Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 26.03.1991 - 42-VI-90 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1094 (Ls.)
- NVwZ 1992, 160
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis; …
Sie sind nicht dazu bestimmt, auch auf längere Dauer angelegten ruhenden Verkehr aufzunehmen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 1991 - Vf. 42-VI/90 -, NVwZ 1992, 160). - VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern
Letzteres ist der Fall, wenn ein Fachgericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36;… vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57;… vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.). - BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98
Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche …
Unabhängig davon, ob, wie Rechtsprechung und herrschende Meinung annehmen (vgl. Senat BGHZ 88, 51, 59; 118, 59, 66; Urteil vom 25. Januar 1973 - III ZR 256/68 - NJW 1973, 616, 618 f; BGH, Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 59/89 - NJW 1991, 176 f; BVerwG NVwZ 1986, 556; 1998, 842, 844 mit Einschänkungen für den Bestandsschutz; BayVerfGH NVwZ 1986, 551 f; 1992, 160; BayVerwGH NVwZ-RR 1997, 343;… Krautzberger, in Battis/Krautzberger/Löhr aaO § 1 Rn. 7;… Krohn, Festschrift für Schlichter 1995, 439, 441 f;… Papier aaO Rn. 58 ff, 66, 410 f), die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG das Recht des Eigentümers umfaßt, sein Grundstück im Rahmen der Gesetze zu bebauen ("Baufreiheit"), oder ob es sich bei der baulichen Nutzbarkeit eines Grundstücks nur um eine aus dem Inhalt des privaten Eigentums ausgeschiedene, öffentlich-rechtlich "zugeteilte" oder "verliehene" Befugnis handelt (vgl. Breuer DÖV 1978, 189, 190 f;… ders., in Schrödter BauGB 6. Aufl. § 42 Rn. 7 ff; Schmidt-Assmann DVBl. 1972, 627, 632; Schulte DVBl. 1979, 133), können sich gesetzliche Regelungen, durch die die bauliche Nutzbarkeit allgemein eingeschränkt oder aufgehoben wird oder die planerische Festsetzungen erlauben, die die bisherige Bodennutzbarkeit eines Gebiets aufheben oder ändern - ohne die Privatnützigkeit der Nutzung als solche anzutasten (…vgl. Papier aaO Rn. 422) -, im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) halten, soweit die weiteren verfassungsrechtlichen Erfordernisse hierfür - insbesondere die Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG - erfüllt sind (vgl. BVerfGE 31, 275, 284 f; 79, 174, 198; 83, 201, 211 ff; 87, 114, 138 f; BVerfG NJW 1998, 367 f).
- VGH Bayern, 11.03.2004 - 2 BV 02.3044
Stellplatzablöse: Keine Rückzahlungspflicht der Landeshauptstadt München
Diese gesetzlichen Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; sie halten sich vielmehr, gerade wegen der Ablösungsbefugnis, im Rahmen einer zulässigen Sozialbindung des Eigentums (vgl. BayVerfGH v. 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).Die Stellplatzablösung trifft mithin eine von der Allgemeinheit als Verursacher abgrenzbare Gruppe; ihre Heranziehung ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung gegenüber denjenigen Bauherrn geboten, die ihrer Stellplatzverpflichtung durch reale Herstellung der erforderlichen Stellplätze nachkommen (vgl. BayVerfG v. 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).
- VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10
Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB
Der Gesetzgeber knüpft dadurch im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäudeeigentum aus dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. VerfGH vom 26.3.1991 = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.4.1991 = VerfGH 44, 41/51). - VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer …
Denn dies würde voraussetzen, dass die Gerichte insoweit den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung (hier: Art. 103 Abs. 1 BV) und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hätten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36;… vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57;… vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.), was hier nicht der Fall ist. - VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905
Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Ansbach, 06.05.1992 - AN 3 K 91.02355
Erteilung einer Baugenehmigung unter Auflage; Herstellung von Garagen und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 08.1141
Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Stellplatzablöse; Rückzahlung; nachträglicher …
Diese gesetzlichen Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; sie halten sich vielmehr, gerade wegen der Ablösungsbefugnis, im Rahmen einer zulässigen Sozialbindung des Eigentums (vgl. BayVerfGH vom 26.3.1991 NVwZ 1992, 160). - LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18
Beschränkung von Fensteröffnungen an Grenzbau
Das Berufungsgericht knüpft daher an den vom Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäude Eigentum aus den dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. BVerfGH vom 26.03.1991, = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.04.1991, = VerfGH 44, 41/51). - VGH Bayern, 13.12.1999 - 2 B 96.1068
Entstehen einer weiteren Stellplatzverpflichtung bei Änderung baulicher Anlagen …