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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87   

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BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87 (https://dejure.org/1988,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 7 B 123.87 (https://dejure.org/1988,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 (https://dejure.org/1988,3362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie Meinungsäußerung - Tragen von Aufklebern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2686 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 837
  • VBlBW 1989, 15
  • DVBl 1988, 792
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
    Andererseits wird durch das ebenfalls dem Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterfallende (BVerfGE 71, 108 [BVerfG 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82]) Tragen von Anstecknadeln und Plaketten o.ä., die Sitzungsordnung häufig nicht oder nur so geringfügig beeinträchtigt sein, daß mit Blick auf den hohen Rang des Grundrechts der freien Meinungsäußerung die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nicht gerechtfertigt erscheint.
  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
    Demgemäß nimmt das Ratsmitglied, wenn es sich in der Ratssitzung zu einem Gegenstand der Tagesordnung zu Wort meldet, nicht seine im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern organschaftliche Befugnisse in Anrspruch, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind (vgl. zum Rederecht des Abgeordneten im Bundes- bzw. Landtag BVerfGE 60, 374 [BVerfG 08.06.1982 - 2 BvE 2/82]; Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 64.83 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 214 ).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 64.83

    Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage des Mitgliedes des Abgeordnetenhauses von

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
    Demgemäß nimmt das Ratsmitglied, wenn es sich in der Ratssitzung zu einem Gegenstand der Tagesordnung zu Wort meldet, nicht seine im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern organschaftliche Befugnisse in Anrspruch, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind (vgl. zum Rederecht des Abgeordneten im Bundes- bzw. Landtag BVerfGE 60, 374 [BVerfG 08.06.1982 - 2 BvE 2/82]; Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 64.83 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 214 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    vgl. zu alledem BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, DVBl. 1988, 792 = juris Rn. 4 ff., und vom 7. Februar 1956 - I B 40.55 -, BVerwGE 3, 127 = NJW 1956, 965 = juris Rn. 9; OVG NRW Beschluss vom 16. Mai 2013 - 15 A 785/12 -, juris Rn. 56, Urteil vom 5. Februar 2002 - 15 A 2604/99 -, NWVBl. 2002, 381 = juris Rn. 36 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2015 - 4 CS 15.381 -, NVwZ-RR 2015, 627 = juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Oktober 2000 - 1 S 2624/99 -, NVwZ-RR 2001, 262 = juris Rn. 27; Held/Winkel/Wansleben, Kommunalverfassungsrecht NRW, Band I, Loseblatt, Stand Juli 2015, § 43 GO Erl.

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 -, NVwZ 1989, 975 = juris Rn. 3 f., und vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, DVBl. 1988, 792 = jurisRn.

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90

    Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen

    Dementsprechend ist das Rederecht des Ratsmitglieds als ein aus seiner mitgliedschaftlichen Stellung in der Gemeindevertretung fließendes Organrecht anzusehen (Senatsbeschluß vom 12.02.1988 - BVerwG 7 B 123.87 - DVBl. 1988, 792 = Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 72).
  • VG Freiburg, 25.03.2021 - 4 K 3145/20

    Grenzen der Äußerungsbefugnis eines Bürgermeisters in einer öffentlichen

    Dass dies nicht gleichermaßen für Redebeiträge eines Bürgermeisters in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gelten kann, liegt im Hinblick darauf, dass es gerade Aufgabe des Gemeinderats als Kollegialorgan ist, die divergierenden Vorstellungen seiner Mitglieder im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen, der Widerstreit der unterschiedlichen politischen Positionen also naturgemäß dazugehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.30.1993 - 1 S 2349/92 -, juris Rn. 15; VG Köln, Urt. v. 08.02.2012 - 4 K 7487/10 -, juris Rn. 53 f. m.w.N.), auf der Hand.

    Das organschaftliche Rederecht besteht vielmehr nur in den Grenzen der gemeindlichen Aufgabenzuständigkeit und nur nach Maßgabe der den Ablauf der Ratssitzungen regelnden Verfahrensbestimmungen der Gemeindeordnung und der jeweiligen Geschäftsordnung des Gemeinderats (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, juris Rn. 6).

