Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 14.06.1994

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   OVG Berlin, 26.01.1995 - 2 S 35.94   

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https://dejure.org/1995,7572
OVG Berlin, 26.01.1995 - 2 S 35.94 (https://dejure.org/1995,7572)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.01.1995 - 2 S 35.94 (https://dejure.org/1995,7572)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 2 S 35.94 (https://dejure.org/1995,7572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung; Bauvorlagen; Baueinstellungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Bestandteile; Bauvorlagen; Baueinstellung; Abweichung von Bauvorlage; Veränderte Ausführung; Erneute Genehmigung

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3338 (Ls.)
  • MDR 1995, 470
  • NVwZ 1995, 1009
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 4 C 99.77 -, BRS 36 Nr. 158; BVerwG, Beschluss vom 21. August 1991 - 4 B 20.91 -, BRS 52 Nr. 2; OVG NRW, Urteil vom 12. September 1994 - 7 A 3672/92 - OVG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 2 S 35/94 -, NVwZ 1995, 1009 f.; ferner Boeddinghaus/ Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, § 75 BauO NRW, Rn. 20 ff.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Bei näherem Zusehen wird nämlich erkennbar, daß dem angefochtenen Urteil die zweitgenannte Auffassung zugrunde liegt: Das Berufungsgericht hat im angefochtenen Urteil Bezug genommen unter anderem auf den seit dem 1. Januar 1970 geltenden § 12 Nr. 3 d des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712), der kraft Landesrechts eine entsprechende Anwendung des § 153 RAO auf kommunale Abgaben vorschreibt, und es hat ferner Bezug genommen auf sein Urteil vom 24. März 1965 (- III A 594/62 - OVGE 21, 198 [202 f.]), in dem die entsprechende Anwendbarkeit des § 153 RAO auf Ansprüche auf Erstattung von kommunalen Beiträgen - und zwar ebenfalls kraft Landesrechts - bejaht wird.
  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung und Verwirkung von Nachbarrechten

    "...Der Inhalt und der Umfang einer Baugenehmigung werden durch den Bauschein und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen des Bauantragstellers bestimmt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.04.2001 - 9 UE 1066/97 - OVG Berlin, Beschluss vom 26.01.1995 - 2 S 35.94 - BRS 57 Nr. 193; OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1982 - 3 R 182/81 - BRS 220 Nr. 220; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.1993 - 5 S 874/92 - BRS 55 Nr. 162; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1996 - 10 A 4248/92 - BRS 58 Nr. 216).
  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 3 UZ 473/07

    Baurechtliche Legalisierung; Bordellbetrieb; gewerbliche Zimmervermietung;

    Der Inhalt und der Umfang einer Baugenehmigung werden durch den Bauschein und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen des Bauantragstellers bestimmt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.04.2001 - 9 UE 1066/97 - OVG Berlin, Beschluss vom 26.01.1995 - 2 S 35.94 - BRS 57 Nr. 193; OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1982 - 3 R 182/81 - BRS 220 Nr. 220; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.1993 - 5 S 874/92 - BRS 55 Nr. 162; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1996 - 10 A 4248/92 - BRS 58 Nr. 216).
  • OVG Berlin, 07.05.1999 - 2 B 2.96

    Werbeanlagen

    Die bauordnungsrechtlich genehmigte Nutzung ergibt sich aus dem Bauantrag der Klägerin in Verbindung mit den gemäß § 57 Abs. 2 BauO Bln eingereichten Bauvorlagen in Form der Baubeschreibung und den Bauzeichnungen, die durch den jeweiligen Zugehörigkeitsvermerk der Bauaufsichtsbehörde Bestandteil der Baugenehmigung geworden (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Januar 1995, OVGE 21, 198 = BRS 57 Nr. 193 ) und zu deren Auslegung heranzuziehen sind.
  • VG Hamburg, 22.08.2018 - 7 K 342/18

    Abstandsflächen; Lüftungsbauwerke für Tiefgaragen; Teilbarkeit der Baugenehmigung

    Maßgebend ist die Konzeption des Bauherrn, wie sie objektiv den vorgelegten Bauunterlagen zu entnehmen ist (Niere, in: Alexejew, HBauO, 29. EL., Stand: 1/2018, § 79, Rn. 12; OVG Berlin, Beschl. v. 26.1.1995, 2 S 35.94, NVwZ 1995, 1009; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 4.7.1980, IV C 99.77, juris, Leitsatz 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 2 S 1771/96

