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   VGH Hessen, 30.08.1991 - 8 TH 1849/91   

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https://dejure.org/1991,5647
VGH Hessen, 30.08.1991 - 8 TH 1849/91 (https://dejure.org/1991,5647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.08.1991 - 8 TH 1849/91 (https://dejure.org/1991,5647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. August 1991 - 8 TH 1849/91 (https://dejure.org/1991,5647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 776 BGB, § 770 BGB, § 771 BGB, Art 29 EWGV 2220/85
    Ausfuhrverpflichtung für Interventionsware - Kautionsverfall - Inanspruchnahme bei selbstschuldnerischer Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2780 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 798
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII C 68.70

    Übernahme von Getreide - § 433 BGB, kein Kaufvertrag, öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.1991 - 8 TH 1849/91
    Staatliche Behörden können sich nämlich zur Erreichung öffentlich-rechtlicher Ziele auch zivilrechtlicher Maßnahmen bedienen (BVerwGE 40, 85, 86) .
  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 49.04

    Rindfleisch; Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen;

    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 1991 (- 8 TH 1849/91 -, NVwZ 1992, 798), auf den sich die Vorinstanzen zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung berufen, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • VG Frankfurt/Main, 14.05.2004 - 1 G 1569/04

    Bankbürgschaft Sicherheitsverfall Vollziehung

    Mit Schreiben vom 26.02.2004 teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin unter Hinweis auf den Beschluss des VGH Kassel vom 30.08.1991 (Az.: 8 TH 1849/91) mit, das ungeachtet der aufschiebenden Wirkung gegen die Sicherheitsverfallbescheide eine Inanspruchnahme von Bürgschaften möglich sei.

    Sie beruft sich auf die Rechtsprechung des HessVGH in dem Beschluss vom 30.08.1991, Az.: 8 TH 1849/91.

    Insoweit teilt die erkennende Kammer die Auffassung des VGH Kassel in dem Beschluss vom 30.08.1991 (8 TH 1849/91, NVwZ 1992 S. 798), worauf verwiesen werden kann.

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