Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 26.03.1991 - 42-VI-90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3702
VerfGH Bayern, 26.03.1991 - 42-VI-90 (https://dejure.org/1991,3702)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.1991 - 42-VI-90 (https://dejure.org/1991,3702)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 1991 - 42-VI-90 (https://dejure.org/1991,3702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1094 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03

    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis;

    Sie sind nicht dazu bestimmt, auch auf längere Dauer angelegten ruhenden Verkehr aufzunehmen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 1991 - Vf. 42-VI/90 -, NVwZ 1992, 160).
  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Letzteres ist der Fall, wenn ein Fachgericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36; vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche

    Unabhängig davon, ob, wie Rechtsprechung und herrschende Meinung annehmen (vgl. Senat BGHZ 88, 51, 59; 118, 59, 66; Urteil vom 25. Januar 1973 - III ZR 256/68 - NJW 1973, 616, 618 f; BGH, Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 59/89 - NJW 1991, 176 f; BVerwG NVwZ 1986, 556; 1998, 842, 844 mit Einschänkungen für den Bestandsschutz; BayVerfGH NVwZ 1986, 551 f; 1992, 160; BayVerwGH NVwZ-RR 1997, 343; Krautzberger, in Battis/Krautzberger/Löhr aaO § 1 Rn. 7; Krohn, Festschrift für Schlichter 1995, 439, 441 f; Papier aaO Rn. 58 ff, 66, 410 f), die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG das Recht des Eigentümers umfaßt, sein Grundstück im Rahmen der Gesetze zu bebauen ("Baufreiheit"), oder ob es sich bei der baulichen Nutzbarkeit eines Grundstücks nur um eine aus dem Inhalt des privaten Eigentums ausgeschiedene, öffentlich-rechtlich "zugeteilte" oder "verliehene" Befugnis handelt (vgl. Breuer DÖV 1978, 189, 190 f; ders., in Schrödter BauGB 6. Aufl. § 42 Rn. 7 ff; Schmidt-Assmann DVBl. 1972, 627, 632; Schulte DVBl. 1979, 133), können sich gesetzliche Regelungen, durch die die bauliche Nutzbarkeit allgemein eingeschränkt oder aufgehoben wird oder die planerische Festsetzungen erlauben, die die bisherige Bodennutzbarkeit eines Gebiets aufheben oder ändern - ohne die Privatnützigkeit der Nutzung als solche anzutasten (vgl. Papier aaO Rn. 422) -, im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) halten, soweit die weiteren verfassungsrechtlichen Erfordernisse hierfür - insbesondere die Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG - erfüllt sind (vgl. BVerfGE 31, 275, 284 f; 79, 174, 198; 83, 201, 211 ff; 87, 114, 138 f; BVerfG NJW 1998, 367 f).
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 2 BV 02.3044

    Stellplatzablöse: Keine Rückzahlungspflicht der Landeshauptstadt München

    Diese gesetzlichen Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; sie halten sich vielmehr, gerade wegen der Ablösungsbefugnis, im Rahmen einer zulässigen Sozialbindung des Eigentums (vgl. BayVerfGH v. 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).

    Die Stellplatzablösung trifft mithin eine von der Allgemeinheit als Verursacher abgrenzbare Gruppe; ihre Heranziehung ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung gegenüber denjenigen Bauherrn geboten, die ihrer Stellplatzverpflichtung durch reale Herstellung der erforderlichen Stellplätze nachkommen (vgl. BayVerfG v. 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).

  • VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10

    Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB

    Der Gesetzgeber knüpft dadurch im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäudeeigentum aus dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. VerfGH vom 26.3.1991 = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.4.1991 = VerfGH 44, 41/51).
  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Denn dies würde voraussetzen, dass die Gerichte insoweit den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung (hier: Art. 103 Abs. 1 BV) und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hätten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36; vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.), was hier nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905

    Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Ansbach, 06.05.1992 - AN 3 K 91.02355

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Auflage; Herstellung von Garagen und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 08.1141

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Stellplatzablöse; Rückzahlung; nachträglicher

    Diese gesetzlichen Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; sie halten sich vielmehr, gerade wegen der Ablösungsbefugnis, im Rahmen einer zulässigen Sozialbindung des Eigentums (vgl. BayVerfGH vom 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).
  • LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18

    Beschränkung von Fensteröffnungen an Grenzbau

    Das Berufungsgericht knüpft daher an den vom Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäude Eigentum aus den dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. BVerfGH vom 26.03.1991, = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.04.1991, = VerfGH 44, 41/51).
  • VGH Bayern, 13.12.1999 - 2 B 96.1068

    Entstehen einer weiteren Stellplatzverpflichtung bei Änderung baulicher Anlagen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht