Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.03.1994 - 1 TG 479/94   

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https://dejure.org/1994,3084
VGH Hessen, 31.03.1994 - 1 TG 479/94 (https://dejure.org/1994,3084)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.03.1994 - 1 TG 479/94 (https://dejure.org/1994,3084)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. März 1994 - 1 TG 479/94 (https://dejure.org/1994,3084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung - Nichtbesetzung der Stelle bis zum rechtskräftigen Abschluß des Gerichtsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 317 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1231
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1994 - 1 TG 479/94
    Das Verhalten des Antragsgegners, durch das unter Verkürzung des Rechtsschutzes des Antragstellers eine Entscheidung im Beschwerdeverfahren verhindert worden ist, widersprach dem Anspruch des Antragstellers auf Gewährleistung ausreichenden Rechtsschutzes, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 19.9.1989 - 2 BvR 1576/88 - (DVBl. 1989, 1247 = NJW 1990, 501) konkretisiert hat.
  • VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1994 - 1 TG 479/94
    Diese Verpflichtung des Dienstherrn folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4) und ist deshalb sogar unabhängig von einer richterlichen Aufforderung bzw. einem richterlichen Hinweis zu beachten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5.9.1989 - 1 TG 1454/89 - und vom 18.2.1991 - 1 TG 85/91 -, NVwZ-RR 1992, 34 f. = DÖD 1992, 211; vgl. auch BVerfGE 41, 26 m. w. N.).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Zwar hat ein Bewerber, der sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Besetzung eines Amtes mit einem Konkurrenten wendet, auch ohne ausdrückliche gerichtliche Entscheidung einen Anspruch darauf, daß die Verwaltung bis zum Abschluß des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterläßt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen (Hess.VGH 31. März 1994 - 1 TG 479/94 - ZBR 1995, 310; 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - ArbuR 1992, 123).
  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

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  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 5 ME 374/08

    Kostentragung bei treuewidriger Vereitelung der begehrten einstweiligen

    2004, 86 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 11.1.2006 - 2 M 155/05 -, LKV 2006, 417 f.; Hess. VGH, Beschl. 31.3.1994 - 1 TG 479/94 -, NVwZ 1994, 1231, - wobei diese Entscheidungen allerdings keine Fälle einer reinen Dienstpostenkonkurrenz betrafen).
  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 1 TG 153/02

    Keine Zwangsgeldandrohung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Der Dienstherr ist nach der ständigen, auf Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) beruhenden Rechtsprechung des Senats verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens - mithin auch für die Dauer eines Beschwerdeverfahrens - grundsätzlich keine statusverändernden Maßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Senatsbeschlüsse vom 31. März 1994 - 1 TG 479/94 - ZBR 1995, 310 = NVwZ 1994, 1231; vom 23. August 1994 - 1 TG 2086/94 - NVwZ-RR 1995, 302 sowie vom 19. April 1995 - 1 TG 2108/94 - NVwZ-RR 1996, 49 = RiA 1996, 145).
  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

    Seine Notwendigkeit folgt aus dem verfassungsrechtlichen Gebot ( Art. 19 Abs. 4 GG ) der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ( Hess. VGH, Beschluss vom 31.03.1994 - 1 TG 479/94 -, ZBR 1995, 310).
  • OVG Saarland, 08.09.2004 - 1 W 32/04

    Einstweilige Untersagung des Vollzugs von Beförderungsentscheidungen; Dienstliche

    Beschluss des Senats vom 22.5.1995 - 1 W 1/95 -, SKZ 1995, 259 (Leitsatz Nr. 60), mit weiteren Nachweisen; so auch VGH Kassel, Beschluss vom 31.3.1994 - 1 TG 479/94 -, ZBR 1995, 310.
  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

    Seine Notwendigkeit folgt aus dem verfassungsrechtlichen Gebot (Art. 19 Abs. 4 GG) der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. HessVGH, Beschluss vom 31.03.1994, ZBR 1995, 310).
  • VG Gießen, 03.05.2007 - 5 G 298/07

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Stelle des Leiters der

    Seine Notwendigkeit folgt aus dem verfassungsrechtlichen Gebot ( Art. 19 Abs. 4 GG ) der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31.03.1994 - 1 TG 479/94 -, ZBR 1995, 310).
  • OVG Brandenburg, 17.11.1998 - 2 B 74/98

    Konkurrentenklage bezüglich der Besetzung einer Stelle als Proberichter;

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  • VG Gießen, 07.02.2011 - 5 L 5858/10

    Kein) Anspruch einer (noch) nicht reaktivierten Beamtin auf Einbeziehung in

    Seine Notwendigkeit ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot (Art. 19 Abs. 4 GG) der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31.03.1994 - 1 TG 479/94 -, ZBR 1995, 310).
  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03

    Die Zuordnung von freien Dienstposten zu höherwertigen Beförderungsämtern

  • VG Darmstadt, 05.10.2005 - 1 E 1962/04

    Beamtenrecht; fehlende Begründung der Auswahlentscheidung;

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.02.1994 - HPV TL 2143/92   

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https://dejure.org/1994,6602
VGH Hessen, 17.02.1994 - HPV TL 2143/92 (https://dejure.org/1994,6602)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.02.1994 - HPV TL 2143/92 (https://dejure.org/1994,6602)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - HPV TL 2143/92 (https://dejure.org/1994,6602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Raum für die Schreibkraft des Personalrates - gemeinsame Nutzung mit einer Kraft des allgemeinen Schreibdienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 313 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 28.08.2012 - 22 A 1073/11

    Zur Einrichtung zusätzlicher Sprechstunden des Personalrats an einem weiteren Ort

    Was erforderlich in diesem Sinne ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Februar 1994 - HPV TL 2143/92 -, HessVGRspr. 1994, 49).
  • VG Mainz, 10.01.2023 - 5 K 353/22

    Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden

    Insbesondere der Anspruch des Personalrats auf Zurverfügungstellung von Räumen ist regelmäßig ein bloßer Teilhabeanspruch an dem tatsächlich vorhandenen Raumbestand der Behörde (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4.3.1994 - 1 A 2443/91.PVL -, a.a.O.; HessVGH Beschluss vom 17.2.1994 - HPV TL 2143/92 -, juris, Rn. 20 f.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4383
VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94 (https://dejure.org/1994,4383)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.1994 - 1 S 1885/94 (https://dejure.org/1994,4383)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 1994 - 1 S 1885/94 (https://dejure.org/1994,4383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bestimmung des Nachwahltermins für Gemeinderatswahlen - Zusammenlegung mit Bundestagswahltermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 80 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1231
  • VBlBW 1995, 22
  • DÖV 1995, 522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94
    Der Grundsatz der Chancengleichheit und der Grundsatz der gleichen Wahl, der in bezug auf die Kommunalwahlen in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verankert ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 2.11.1960 - 2 BvR 504/60 -, BVerfGE 11, 351), setzen den Regelungen auf den Gebieten des Wahlrechts eng bemessene Grenzen, d.h., ohne besonderen rechtfertigenden, zwingenden Grund dürfen vom Gesetzgeber keine Regelungen getroffen werden, die die vorgegebenen Unterschiede auch nur verschärfen (vgl. BVerfG Urt. v. 24.6.1958 - 2 BvF 1/57 -, BVerfGE 8, 51, 67).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94
    Nach diesem Grundsatz sind jeder Partei, Wählergruppe oder jedem Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen offen zu halten (vgl. BVerfG, B. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75, 958/76 u. 977/76 -, DVBl. 1978, 339; OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.1979 - 2 OVG A 103/78 -, OVGE 35, 420 ff.).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94
    Der Grundsatz der Chancengleichheit und der Grundsatz der gleichen Wahl, der in bezug auf die Kommunalwahlen in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verankert ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 2.11.1960 - 2 BvR 504/60 -, BVerfGE 11, 351), setzen den Regelungen auf den Gebieten des Wahlrechts eng bemessene Grenzen, d.h., ohne besonderen rechtfertigenden, zwingenden Grund dürfen vom Gesetzgeber keine Regelungen getroffen werden, die die vorgegebenen Unterschiede auch nur verschärfen (vgl. BVerfG Urt. v. 24.6.1958 - 2 BvF 1/57 -, BVerfGE 8, 51, 67).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.12.1979 - 2 A 103/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94
    Nach diesem Grundsatz sind jeder Partei, Wählergruppe oder jedem Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen offen zu halten (vgl. BVerfG, B. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75, 958/76 u. 977/76 -, DVBl. 1978, 339; OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.1979 - 2 OVG A 103/78 -, OVGE 35, 420 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09

    Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden

    Insbesondere könnten die Gewichte zu Ungunsten der freien Wählervereinigungen verschoben werden, weil nur den politischen Parteien während des Bundestagswahlkampfs in den Medien Sendezeiten eingeräumt würden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.7.1994 '1 S 1885/94', NVwZ 1994, 1231, 1232 einerseits und Nds. OVG, OVGE 35, 420, 424, sowie RhPfVerfGH, Entscheidung vom 29.11.1983 '6 u. 7/83', NVwZ 1984, 574, 575 f. andererseits).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 1 S 531/01

    Zusammenlegung von Entscheidung über Bürgerentscheid und Landtagswahl

    Der Senat ist deshalb in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass Regelungen, die die Zusammenlegung von Wahlen gestatten, prinzipiell einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedürfen, weil dies der aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 GG Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und bezüglich der Kommunalwahl der Wählervereinigungen und auch einzelner Wahlbewerber gebietet (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.07.1994 - 1 S 1885/94 - ESVGH 45, 80).
  • VG Cottbus, 23.09.2009 - 4 L 281/09

    Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Verschiebung der Bürgermeisterwahl für Königs

    Aus dem vom Antragsteller herangezogenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Juli 1994 - 1 S 1885/94 - NVwZ 1994, 1231) ergibt sich nichts anderes, da dieser einen Sonderfall, nämlich die (im Ergebnis erfolglose) Inanspruchnahme von verwaltungsgerichtlichem einstweiligem Rechtsschutz durch einen für die Bestimmung eines Kommunalwahltermins nach dortigem Landesrecht zuständigen Gemeinderat gegen eine Beanstandungsverfügung der Rechtsaufsichtsbehörde betraf.
  • VG Cottbus, 21.10.2010 - 4 K 1103/09

    Wahlprüfungsklage gegen eine Bürgermeisterwahl; Zusammenlegung des Wahltermins

    So hat zuletzt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die "divergierende Rechtsprechung", wonach gerade die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahlen unter dem Gesichtpunkt der Chancengleichheit "problematisch" sei, es als verfassungsgemäß angesehen, dass in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen 2009 einen Monat vor dem Tag der Bundestagswahl angesetzt wurden (Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09 -, NVwZ 2009, 1101, 1102 f.) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 18. Juli 1994 - 1 S 1885/94 - NVwZ 1994, 1231 f.) kann die Zusammenlegung einer Bundestagswahl und einer nachzuholenden Kommunalwahl die Chancengleichheit der Parteien, der freien Wählervereinigungen und der unabhängigen Kandidaten beeinträchtigen; eine Entscheidung über die Zusammenlegung bedarf in Baden-Württemberg nach dieser Rechtsprechung zudem einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage.
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