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   BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89   

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BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89 (https://dejure.org/1993,514)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 1 BvR 166/89 (https://dejure.org/1993,514)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 1 BvR 166/89 (https://dejure.org/1993,514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwendung des Wortes Nuklearmedizin - Briefkopf von Arztbriefen - Berufspflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2988
  • NVwZ 1994, 58 (Ls.)
  • DVBl 1993, 715
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89
    Staatliche Maßnahmen, die ihn dabei beschränken, sind Eingriffe in diese Freiheit (vgl. BVerfGE 85, 248 [256]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muß im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 [28]).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89
    Das bloße Interesse an einer leichteren berufsrechtlichen Überwachung und Rechtsprechung genügt jedoch nicht, um Beschränkungen der Berufsfreiheit zu legitimieren (vgl. BVerfGE 65, 116 [129]).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Rechtsgüter wie die Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung von Irreführung rechtfertigen es nicht, alle Angaben und Zusätze, die nach der Berufsordnung (noch) nicht als förmliche Berufsqualifikation anerkannt sind, ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck zu verbieten (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.).

    Eine Auseinandersetzung mit den Grenzen eines berufsrechtlichen Verbots von Berufsfeldangaben (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.) und der dafür geltenden Maßstäbe lässt die angegriffene Entscheidung vermissen.

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988; NJW 1994, S. 1591).

    Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, alle Angaben und Zusätze, die nach der Berufsordnung nicht als zulässige Berufsqualifikation auf einem Briefbogen oder einem Praxisschild erscheinen dürfen, ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Sofern zutreffende Angaben über die spezielle Qualifikation des Anwalts in sachlicher Form erfolgen und die Angaben nicht irreführend sind, lässt sich ein Verbot dieser Selbstdarstellung von Verfassungs wegen nicht rechtfertigen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; BVerfG, a.a.O.).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09

    Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung

    Anders als die Revision mit der wörtlichen Wiedergabe von Formulierungen aus BVerfG-Entscheidungen (Beschlüsse vom 21. April 1993  1 BvR 166/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2988; vom 8. Januar 2002  1 BvR 1147/01, NJW 2002, 1331) möglicherweise meint, sind im beruflichen Verkehr des Steuerberaters Hinweise auf bestimmte zusätzlich erworbene Qualifikationen nicht ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck sowie ihren Informationswert generell verboten.

    Bei der durch jene Vorschrift eingeschränkten Möglichkeit des Steuerberaters, eine Berufsbezeichnung frei wählen und durch bestimmte Zusätze für sich werben zu können, handelt es sich um eine durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigte Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung, die auf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage beruht und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und damit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt (vgl. dazu: BVerfG-Beschlüsse in NJW 1993, 2988; vom 22. Mai 1996  1 BvR 744/88, 1 BvR 60/89, 1 BvR 1519/91, BVerfGE 94, 372; BVerfG-Urteil vom 16. Januar 2002  1 BvR 1236/99, BVerfGE 104, 357, jeweils m.w.N.).

    So hat das BVerfG wiederholt ausgeführt, dass sachliche Werbung Freiberuflern grundsätzlich erlaubt sei, berufswidrige Werbung aber untersagt werden dürfe, zu der u.a. das Führen von Zusätzen gehöre, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen könnten (BVerfG-Beschlüsse in NJW 1993, 2988; vom 23. Juli 2001  1 BvR 873/00, 1 BvR 874/00, NJW 2001, 2788; in NJW 2002, 1331; vom 26. Oktober 2004  1 BvR 981/00, BVerfGE 111, 366; vom 19. Februar 2008  1 BvR 1886/06, NJW 2008, 1298).

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 172/08

    Master of Science Kieferorthopädie

    Danach kann das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung von Kranken führen können, das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben (BVerfGE 85, 248, 261; BVerfG NJW 1993, 2988, 2989; 1994, 1591, 1592; 2001, 2788, 2789; 2002, 1864, 1865).
  • VG Gießen, 14.11.2007 - 21 BG 1275/07

    Zulässigkeit der Werbung eines Arztes mittels eines Unternehmensfilms

    Dementsprechend sei das Werbeverbot für Zahnärzte in den jeweiligen Berufsordnungen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 82, 18 = NJW 1990, 2122; NJW 1993, 2988; NJW 2003, 2818) und den Bundesgerichtshof (NJW 1999, 3414) verfassungskonform dahingehend ausgelegt worden, dass für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben müsse.

