelungen der Weimarer Reichsverfassung zu einem Bestandteil der Unterrichtsarbeit im Rahmen der staatlichen Schulorganisation erhoben (vgl. BVerwGE 42, 346 [347 f.]).
  • VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Auszug aus BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84
    Trotz vielfältiger Meinungsunterschiede in den Einzelheiten besteht nämlich zu Recht weitgehend Einigkeit darüber, daß Art. 7 Abs. 3 GG es zuläßt, Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen (Bay VGH , DVBl. 1981, S. 44 (45 f.); Scheuner, a.a.O., S. 69; v. Campenhausen, a.a.O., S. 611; Link/Pahlke, Religionsunterricht und Bekenntniszugehörigkeit, in: Listl, a.a.O., S. 26 f.).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Mangels Einsicht und geeigneter Kriterien darf der neutrale Staat im Bereich genuin religiöser Fragen nichts regeln und bestimmen (BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04

    Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von

    Dafür, wie dies zu geschehen hat, sind grundsätzlich die Vorstellungen der Religionsgemeinschaften über Inhalt und Ziel der Lehrveranstaltung maßgeblich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 - BVerfGE 74, 244, 252).

    Sein Pflichtfachcharakter entfällt nicht dadurch, dass Art. 7 Abs. 2 GG ein Recht zur Anmeldung einräumt; die Befreiungsmöglichkeit macht ihn nicht zum Wahlfach (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 - BVerfGE 74, 244, 251).

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Bei der Frage, welchen Grad an Bedeutung eine Glaubensgemeinschaft einer Glaubensregel zumisst, das heißt, ob sie diese für sich als unbedingt verpflichtend oder ihre Einhaltung etwa nur als wünschenswert ansieht, handelt es sich um eine genuin religiöse, die als solche der selbständigen Beurteilung durch die staatlichen Gerichte entzogen ist (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 18, 385 ; 24, 236 ; 41, 65 ; 42, 312 ; 53, 366 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 102, 370 ; BVerfGK 9, 371 ; stRspr).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97

    Ethikunterricht zulässig

    Ein "ausschließlich der Verkündigung und Glaubensunterweisung" dienender Unterricht entspräche jedenfalls nicht dem Erfordernis, daß es sich um "Unterricht" im Rahmen eines ordentlichen Lehrfachs zu handeln hat (vgl. BVerfGE 74, 244, 253).

    Das verbleibende staatliche Aufsichtsrecht gewährleistet, daß mit dem erteilten, inhaltlich transparenten Religionsunterricht legitime Erziehungs- und Bildungsziele verfolgt werden, welche mit den eigenen staatlichen, für alle Schüler für maßgebend und richtig erachteten Erziehungs- und Bildungszielen nicht in Widerspruch stehen (vgl. BVerfGE 74, 244, 253).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02

    Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts

    Der Senat lässt offen, ob diese verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage ihrer abstrakten Rechtsnatur nach Religionsgemeinschaften ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einführung von Religionsunterricht vermittelt, so Link, in: Listl/Pirson (Hrsg.), Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland (HdbStKR), 2. Aufl., 2. Bd, S. 441; Jeand´Heur/Korioth, Staatskirchenrecht, Rdn. 311; Hemmrich, in: von Münch/Kunig (Hrsg.), GG, 5. Aufl., Art. 7 Rdn. 23; Gröschner, in: Dreier (Hrsg.), GG, Art. 7 Rdn. 83; Robbers, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 7 Rdn. 122 f.; de Wall, Das Grundrecht auf Religionsunterricht: Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen das Brandenburgische Schulgesetz, NVwZ 1997, 465 f.; Langenfeld, Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten: Eine Herausforderung für das deutsche Schulwesen - Einführung in einige grundrechtliche Fragestellungen, AöR 123 (1998), 375 (386 f.); Mückl, Staatskirchenrechtliche Regelungen zum Religionsunterricht, AöR 122, 514 (520 f.); Heimann, Alternative Organisationsformen islamischen Religionsunterrichts, DÖV 2003, 238 (239); Heckel, Religionsunterricht für Muslime?, JZ 1999, 741 (749 f.); Rohe, Rechtliche Perspektiven eines islamischen Religionsunterrichts in Deutschland, ZRP 2000, 207 (208); Jochum, Islam in der staatlichen Schule, in: Religion und Weltanschauung im säkularen Staat, 2001, 100 (108 f.); Cavdar, Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen, RdJB 1993, 265 (266); ferner dazu, dass Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG den Religionsgemeinschaften das Selbstbestimmungsrecht über Ziel und Inhalt des Religionsunterrichts gewährleistet, BVerfG, Beschluss vom 25.2.1987 - 1 BvR 47/84 -, BVerfGE 74, 244 (254), und dazu, dass Religionsgemeinschaften nur ein entsprechendes subjektives Recht eingeräumt ist, Schmitt-Kammler, in: Sachs (Hrsg.), GG, 3. Aufl., Art. 7 Rdn. 44; Hollerbach, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, § 140 Rdn. 34; Bock, Verfassungsrechtliche Probleme der Einführung islamischen Religionsunterrichts, RdJB 2001, 330 (334 f.), oder ob sie lediglich objektiv eine verfassungsrechtliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Einführung begründet oder nur als institutionelle Garantie zu verstehen ist.