    Da Ratssitzungen der Willensbildung der Gemeinde dienen, muss jedes Ratsmitglied Einschränkungen seines (organschaftlichen) Rechts auf freie Meinungsäußerung (vgl. hierzu Aker, in: ders./Hafner/Notheis, a.a.O., § 32 Rn. 5 m.w.N.: Das Recht auf freie Meinungsäußerung stehe dem einzelnen Gemeinderat als organschaftliches Recht zu, nicht als Grundrecht; abweichend BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, juris Rn. 4 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.30.1993 - 1 S 2349/92 -, juris Rn. 15) um der Funktionsfähigkeit der gemeindlichen Selbstverwaltung willen hinnehmen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123/87 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.30.1993 - 1 S 2349/92 -, a.a.O; VG Köln, Urt. v. 08.02.2012 - 4 K 7487/10 -, juris Rn. 45).

  • VG Gera, 20.02.2013 - 2 K 267/12

    Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" durch einen Stadtrat

    Die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung sind ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, das die Meinungsfreiheit der Sitzungsteilnehmer wirksam einschränkt (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 7 B 123/87 - DVBl. 1988, 792 = NVwZ 1988, 837; zitiert nach juris).

    Vielmehr übt es in erster Linie organschaftliche Befugnisse aus, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 7 B 123/87 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 2785/15

    Bedeutung des Rederechts eines Ratsmitglieds für die Demokratie und die

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - 15 A 785/12 -, juris Rn. 29, und vom 16. Mai 2013 - 15 A 784/12 - zu den sich insofern je nach Lage des einzelnen Falls ggf. stellenden Abgrenzungsfragen siehe OVG NRW, Urteil vom 15. September 2015 - 15 A 1961/13 -, juris Rn. 47 ff., mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, juris Rn. 4 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2022 - 1 S 2686/21

    Äußerung in einer Gemeinderatssitzung; politische Gegenrede des Bürgermeisters;

    Denn das organschaftliche Rederecht besteht nur in den Grenzen der gemeindlichen Aufgabenzuständigkeit und nur nach Maßgabe der den Ablauf der Ratssitzungen regelnden Verfahrensbestimmungen der Gemeindeordnung und der jeweiligen Geschäftsordnung des Gemeinderats (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1988 - 7 B 123.87-, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1990 - 15 A 460/88

    Umfang des Hausrechts an einem im Verwaltungsgebrauch stehenden Rathausgebäude;

    Sie ist weder einem geordneten Verwaltungsbetrieb hinderlich - vgl. aber BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1988 - 7 B 123.87 -, NVwZ 1988, 837, zur möglichen Störung der Sitzungsordnung durch einen auffälligen Aufkleber auf der Kleidung eines Ratsmitglieds - noch vermittelt sie von dessen Art und Weise ein einseitiges und nicht hinnehmbares Bild.
  • VG Darmstadt, 26.09.2003 - 3 E 2482/02

    Kreuz im Sitzungssaal muss entfernt werden

    Der Klägerin stehen nicht nur als Person im staatsfreien Raum, sondern auch als ehrenamtlich tätiges Kreistagsmitglied Grundrechte zu, soweit deren Inanspruchnahme den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen des Kreistags nicht stört (vgl. hierzu: BVerwG, NVwZ 1988, 837 f.; a.A. OVG Münster, a.a.O.; offengelassen: VGH Kassel, NJW 2003, 2471 ff.).

    Pflichtsubjekt des Klageanspruchs ist der Beklagte, da ihm durch § 32 S. 2 HKO i. V. m. § 58 Abs. 4 S. 1 HGO die Sitzungsleitung im Kreistag übertragen ist und ihm damit die erforderlichen Leitungsbefugnisse zukommen, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen des Kreistags unter Achtung der Rechte der Kreistagsabgeordneten zu gewährleisten (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1988, 837).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Ebenso wie eine zeitliche Beschränkung des Zulassungsanspruchs (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 21.01.1988 - 4 Nr. CE 87.03883 -, BayVBl 1988, 407 [409]) begegnet auch dieser Vorbehalt, (in besonderen Fällen) Marktzeiten verlegen zu können, keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 1 S 2349/92