    Staatliche Maßnahmen, zu denen auch solche der Landesärztekammer zählen, die geschäftliche oder berufliche Werbung beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248; Beschluss vom 21.04.1993 - 1 BvR 166/89 -, NJW 1993, 2988; Beschluss vom 22.05.1996, a. a. O.).

    Unzulässig ist es deshalb, Werbung, die in einer Berufsordnung nicht ausdrücklich zugelassen ist, alleine deshalb als verboten anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.).

    Werberechtliche Vorschriften in gesetzlichen Regelungen und in ärztlichen Berufsordnungen sind daher nur mit der Maßgabe als verfassungsgemäß anzusehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.; Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, 2660).

    Nach dieser Rechtsprechung können dem Arzt gerade aufgrund der ihm zustehenden und durch diese Verfassungsnorm geschützten Berufsfreiheit nicht gesetzlich und durch Berufsordnungen - neben der auf seinem Ruf und seiner ärztlichen Leistung beruhenden Werbewirkung - Ankündigungen mit werbendem Charakter nicht verwehrt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.), sofern keine berufswidrige Werbung betrieben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.; Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.), sondern sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, gegeben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Als berufswidrig gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen können und auf diese Weise einen Werbeeffekt hervorrufen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591 ).

    Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, Angaben über Besonderheiten der Berufsausübung ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, muß im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18, 28; BVerfG, Beschl. v. 21.4.1993 - 1 BvR 166/89, NJW 1993, 2988, 2989; Beschl. v. 17.7.2003 - 1 BvR 2115/02, WRP 2003, 1099, 1100; BGH GRUR 1999, 1009, 1010 - Notfalldienst für Privatpatienten).
  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Dementsprechend ist § 27 BO verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig ist, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1993, NJW 1993, S. 2988).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10

    Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen können, als berufswidrig zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1993 - 1 BvR 166/89 -, NJW 1993, S. 2988 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 -, NJW 2001, S. 2788 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2002 - 1 BvR 1147/01 -, NJW 2002, S. 1331).

    § 43 Abs. 2 und 3 StBerG zielt schon nach seinem Wortlaut nicht auf ein umfassendes - und als solches verfassungswidriges (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1993 - 1 BvR 166/89 -, NJW 1993, S. 2988 ) - Verbot jeglicher Angaben und Zusätze ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck sowie ihren Informationswert für Dritte ab; sie untersagt lediglich nicht amtlich verliehene Berufsbezeichnungen und Zusätze, weil diese im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu einer Irreführung über die Qualität einer Bezeichnung oder eines Titels - nämlich insbesondere über die Reichweite der durch einen amtlichen Titel oder eine amtliche Bezeichnung zum Ausdruck gebrachten hoheitlichen Gewähr für die zugrunde liegenden Qualifikationsstandards - führen können.

  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 15 A 1345/15

    Ministerielles Zustimmungserfordernis bei der Entscheidung einer staatlich

  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf

  • VG Oldenburg, 12.12.2000 - 12 A 3047/99

    Arzt; Außendarstellung; Berufsausübung; Direktor; Ehrentitel; Fachhochschule;

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96

    Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 40/97

    Notfalldienst für Privatpatienten - Berufswidrige Werbung

  • BVerwG, 18.03.2003 - 3 C 23.02

    Arztwerbung; Praxisschild; Hinweisschild; ausgelagerte Praxisräume; Hinweis auf

  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2000 - 20 U 27/00

    Anzeigenwerbung eines Zahnarztes mit Tätigkeitsschwerpunkten

  • LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02

    Ärztliches Werberecht; Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 54/97

    Ärztlicher Hotelservice

  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

  • OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03

    Unzulässige Fantasiebezeichnung für eine Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft - Pro

  • OLG Köln, 09.03.2001 - 6 U 127/00

    Zahnarztwerbung im Internet

  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00

    Zulässigkeit der Werbung einer Zahnarztpraxis mit "ganzheitlicher Zahnheilkunde"

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 42/97

    Notfalldienst für Privatpatienten

  • LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11

    Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Zusatz

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1999 - 8 L 1821/99

    ärztliches Praxisschild "Akupunktur" ist unzulässige Werbung; Akupunktur;

  • LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09

    Wann ist die Werbung eines Arztes auf dem Praxisschild wettbewerbswidrig

  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen der Inserierung eines

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 4 U 2/00
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - LBGH A 10744/98

    Schuldhafte Berufspflichtverletzung eines Zahnarztes durch Anbringen eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1997 - LBGH A 10532/97

    Schuldhafte Berufspflichtverletzung wegen Verstoßes gegen das Heilberufsgesetz

  • LG Hamburg, 02.05.2000 - 312 O 115/00

    Anspruch auf Unterlassung des Führens eines gesonderten Zusatzes durch

  • AnwG Freiburg, 31.10.2005 - AnwG 284/03
  • VG Stade, 17.05.2000 - 6 A 1629/99

    Anspruch eines Zahnarztes auf Genehmigung zur Aufstellung eines zweiten

  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
  • AnwG Hamburg, 23.06.1999 - II AnwG 8/99

    Führen der Bezeichnung "Telekanzlei" auf anwaltlichem Briefbogen

  • LG Hamburg, 01.02.2007 - 315 O 734/06
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92   

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https://dejure.org/1993,2866
BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92 (https://dejure.org/1993,2866)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1993 - 2 BvR 688/92 (https://dejure.org/1993,2866)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 (https://dejure.org/1993,2866)
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Zweitwohnsteuer

Komunalverfassungsbeschwerde, Zuständigkeit, Art. 100 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Kommunalverfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kommunalverfassungsbeschwerde - Beschwerde nach Landesrecht - Popularklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 848 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 58
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Denn zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG sind sie grundsätzlich befugt (vgl. BVerfGE 6, 45 [49 f.]; 61, 82 [104]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen, zu denen in einem weiteren Sinne auch Vorschriften über die Vorlage an ein anderes Gericht gehören, nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 [207]; 82, 159 [194]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Die in § 92 BVerfGG geforderten Mindestangaben müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erfolgen (BVerfGE 18, 85 [89]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen, zu denen in einem weiteren Sinne auch Vorschriften über die Vorlage an ein anderes Gericht gehören, nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 [207]; 82, 159 [194]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Denn zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG sind sie grundsätzlich befugt (vgl. BVerfGE 6, 45 [49 f.]; 61, 82 [104]).
  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714

    Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie;

    Bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen wie die Gesetzgebungskompetenzen gemäß Art. 70 ff. GG sind nicht Teil des Landesverfassungsrechts (vgl. BVerfGE 103, 332 [357]; Lange, Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte, in: Badura/Dreier [Hrsg.], Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001, Erster Band, S. 289 ff. [305]; Dreier, a.a.O., Art. 28 Rdnr. 49; vgl. auch Günther, a.a.O., § 47 Rdnr. 28 ff., 32; ausdrücklich auch BayVerfGH, BayVBl. 1992, S. 365 ff., zur Popularklage einer Gemeinde. Die Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren derselben Gemeinde ausdrücklich nicht beanstandet, BVerfG, BayVBl. 1993, S. 303).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen

    Soweit Vorschriften des Grundgesetzes in die Landesverfassung übernommen werden, sind sie Bestimmungen der Landesverfassung und als solche eigenständig vorn Verfassungsgerichtshof auszulegen und anzuwenden (vgl. VerfGH NW, NWVBl. 1992, 275, 277 = DÖV 1992, 968, 970; BVerfG, NVwZ 1994, 58 und 59; wohl a. A. in bezug auf Art. 21 Abs. 1 GG: Pestalozza, a. a. 0., S. 228).
  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713

    Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen

    Bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen wie die Gesetzgebungskompetenzen gemäß Art. 70 ff. GG sind nicht Teil des Landesverfassungsrechts (vgl. BVerfGE 103, 332 [3571; Lange, Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte, in: Badura/Dreier [Hrsg.], Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001, Erster Band, S. 289 ff. [305]; Dreier, a.a.O., Art. 28 Rdnr. 49; vgl. auch Günther, a.a.O., § 47 Rdnr. 28 ff., 32; ausdrücklich auch BayVerfGH, BayVBl. 1992, S. 365 ff., zur Popularklage einer Gemeinde. Die Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren derselben Gemeinde ausdrücklich nicht beanstandet, BVerfG, BayVBl. 1993, S. 303).
  • BVerfG, 16.12.1998 - 2 BvR 627/94

    Unzulässigkeit einer durch Gemeinde eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, NVwZ 1994, S. 58 f.).