    BVerfG, Beschluss vom 25.2.1987, a.a.O., S. 251 f.

    BVerfG, Beschluss vom 25.2.1987, a.a.O., S. 252 f., 254.

  • BVerwG, 16.04.2014 - 6 C 11.13

    Ethikunterricht; Religionsunterricht; staatlicher Bildungs- und

    Er zielt nicht auf eine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren, ist nicht bloße Morallehre, Sittenunterricht, historisierende und relativierende Religionskunde, Religions- oder Bibelgeschichte (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 - BVerfGE 74, 244 ; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 7 C 36.71 - BVerwGE 42, 346 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 34 S. 14, vom 23. Februar 2000 - BVerwG 6 C 5.99 - BVerwGE 110, 326 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 3 GG Nr. 6 S. 5 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 6 C 2.04 - BVerwGE 123, 49 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 3 GG Nr. 7 S. 16 f.).

    Zwar weist Art. 7 Abs. 3 GG den Religionsunterricht der staatlichen Unternehmerschaft zu, d.h. er entlässt ihn nicht aus der staatlichen Schulhoheit, sondern regelt ihn als Bestandteil der Unterrichtsarbeit im Rahmen der staatlichen Schulorganisation, so dass er zu den gemeinsamen Angelegenheiten von Staat und Kirche gezählt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 a.a.O. S. 251; BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 347 f. bzw. S. 12 und vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 333 bzw. S. 5).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig

    Mangels Einsicht und geeigneter Kriterien darf der neutrale Staat im Bereich genuin religiöser Fragen nichts regeln und bestimmen (BVerfGE 102, 370 ; vgl. auch BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 -, Rn. 89, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

    Die Erklärung des Religionsunterrichts zum ordentlichen Lehrfach in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG stellt klar, dass seine Erteilung staatliche Aufgabe und Angelegenheit ist (vgl. BVerfGE 74, 244 [251]).

    Die Ausrichtung an den Glaubenssätzen der jeweiligen Konfession ist von der Verfassung vorgegeben (vgl. BVerfGE 74, 244 [253]).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 9 S 2180/12

    Kein Anspruch der Eltern auf Einführung des Schulfachs "Ethik" an Grundschulen

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16

    Ersatzschule ohne Religionsunterricht

  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98

    Klage eines islamischen Dachverbandes auf Einführung islamischen

  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an

  • BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99

    Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin

  • BVerwG, 29.04.2019 - 6 B 141.18

    Berufskolleg; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Genehmigung;

  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvL 26/97

    Entscheidungen zum Schulfach "Ethik"

  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21

    Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81

    Minderjähriges Kind - Erziehungsrecht - Klagebefugnis - Religionsunterricht -

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2022 - 9 S 994/21

    Das Anbieten von Religionsunterricht ist nicht Voraussetzung der staatlichen

  • VG Karlsruhe, 15.03.2022 - 19 K 1107/21

    Akteneinsicht in Entscheidungsentwürfe und Voten des Bundesverfassungsgerichts

  • VG Düsseldorf, 18.07.2000 - 1 L 1224/00

    Ausgestaltung des Rechts eines Schülers auf Erteilung von islamischem

  • VG Düsseldorf, 03.08.1979 - 1 L 602/79
  • VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
  • VerfGH Bayern, 28.06.2022 - 42-VII-21

    Unzulässige Popularklage gegen Einführung des Islamischen Unterrichts an Schulen

  • BVerwG, 23.08.1993 - 6 P 14.92

    Beschäftigung einer kirchlichen Dienstkraft - Religionslehrer -

  • VGH Bayern, 05.09.2008 - 7 CE 08.2158
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 3 B 16.18