    Verweis eines Gemeinderatsmitgliedes aus dem Sitzungssaal wegen grober Ungebühr

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gemeinderat zwar kein Forum zur Äußerung und Verbreitung privater Meinungen, aber ein Organ der Gemeinde ist, das die Aufgabe hat, die divergierenden Vorstellungen seiner Mitglieder in den Grenzen der gemeindlichen Aufgabenzuständigkeit im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen (BVerwG, Beschl. v. 12.2.1988, VBlBW 1989, 15).
  • VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02

    Entfernung eines Kreuzes aus dem Sitzungssaal des Kreistags; Sicherstellung der

  • VG Schwerin, 15.09.2021 - 3 B 1551/21

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel hinsichtlich des Zugangs zu einer Kreistagssitzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2018 - 4 K 24/17

    Grenzen der Redezeitbegrenzung in der Gemeindevertretung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbreitung von Äußerungen eines

  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der

  • VG Gelsenkirchen, 25.07.2018 - 15 K 5577/15

    Organstreitverfahren, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, tiefgreifender

  • BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 44.13

    Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums bei der richterlichen Überprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 15 A 784/12
  • VG Köln, 08.02.2012 - 4 K 7486/10

    Zulässigkeit eines Ordnungsrufs des Oberbürgermeisters der Stadt Köln gegen ein

  • VG Köln, 08.02.2012 - 4 K 7487/10

    Rechtmäßigkeit von Ordnungsrufen des Oberbürgermeisters in einer Ratssitzung;

  • VerfGH Bayern, 14.02.2023 - 10-VII-22

    Unzulässige Popularklage gegen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90

    Zulässigkeit der Verwendung von im Rahmen einer Ratssitzung mitgeschnittenen

  • OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23

    Ratsherr; Ratsfrau; Verschwiegenheit; Ratssitzung

  • Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 09.02.2023 - KVVG II 10/21
  • VG Hannover, 05.04.2000 - 1 A 3570/99
  • VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1189
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88   

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https://dejure.org/1988,3698
BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88 (https://dejure.org/1988,3698)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1988 - 2 B 25.88 (https://dejure.org/1988,3698)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1988 - 2 B 25.88 (https://dejure.org/1988,3698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Überzahlte Versorgungsbezüge - Rückforderung - Erbengemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1927
  • NVwZ 1988, 837 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Gründers, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88
    Solange ein rechtswidriger Verwaltungsakt noch nicht wirksam gegenüber allen Miterben zurückgenommen ist, besteht insoweit noch keine Nachlaßverbindlichkeit hinsichtlich zu Unrecht gezahlter Versorgungsbezüge, die von einem Erben als Gesamtschuldner gemäß § 2058 BGB - zudem unter Beachtung einer möglicherweise gemäß §§ 1990 (vgl. BVerwGE 15, 234 [BVerwG 09.01.1963 - V C 74/62]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Gründers, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VGH Bayern, 16.10.1984 - 12 B 80 A.1790
    Auszug aus BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88
    Im übrigen hat das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorn 16. Oktober 1984 - Nr. 12 B 80 A. 1790 - (NJW 1985 2439) ausgeführt daß ein die ungeteilte Erbengemeinschaft betreffender Verwaltungsakt gegenüber dem Nachlaß erst wirksam wird wenn er - gleichzeitig oder nacheinander - gegenüber allen Miterben ergangen ist.
  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R

    Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung

    Da der Erbe bzw die Erben mit dem Tode des Erblassers in dessen Rechtsstellung eintreten (§§ 1922, 1967 BGB) , können Verwaltungsakte, durch die der Verstorbene zu Unrecht begünstigt worden ist, gegenüber einem Alleinerben oder gegenüber allen Miterben einer Erbengemeinschaft zurückgenommen werden (BVerwG Beschluss vom 3.3.1988 - 2 B 25/88 - NJW 1988, 1927 - juris RdNr 3; vgl auch OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 17.8.2018 - 1 A 2675/15 - NVwZ-RR 2018, 875 - juris RdNr 37 ff mwN) .
  • VG Karlsruhe, 24.09.2015 - 9 K 710/14

    Bodenrechtlicher Bestandsschutz - Verwaltungsverfahrensrechtliche Bestandskraft

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein die ungeteilte Erbengemeinschaft betreffender Verwaltungsakt auch nacheinander gegenüber den Miterben erklärt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 03.03.1988 - 2 B 25/88 -, NJW 1988, 1927).