    Die Gemeinden sind insofern auf das Verfahrensrecht des Landes verwiesen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, NVwZ 1994, S. 58 f.).

  • VG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 4093/11

    Bindungswirkung; Verfassungsgerichtshof NRW; Landesverfassungsgericht;

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, juris, Rn. 9.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, juris, Rn. 9.

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 26/99

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; faires Verfahren;

    Etwas anderes gilt jedoch für die sog. Prozeßgrundrechte, die in gerichtlichen Verfahren jedem, auch einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, zugute kommen, soweit die Parteifähigkeit reicht (BVerfGE 61, 82, 104; BVerfG, NVwZ 1994, 58, 59).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2016
BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93 (https://dejure.org/1993,2016)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93 (https://dejure.org/1993,2016)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 1993 - 2 BvR 1469/93 (https://dejure.org/1993,2016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Besuchsrechts von Untersuchungsgefangenen durch Familienangehörige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungsgefangener - Besuche - Einschränkungen - Freiheitsentzug - Räumliche und personelle Ausstattung - Justizvollzugsanstalt - Verfassungsverletzung - Haftzweck - Anstaltsordnung - Erhebliche Belastung - Verfassungsrechtliche Werteordnung - Ehe und Familie - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3059
  • NVwZ 1994, 58 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 1296
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93
    Die Situation des Beschwerdeführers gebietet den Erlaß einer Anordnung gemäß den §§ 35, 93d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG , um die Verwirklichung des vom Bundesverfassungsgericht gefundenen Rechts in dem unerläßlichen Maße sicherzustellen (vgl. BVerfGE 6, 300 [304]).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93
    Wie alle grundrechtseinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 42, 95 [100]).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

    Das Gericht hat auch die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung des Schutzes von Ehe und Familie bei der Entscheidung über Besuche Familienangehöriger in der Untersuchungshaft entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 42, 95 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1993 - 2 BvR 1469/93 -, NJW 1993, S. 3059 und vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NStZ 1994, S. 604 ff.) nicht übersehen.
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wiederholt die besondere Bedeutung hervorgehoben worden, die dem in Art. 6 Abs. 1 GG verbürgten Schutz von Ehe und Familie bei der Entscheidung über Besuche von Ehegatten und Familienangehörigen in der Untersuchungshaft zukommt (vgl. BVerfGE 42, 95 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 1993 - 2 BvR 1469/93 -, NJW 1993, S. 3059; vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, StV 1993, S. 592 ; vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NStZ 1994, S. 604 , und vom 23. Oktober 2006 - 2 BvR 1797/06 -, StraFo 2006, S. 490 ).
  • OLG Hamburg, 28.04.2009 - 2 Ws 85/09

    Untersuchungshaft: Beschlagnahme und Beförderungsausschluss von Gefangenenpost;

    Bei Bestimmung von Art und Maß der Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO sind wertentscheidende verfassungsrechtliche Normierungen wie der Schutz der Familie durch die staatliche Ordnung nach Art. 6 GG zu beachten, woraus Anforderungen zur Erhaltung von Kontaktmöglichkeiten zwischen einem Untersuchungsgefangenen und dessen Kindern folgen (vgl. allg. BVerfG in NStZ 1994, 604 und in NJW 1993, 3059).
  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 3 Ws 208/01

    beschränkende Auflage, Telefonerlaubnis, Telefonat aus der Untersuchungshaft,

    Allerdings rechtfertigen, wie der Senat bereits mehrfach und in ständiger Rechtsprechung sowie in Übereinstimmung mit der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen entschieden hat, die von den Justizvollzugsanstalten und der Staatsanwaltschaft angeführten organisatorischen Gründe für sich genommen nicht die Versagung der begehrten Telefongenehmigung (vgl. Senat, Beschluss vom 28.01.1997 - 3 Ws 58/97 OLG Hamm; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 303; OLG Stuttgart, StV 1995, 260; vgl. auch BVerfG, NJW 1993, 3059; NStZ 1994, 604 = StV 1994, 585; BGHSt 42, 95).
  • OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95

    Anspruch eines in Jugendhaft befindlichen Jugendlichen auf Besuch seiner

    Wie alle grundrechteinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 15, 82, 295; 34, 384, 395 ff.; 35, 5, 9 ff.; 35, 311; 42, 95, 100; BVerfG FamRZ 1993, 1296 ; BVerfG StV 1993, 592 ).
  • OLG Hamm, 06.05.2004 - 1 Ws 104/04