    Erstattungsfähigkeit angefallener Schülerbeförderungskosten wegen

  • VG Hannover, 20.08.1997 - 6 A 8016/94

    Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht "Werte und Normen"; Gebot der

  • LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei gleichzeitiger Verhängung der

  • VGH Bayern, 21.12.1989 - 7 CE 89.3102
  • VG Würzburg, 06.08.2008 - W 1 E 08.1769

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 17/95
  • VGH Bayern, 06.07.1995 - 7 CE 95.1686
  • VG Braunschweig, 22.05.1991 - 6 A 61071/91
  • Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2015 - (VGH.EKD) 135/5-2014
  • VG Braunschweig, 06.08.1999 - 6 B 147/99

    Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Schule; Orientierungsstufe;

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2857
VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82 (https://dejure.org/1985,2857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gleichberechtigung (Schüler) - Zugang zum Sozialwissenschaftlichen Gymnasium für männliche Schüler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1543
  • NVwZ 1987, 676 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Bayern, 27.03.1980 - 4-VII-79
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Elternrecht gewährleistet u. a. die Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen; dieses Wahlrecht darf nicht mehr als notwendig begrenzt werden (vgl. VerfGH 33, 33/40 ; 36, 25/34 m. w. N.).

    Im schulischen Bereich erfährt das Elternrecht notwendige Einschränkungen (VerfGH 33, 33/40 ; 35, 90/96 ; BVerfGE 47, 46/71 f. ).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Bundesverfassungsgericht sieht in Art. 3 Abs. 2 GG (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) eine Spezialregelung der Gleichheit von Mann und Frau, die dem Gesetzgeber gegenüber die sonst gegebene Freiheit weiter einschränkt, innerhalb gewisser äußerster Grenzen selbst die Vergleichstatbestände zu bestimmen, an denen er seine Regelung ausrichten will (vgl. BVerfGE 37, 217/259; 52, 369/374).

    Einmal wird auch heute die Kindererziehung und Haushaltsführung vielfach als eine vornehmlich der Frau zufallende Aufgabe bei der Aufteilung der sozialen Funktionen zwischen Mann und Frau in der Ehe empfunden (vgl. etwa die Nachweise in BVerfGE 52, 369/377 f.).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Im schulischen Bereich erfährt das Elternrecht notwendige Einschränkungen (VerfGH 33, 33/40 ; 35, 90/96 ; BVerfGE 47, 46/71 f. ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Wahlrecht der Eltern hinsichtlich einer Schule für ihr Kind kann sich grundsätzlich nur auf die vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen erstrecken (vgl. auch BVerfGE 45, 400/415 und Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 148).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Vornehmstes Interpretationsprinzip ist die Einheit der Verfassung als eines logisch-teleologischen Sinngebildes, weil ihr Wesen darin besteht, eine einheitliche Ordnung für die staatliche Gemeinschaft zu sein (VerfGH 20, 1/9; BVerfGE 19, 206/220; 39, 334/368; Meder, RdNr. 28 zu Art. 98).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Bei der Prüfung von Verfassungsnormen daraufhin, ob sie in Widerspruch zu anderen Verfassungsnormen stehen, ist zu beachten, daß die Verfassungsnormen einander so zugeordnet werden müssen, daß eine jede soweit wie möglich ihre Wirkungen entfaltet (sog. praktische Konkordanz; vgl. BVerfGE 67, 100/143 f.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 14. Auflage 1984, S. 27).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Bundesverfassungsgericht sieht in Art. 3 Abs. 2 GG (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) eine Spezialregelung der Gleichheit von Mann und Frau, die dem Gesetzgeber gegenüber die sonst gegebene Freiheit weiter einschränkt, innerhalb gewisser äußerster Grenzen selbst die Vergleichstatbestände zu bestimmen, an denen er seine Regelung ausrichten will (vgl. BVerfGE 37, 217/259; 52, 369/374).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Vornehmstes Interpretationsprinzip ist die Einheit der Verfassung als eines logisch-teleologischen Sinngebildes, weil ihr Wesen darin besteht, eine einheitliche Ordnung für die staatliche Gemeinschaft zu sein (VerfGH 20, 1/9; BVerfGE 19, 206/220; 39, 334/368; Meder, RdNr. 28 zu Art. 98).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Wird geltend gemacht, daß eine Verfassungsnorm infolge veränderter Verhältnisse nicht mehr mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei, so müssen besondere Umstände, die den Verfassungsgeber zu einem Tätigwerden verpflichten sollen, klar zutage liegen und die Untätigkeit muß zu einer Situation führen, die mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. VerfGH 28, 143/167 ff.; 29, 224/233; 32, 56/68; BVerfGE 12, 341/353 f.; 16, 130/141 f.; 21, 292/305; 33, 171/189 f.; 37, 38/56 f.; 41, 269/283; BVerwGE 40, 17/22; Meder, RdNr. 16 zu Art. 118).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Wird geltend gemacht, daß eine Verfassungsnorm infolge veränderter Verhältnisse nicht mehr mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei, so müssen besondere Umstände, die den Verfassungsgeber zu einem Tätigwerden verpflichten sollen, klar zutage liegen und die Untätigkeit muß zu einer Situation führen, die mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. VerfGH 28, 143/167 ff.; 29, 224/233; 32, 56/68; BVerfGE 12, 341/353 f.; 16, 130/141 f.; 21, 292/305; 33, 171/189 f.; 37, 38/56 f.; 41, 269/283; BVerwGE 40, 17/22; Meder, RdNr. 16 zu Art. 118).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

  • BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter

  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvL 25/64

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Rabattgesetzes

  • BVerwG, 21.03.1972 - I C 13.71

    Hebammengesetz

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Der mit dem Wort "insbesondere" beginnende Einschub in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayIntG erwähnt mit dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung sowie mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau zunächst einige zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehörende menschenrechtliche Gewährleistungen, deren Inhalt und Bedeutung seit langem feststeht (vgl. VerfGH vom 12.12.1980 VerfGHE 33, 174/177 f.; vom 27.2.1985 VerfGHE 38, 16/21; vom 17.5.2006 VerfGHE 59, 63/74).
  • VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge

    Die von den Antragstellern aufgeworfene Frage, ob Art. 128 Abs. 1 BV entgegen dem vom Verfassungsgerichtshof seit seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1960 (VerfGH 13, 141/146) zugrunde gelegten Verständnis nicht lediglich einen Programmsatz enthält, sondern vielmehr dem Einzelnen ein Grundrecht auf Bildung einräumt, kann dahinstehen (vgl. auch VerfGH vom 1.8.1975 = VerfGH 28, 143/162 f.; VerfGH vom 21.7.1981 = VerfGH 34, 106/110; VerfGH vom 27.2.1985 = VerfGH 38, 16/26 f.; VerfGH vom 2.7.1998 = VerfGH 51, 109/118).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Er ist aber nicht verpflichtet, ein Angebot aller nur denkbaren Schulformen und Unterrichtsinhalte zur Verfügung zu stellen (VerfGH vom 21.10.1986 = VerfGH 39, 87/95), sodass jedermann die ihm entsprechende Ausbildung erhalten kann (VerfGH vom 27.2.1985 = VerfGH 38, 16/27).
  • VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06

    Schulgeldersatz bei Privatschulen

    Sie würde in Anbetracht der mannigfaltigen Staatsaufgaben bei weitem die Finanzkraft des Staates übersteigen und ließe sich schwerlich mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über die staatliche Haushaltsführung und den Haushaltsausgleich in Einklang bringen (VerfGH vom 9.4.1968 = VerfGH 21, 59/66; VerfGH vom 15.1.1971 = VerfGH 24, 1/25; VerfGH vom 1.8.1975 = VerfGH 28, 143/159; VerfGH vom 21.10.1975 = VerfGH 28, 184/191; VerfGH vom 4.11.1982 = VerfGH 35, 126/136; VerfGH vom 27.2.1985 = VerfGH 38, 16/27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - 3 B 24.09

    Jungengymnasium in Potsdam grundsätzlich genehmigungsfähig

    Dies bedeutet indes nicht, dass die Ausbildung jeweils gemeinsam durchgeführt werden muss (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - Vf. 9-VII-82 -, NJW 1987, 1543 ; s.a. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 1957 - V A 1571/55 -, DÖV 1958, 465 ).
  • VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Das Elternrecht gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlaß von Rechtsvorschriften zur Bestimmung von Unterrichtsinhalten (vgl. auch VerfGH 38, 16/23; BVerfGE 45, 400/415 . Das gilt jedenfalls dann, wenn Stundentafeln wie hier nach sachlich vertretbaren Gesichtspunkten erlassen worden sind. Auch im Bereich der Erziehung und der Ausbildung gehörloser und schwerhöriger Kinder ist es außerdem schon faktisch unmöglich, allen Elternwünschen Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfGE 41, 29/50 ; 47, 46/76 ).