    Es genügt nicht, wenn der Widerruf - wie vorliegend geschehen - nur gegenüber einem Miterben erklärt wird (vgl. hinsichtlich der Rücknahme eines Versorgungsfestsetzungsbescheids gegenüber einer Erbengemeinschaft BVerwG, Beschluss vom 03.03.1988 - 2 B 25/88 -, NJW 1988, 1927; vgl. weiter Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 58 Rn. 168).

  • VGH Hessen, 24.02.2016 - 1 A 929/14

    Dienstliche Beurteilung

    Diese Zweckbestimmung der dienstlichen Beurteilung kann mit dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand nicht mehr erreicht werden, weshalb sich die dienstliche Beurteilung damit erledigt (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 33.79 -, juris Rdnr. 19; Senat, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 1 OE 27/83 -, DÖD 1988, 121, 122).

    Seinem Interesse an einem reibungslosen Übergang in ein privatwirtschaftliches Arbeitsverhältnis wird dadurch genügt, denn das Dienstzeugnis ist in aller Regel für einen Dritten bestimmt (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 1 OE 27/83 -, DÖD 1988, 121, 123).

  • SG München, 09.06.2022 - S 46 SO 186/20

    Rückforderung von Grundsicherungsleistungen bei wahrheitswidrigen

    Die Rücknahme hat gegenüber allen Miterben zu erfolgen (BVerwG, Beschluss vom 03.03.1988, 2 B 25/88).
  • VG Wiesbaden, 21.03.2007 - 8 E 1933/04

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Ruhensregelung;

    Um eine gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeit entstehen zu lassen, für die die Erben haften, ist die Anwendung der Ruhensregelungen gegenüber allen Miterben erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.03.1988 - 2 B 25/88 -, NJW 1988, 1927; Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1987 - 1 UE 2216/84; BayVGH, Urteil vom 16.10.1984 - 12 B 80 A.1790 -, BayVBl. 1985, 180; Hess. VGH, Urteil vom 26.11.1998 - 1 UE 1276/95 -, FamRZ 1999, 1023; juris-PK-BGB, Rdnr. 5 zu § 2058 BGB; Palandt, Kommentar zum BGB, 66. Auflage 2007, Rdnr. 1 zu § 2058 BGB; Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2002, Rdnr. 41, 43 zu § 2058 BGB).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1978 - I OE 93/75 -, ESVGH 29, 40; vom 16. Dezember 1987 - 1 OE 27/83 -, DÖD 1988, 121 sowie vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89 -).
  • VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87

    Zur Frage der Anwendbarkeit des VwGO § 113 Abs 1 S 4 auf allgemeine

    Der angerufene Senat hat diese Frage in seiner bisherigen Rechtsprechung offengelassen (vgl. etwa Senatsurteil vom 16.12.1987 -- I OE 27/83 --, DÖD 1988, 121).
  • VG Wiesbaden, 03.04.2009 - 8 K 903/08

    Erledigung einer Reaktivierungsanordnung

    Der Klägerin fehlt auch insoweit das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1981 - 2 C 69.81 -, BayVBl. 1982, 348; Hess. VGH, U. v. 27.02.1985 - I OE 58/80 -, ZBR 1985, 258; U. v. 16.12.1987 - I OE 27/83 -, DÖD 1988, 121; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Auflage 2001, RdNr. 73 Fußn. 319).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2005 - 12 A 2577/05
    vgl. Linhart: Probleme beim Vollzug des neuen § 92a Abs. 4 BSHG, NDV 1996, 354 (359) mit Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 3. März 1988 - 2 B 25.88 -, BayVBl. 1988, 471 = NVwZ 1988, 837.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1988 - 6 P 12.86   