    Abgrenzung von Langzeitbesuch und längerem Besuch in Justizvollzugsanstalt

    Daraus folgt, dass die zuständigen Gerichte und Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um im angemessenen Umfang Besuche von Ehegatten, Verlobten und Kindern von Untersuchungsgefangenen zu ermöglichen (vgl. BVerfG StV 1994, 585; NJW 1993, 3059).
  • KG, 10.08.1999 - 4 Ws 146/99

    Strafprozeßrecht: Besondere Sicherungsmaßnahmen für einen bedrohten

    Zwar sind bei den im Sinne des § 119 Abs. 3 StPO unvermeidlichen Beschränkungen auch die personelle Ausstattung der Justizvollzugsanstalt und die sich daraus ergebenden Grenzen in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 1993, 3059 ; BVerGE 42, 95 >101<), jedoch dürfen dadurch Elemente der verfassungsrechtlich festgelegten Wertordnung nicht berührt werden.
  • OLG Bamberg, 18.01.1995 - Ws 632/94

    Festlegung einer Besuchsregelung in der Justizvollzugsanstalt entsprechend der

    Daraus folgt, daß das für die Haftausgestaltung zuständige Gericht dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 2 StVollzG Besuche vom nichtehelichen Lebensgefährten sowie von dem aus dieser Lebensgemeinschaft hervorgegangenen Kind in dem Umfang zu gestatten hat, der ohne Beeinträchtigung der Ordnung der Anstalt möglich ist, etwa nach Maßgabe des für verheiratete Strafgefangene in der Hausordnung der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth vorgesehenen Umfangs (BVerfG in NJW 1993, 3059 ; BVerfGE 56, 363 f, 384 f).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93   

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https://dejure.org/1994,2593
BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 (https://dejure.org/1994,2593)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 (https://dejure.org/1994,2593)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 2 BvR 2831/93 (https://dejure.org/1994,2593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung exilpolitischer Aktivitäten - Türkischer Staatsangehöriger - Kurdische Volkszugehörigkeit - Abweisung einer Asylklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 58
  • NVwZ-RR 1994, 58
  • DVBl 1994, 1405
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die für gerichtliche Hauptsacheverfahren durch Art. 16a Abs. 4 GG nicht berührt worden ist, setzt - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (vgl. § 78 Abs. 1 AsylVfG 1993) voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt; warum die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist, hat sich mithin aus den die Unbegründetheit der Klage darlegenden Entscheidungsgründen des Urteils zu ergeben (vgl. BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<).

    Dies schließt nicht aus, daß auch bei Sachverhalten, bei denen von einer "anerkannten Rechtsauffassung" nicht gesprochen werden kann, die Unbegründetheit der Asylklage offensichtlich sein kann; dazu wird es aber einer eindeutigen und widerspruchsfreien Auskunftslage sachverständiger Stellen bedürfen (vgl. BVerfGE 65, 76 >97<).

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen kann eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage kommen, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Beschwerdeführers insgesamt als unglaubwürdig erweist (vgl. BVerfGE 65, 76 >97< und jetzt auch § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG 1993).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<).

    Gründe für einen Ausschluß des Beschwerdeführers vom Asylrecht wegen Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten (vgl. dazu BVerfGE 81, 142 >152 ff.<; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 -) sind bislang nicht deutlich geworden.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Damit schließt das Verwaltungsgericht jedenfalls nicht aus, daß der Beschwerdeführer sich schon vor seiner Ausreise aus der Türkei dort politisch betätigt hat; darauf aber kommt es entscheidend an, weil exilpolitische Betätigungen als selbstgeschaffene subjektive Nachfluchtgründe in aller Regel nur dann asylrechtlich erhebliche Bedeutung erlangen können, wenn sie an eine solche frühere politische Betätigung anschließen (vgl. BVerfGE 74, 51 >65 f.<).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 >109<).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die für gerichtliche Hauptsacheverfahren durch Art. 16a Abs. 4 GG nicht berührt worden ist, setzt - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (vgl. § 78 Abs. 1 AsylVfG 1993) voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt; warum die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist, hat sich mithin aus den die Unbegründetheit der Klage darlegenden Entscheidungsgründen des Urteils zu ergeben (vgl. BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Gründe für einen Ausschluß des Beschwerdeführers vom Asylrecht wegen Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten (vgl. dazu BVerfGE 81, 142 >152 ff.<; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 -) sind bislang nicht deutlich geworden.
  • BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Mit Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 1993 ( 2 BvR 514/93) wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
    Gründe für einen Ausschluß des Beschwerdeführers vom Asylrecht wegen Durchführung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten (vgl. dazu BVerfGE 81, 142 >152 ff.<; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 -) sind bislang nicht deutlich geworden.
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe, insbesondere auch für die Nachfluchtgründe, gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 [1406]).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O. S. 1405, und vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18).

  • BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97

    Nichtannahme aus prozessualen Gründen einer Verfassungsbeschwerde gegen die

    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von individuellen Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und - 2 BvR 1230/94 -, NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, S. 26).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die - wie etwa die Frage des Bestehens von Sippenhaft - die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O., S. 1405, vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, a.a.O., S. 10 und 2 BvR 1230/94, a.a.O., S. 26).

  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1318/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe, insbesondere auch für die Nachfluchtgründe, gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 [1406]).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 1230/94

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Asylklage als

    Soweit das Verwaltungsgericht auf die Widersprüche im Vorbringen der Beschwerdeführer und auf § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG verweist, vermag dies ohne nähere Darlegung die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet lediglich hinsichtlich der geltend gemachten individuellen Verfolgungsgründe zu tragen (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2008 - 3 L 2061/08

    Voraussetzungen für die Gestattung der Einreise nach Durchführung des

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 - BVerfGE 65, 76 (97)).
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2002 - 3 E 31120/97

    Unglaubhafter Vortrag einer politischen Verfolgung in Kamerun

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung der von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 09.08.1994- 2 BvR 2831/93 - BVerfGE 65, 76 (97)).
  • VG Augsburg, 16.06.2009 - Au 5 E 09.30078

    Vorläufiger Rechtsschutz im Folgeantragsverfahren; Syrien; Erkrankung

    Nach verfassungsrechtlichem Verständnis ist die Rechtmäßigkeit des ablehnenden Bescheides nur dann von beachtlichen Zweifeln frei, wenn an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach gesicherter Rechtsauffassung die Ablehnung des Folgeantrags geradezu aufdrängen muss (Richtigkeitsgewissheit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - s. BVerfG vom 9.8.1994 DVBl 1994, 1405 und 3.9.1996 BayVBl 1997, 15).
  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2003 - 3 G 306/03

    Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit einer Asylablehnung

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 9.8.1994 - 2 BvR 2831/93 - BVerfGE 65, 76 (97)).
  • VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01

    Asylantrag; Offensichtliche Unbegründetheit

    Darüber hinaus ist eine Ablehnung des Antrages als offensichtlich unbegründet auch dann in Betracht zu ziehen, wenn eine eindeutige und widerspruchsfreie Auskunftslage bezüglich der Situation im Heimatlandes des Ausländers oder eine einheitliche und gefestigte Rechtssprechung (des zuständigen Oberverwaltungsgerichts) vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 -, AuAS 1995, 222, 223).
  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03

    Fehlerhafte Wertung der Gültigkeit eines Reisepasses

  • VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00

    Aussicht einer nicht rechtsstaatlichen Bestrafung Abschiebung in die

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5441
BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93 (https://dejure.org/1993,5441)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.1993 - 1 BvR 862/93 (https://dejure.org/1993,5441)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 1993 - 1 BvR 862/93 (https://dejure.org/1993,5441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltliches Standesrecht - Übergangszeit - Zuständige Rechtsanwaltskammer - Anwaltsbriefkopf - Hinweises auf Bürogemeinschaft mit Steuerberater - Rüge erteilt - Drucktechnisch deutlich von Namen und Berufsbezeichnung des Rechtsanwalts unterschieden

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3129
  • NVwZ 1994, 58 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93
    Die verfassungsrechtliche Frage der Grenzen standesrechtlicher Werbeverbote nach Art. 12 Abs. 1 GG ist durch den Beschluß des Ersten Senats vom 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 196 ) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 651/86

    Rechtsanwalt - Standesrecht - Ehrengerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1993 - 1 BvR 862/93
    Ihm erwächst durch die Versagung der Entscheidung zur Sache kein besonders schwerer Nachteil (BVerfGE 77, 125 [129]).
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