    Unterrichtsinhalte, Differenzierungen oder fehlende Differenzierungen könnten nur dann gegen Art. 128 Abs. 1 BV verstoßen, wenn solche Regelungen oder Unterlassungen den Gleichheitssatz oder sonstige Verfassungsnormen verletzen (vgl. VerfGH 38, 16/27).

  • VG Potsdam, 19.06.2009 - 12 K 1013/07

    Versagung der Genehmigung eines privaten Jungen-Gymnasiums wegen Grundsatzes der

    Gleichwertige Ausbildung von Jungen und Mädchen bedeutet nicht, dass die Ausbildung jeweils gemeinsam durchgeführt werden muss (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - Vf. 9-VII-82 -, NJW 1987, 1543 - 1545).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Dies kann auch vorliegend dahinstehen, da als verletztes Grundrecht jedenfalls Art. 101 BV (i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) in Betracht kommt, der zum einen im Gegensatz zu Art. 128 Abs. 1 BV nicht nur für Bewohner Bayerns gilt und zum anderen ebenso wie dieser unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinn dessen steht, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft verlangen kann; dies hat in erster Linie der Gesetzgeber, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen hat, in eigener Verantwortung zu beurteilen (vgl. VerfGH vom 27.2.1985 VerfGHE 38, 16/27 m. w. N. zu Art. 128 Abs. 1 BV; VerfGHE 62, 79/100 f. m. w. N. zu Art. 101 BV i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2021 - 14-VI-19

    Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Nichtzulassung zum

    Dies kann auch vorliegend dahinstehen, da als verletztes Grundrecht jedenfalls Art. 101 BV (i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) in Betracht kommt, der zum einen im Gegensatz zu Art. 128 Abs. 1 BV nicht nur für Bewohner Bayerns gilt und zum anderen ebenso wie dieser unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinn dessen steht, was der Einzelne vernünftigerweise verlangen kann; dies hat in erster Linie der Gesetzgeber, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen hat, in eigener Verantwortung zu beurteilen (vgl. VerfGH vom 27.2.1985 VerfGHE 38, 16/27 m. w. N. zu Art. 128 Abs. 1 BV; VerfGHE 62, 79/100 f. m. w. N. zu Art. 101 BV i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV).
  • VGH Bayern, 29.04.1987 - 7 N 86.00388
    Auch heute noch wird allerdings die Haushaltsführung überwiegend bei der Arbeitsteilung in den Familien als Aufgabe der Frauen angesehen (vgl. BVerfGE 52, 369/377 f.; VerfGH 38, 16/22).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2452
BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85 (https://dejure.org/1987,2452)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1987 - 2 BvR 160/85 (https://dejure.org/1987,2452)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85 (https://dejure.org/1987,2452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Befreiung vom Zivildienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Glaubensfreiheit - Kriegsdienstverweigerung - Hauptamtlicher Geistlicher - Tatbestandsmerkmal - Konfession

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2004 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 676
  • DÖV 1987, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
    Die Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts ist grundsätzlich Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92<).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 >295 f.< m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
    Die Pflicht, Wehrdienst und im Falle der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen Zivildienst zu leisten (Art. 12a Abs. 1 und 2 GG ), verletzt die Rechte des Pflichtigen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht (vgl. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV; s.a. BVerwGE 61, 152 >155<).
  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68

    Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
    Nur wenn diese geringfügig ist, besteht eine hinreichende Gewähr dafür, daß der Geistliche sich seiner geistlichen Tätigkeit auch auf Dauer widmen wird (vgl. BVerwGE 34, 291 ; BVerwG, Buchholz 448.11 § 10 ZDG Nr. 1; BVerwG, NVwZ 1985, S. 114).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 8 B 130.84

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines hauptamtlichen Geistlichen auf Befreiung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
    Nur wenn diese geringfügig ist, besteht eine hinreichende Gewähr dafür, daß der Geistliche sich seiner geistlichen Tätigkeit auch auf Dauer widmen wird (vgl. BVerwGE 34, 291 ; BVerwG, Buchholz 448.11 § 10 ZDG Nr. 1; BVerwG, NVwZ 1985, S. 114).
  • BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09

    Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig

    Dementsprechend werden an anderer Stelle "hauptamtlich tätige Geistliche anderer Religionsgemeinschaften (lediglich dann privilegiert, wenn), deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht" (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG, § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG; dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1969 - VIII C 46.68, BVerwGE 34, 291, und vom 14. November 1980 - 8 C 12/79, BVerwGE 61, 152; für eine entsprechende Auslegung des Begriffs der Geistlichen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO: Haas NJW 1990, 3253, 3254; Ling GA 2001, 325, 332; Neumann, Zeugnisverweigerungsrechte und strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, 2005, S. 141).

    Dagegen könnte schon sprechen, dass es sich hierbei nicht um ein "Wesensmerkmal" des Begriffs des Geistlichen handelt, da ansonsten der entsprechende Zusatz in § 10 ZDG, § 11 WPflG entbehrlich wäre (zu den sich aus dem "hauptamtlich" ergebenden zusätzlichen Anforderungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676, und vom 11. April 1990 - 2 BvR 828/87, NVwZ 1990, 1064).

  • BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87

    Begriff der Inhaberschaft eines geistlichen Amtes i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG

    Die Pflicht, Wehrdienst und im Falle der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen Zivildienst zu leisten (Art. 12a Abs. 1 und 2 GG ), verletzt die Rechte des Pflichtigen aus Art. 24 Abs. 1 und 2 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 1987 _ 2 BvR 160/85 _, NVwZ 1987, 676 -).

    Die angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen befinden sich auch im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, sofern sie der Stellung des Beschwerdeführers als Diakon der Zeugen Jehovas keine ausschlaggebende Bedeutung für sein Freistellungsbegehren zumessen, da er dieses Amt nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts nur nebenamtlich wahrnimmt (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 1987, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 23.11.1990 - 1 Ss 469/90

    Vorwurf einer Dienstflucht; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Vorliegen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1987 - 1 BvR 586/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2613
BVerfG, 26.05.1987 - 1 BvR 586/87 (https://dejure.org/1987,2613)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1987 - 1 BvR 586/87 (https://dejure.org/1987,2613)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 1 BvR 586/87 (https://dejure.org/1987,2613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Entbehrlichkeit der nach dem Volkszählungsgesetz vorgeschriebenen Trennung der Erhebungsbogen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Volkszählung - Gebäudezählung - Gebäudevorerhebung - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1689
  • NVwZ 1987, 676 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1987 - 1 BvR 586/87
    Hinsichtlich der Erwägungen des Beschwerdeführers zur Beachtung der Unterrichtungspflicht des § 16 VZG 1987 ist darauf hinzuweisen, daß die Auslegung und Anwendung dieser Regelung, gegen die der Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Bedenken selbst nicht geltend macht, im einzelnen Fall der Nachprüfung der zuständigen Fachgerichte unterliegt und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 42, 143 >147 ff.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1987 - 1 BvR 586/87
    Hinsichtlich der Erwägungen des Beschwerdeführers zur Beachtung der Unterrichtungspflicht des § 16 VZG 1987 ist darauf hinzuweisen, daß die Auslegung und Anwendung dieser Regelung, gegen die der Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Bedenken selbst nicht geltend macht, im einzelnen Fall der Nachprüfung der zuständigen Fachgerichte unterliegt und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 42, 143 >147 ff.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1987 - 1 BvR 586/87
    Es fehlt mithin an einer hinreichend substantiierten Darlegung (§ 92 BVerfGG ), daß er alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 68, 384 >388 f.<).
  • BGH, 11.10.1990 - III ZR 169/89

    Rechtsweg bei Anspruch auf Straßenreinigungsentgelt in Berlin

    Dieses Urteil hat der erkennende Senat durch Urteil vom 15. Mai 1986 - III ZR 27/85 - BGHWarn 1986 Nr. 157 = UPR 1987, 300 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1987 - 10 S 956/87

    Volkszählung 1987 - frühestmöglicher Zeitpunkt für Vernichtung eines

    Die gegen den vorstehenden Beschluß erhobene Verfassungsbeschwerde wurde von der 1. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß Ä 1 BvR 586/87 Ä v. 26.5. 87, in NJW 1987 Heft 28 S. 1689) nicht zur Entscheidung angenommen.
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