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BVerwG, 03.02.1988 - 6 P 12.86 (https://dejure.org/1988,2520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Wahlvorschlag - Unterschriftenquorum - Gleichbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 40
  • NVwZ 1988, 837 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82

    Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 P 12.86
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 60, 162 und 67, 369 bestünden gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 6 Satz 1 BPersVG keine Bedenken.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 60, 162 und 67, 369 ausgeführt hat, gelten die für die Gestaltung des Wahlrechts bei allgemeinen politischen Wahlen entwickelten Grundsätze den Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für die Personalratswahlen.

    Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 67, 369 die Vorschriften des § 19 Abs. 4 Satz 2 BPersVG (Unterschriftenquorum bei Gruppenwahl) und des § 19 Abs. 5 BPersVG (Unterschriftenquorum bei gemeinsamer Wahl) insoweit als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt, als danach Wahlvorschläge von mindestens einem Zehntel der Gruppenangehörigen bzw. von mindestens einem Zehntel der wahlberechtigten Beschäftigten unterzeichnet sein mußten.

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 P 12.86
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 60, 162 und 67, 369 bestünden gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 6 Satz 1 BPersVG keine Bedenken.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 60, 162 und 67, 369 ausgeführt hat, gelten die für die Gestaltung des Wahlrechts bei allgemeinen politischen Wahlen entwickelten Grundsätze den Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für die Personalratswahlen.

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII P 5.68
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 P 12.86
    Diese Vorschrift hat, wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31, 299 zu der Vorgängerregelung in § 14 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) ausgeführt hat, ihren Grund darin, daß es in manchen Verwaltungen häufig vorkommt, daß Angehörige einer Gruppe durch Überführung in das Angestellten- oder Beamtenverhältnis diese Gruppe verlassen, in ihr aber noch ein großes Vertrauen besitzen.

    Es kann dahinstehen, ob - wie der Oberbundesanwalt meint - nach der Entstehungsgeschichte des § 19 Abs. 6 BPersVG mit dem Unterschriftenquorum lediglich die vom Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31, 299 gegen die Zulässigkeit des Vorschlags gruppenfremder Bewerber bei einer gemeinsamen Wahl erhobenen Bedenken ausgeräumt und insoweit eine vorher nicht bestehende Wahlvorschlagsberechtigung erst ermöglicht werden sollten.

  • Drs-Bund, 02.12.1987 - BT-Drs 11/1411
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 P 12.86
    Bei der Beurteilung der Höhe des Unterschriftenquorums ist vielmehr zu berücksichtigen, daß das Bundesverfassungsgericht die Festsetzung eines Quorums in den Fällen des § 19 Abs. 4 und 5 BPersVG nicht grundsätzlich ausgeschlossen hat; bei der Neuregelung des Wahlvorschlagsrechts durch den Gesetzgeber ist demgemäß an ein Quorum von einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Gruppenangehörigen bzw. Beschäftigten gedacht (vgl. die Gesetzesentwürfe in BT-Drucks. 11/1190 und BT-Drucks. 11/1411).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Eine übermäßige Beschränkung der Allgemeinheit und Gleichheit der Personalratswahl ist durch ein Unterschriftenquorum dann gegeben, wenn dadurch ein absehbarer Wahlerfolg einer ernstzunehmenden Bewerbergruppe vereitelt würde (BVerfGE 60, 162, 168 [BVerfG 23.03.1982 - 2 BvL 1/81]; 67, 369, 377; ßeschluß vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 P 12.86 - <BVerwGE 79, 40, 42> [BVerwG 03.02.1988 - 6 P 12/86] und die zitierten Beschlüsse vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 17.83 - und - BVerwG 6 P 31.83 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1987 - 6 C 30.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6503
BVerwG, 10.08.1987 - 6 C 30.86 (https://dejure.org/1987,6503)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1987 - 6 C 30.86 (https://dejure.org/1987,6503)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1987 - 6 C 30.86 (https://dejure.org/1987,6503)
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Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 837 (Ls.)
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