    Beschränkung der Vergnügungssteuerpflichtigkeit auf bestimmte Spielgeräte -

    Dies ist bei der Ausübung des Billardsports an den 18 Billardtischen der Kläger der Fall (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.6.1994 - 2 S 35/94; Reiff, BWGZ 1990, 230, 251).
  • VG Ansbach, 11.12.2019 - AN 9 K 18.02337

    Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung

    Ein die Anordnung der Einstellung der (Bau-)Arbeiten rechtfertigendes Abweichen von den genehmigten Bauvorlagen ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die veränderte Ausführung des Bauvorhabens so erheblich ist, dass die Genehmigungsfrage erneut aufgeworfen wird (OVG Berlin, B.v. 26.1.1995 - 2 S 35/94 - juris).
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 4124/02

    Baueinstellung: Anfangsverdacht eines Genehmigungsverstoßes reicht aus;

    Bei Widersprüchen zwischen Baugenehmigung und Bauvorlage ist allein die schriftliche Baugenehmigung maßgebend (OVG Berlin, Beschl. v. 16.01.1995 - 2 S 35/94 -, NVwZ 1995, 1009; OVG NW, Urt. v. 06.10.1982 - 11 A 1018/80 -, BRS 39, Nr. 152; Sauter, a.a.O., § 58, Rdnr. 34; vgl. auch VGH München, Urt. v. 13.12.1972 - 49 II 72 -, BayVBl 1973, 295; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.05.1997 - 8 S 1183/97 -, VBlBW 1997, 341).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - 2 M 64/02

    Baueinstellung bei wesentlicher Abweichung von Bauunterlagen rechtens

    Der Antragsteller ist bei der Ausführung des Bauvorhabens an seine Bauvorlagen gebunden und kann davon nur mit Einverständnis der Bauaufsichtsbehörde (in Form einer Nachtragsgenehmigung) abweichen (vgl. u.a. OVG Berlin, Beschl. v. 26.01.1995 - 2 S 35.94 -, OVGE 21, 198).
  • VG Frankfurt/Main, 06.12.2012 - 8 K 4367/10

    Fiktion der Rücknahme der Baugenehmigung wegen unterlassener Vorlage von

  • VG Köln, 11.12.2019 - 23 K 7541/18
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 14.06.1994 - 1 EO 125/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9492
OVG Thüringen, 14.06.1994 - 1 EO 125/94 (https://dejure.org/1994,9492)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.06.1994 - 1 EO 125/94 (https://dejure.org/1994,9492)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 1 EO 125/94 (https://dejure.org/1994,9492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baueinstellungsverfügung; Verzicht auf die vorherige Anhörung des Betroffenen; Falltypische Betrachtungsweise; Kulturdenkmal; Denkmalschützerische Vorgaben; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1009 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.06.1994 - 1 EO 125/94
    EzD 2. Lieferung Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO ist regelmäßig unbegründet, wenn der angefochtene Verwaltungsakt sich bei summarischer Prüfung als offensichtlich rechtmäßig erweist und seine Vollziehung eilbedürftig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 4.11.1993, 1 B 113/92, ThürVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 210/05

    Baueinstellung

    Wenn die Baugenehmigung ein Kulturdenkmal betrifft und zugleich denkmalschützerische Vorgaben enthält, liegen allerdings typischerweise die Voraussetzungen für das Absehen von einer vorherigen Anhörung vor, da in diesem Fall nicht nur die Einhaltung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens, sondern darüber hinaus die Erhaltung einer unter Denkmalschutz stehenden Substanz auf dem Spiel steht (wie ThürOVG, Beschl. v. 14.06.1994 - 1 EO 125/94 -, LKV 1995, 296).

    Die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben stellt regelmäßig eine unteilbare Einheit dar, so dass dann, wenn teilweise nach den genehmigten Bauvorlagen gebaut, teilweise aber davon abgewichen wird, im allgemeinen der gesamte Bau formell illegal ist und die Behörde befugt ist, die gesamten Bauarbeiten einzustellen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 14.06.1994, a. a. O.).

    Wenn die Baugenehmigung - wie hier - ein Kulturdenkmal betrifft und zugleich denkmalschützerische Vorgaben enthält, steht allerdings nicht nur die Einhaltung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens, sondern darüber hinaus die Erhaltung einer unter Denkmalschutz stehenden Substanz auf dem Spiel mit der Folge, dass die Voraussetzungen für das Absehen von einer vorherigen Anhörung typischerweise vorliegen (ThürOVG, Beschl. v. 14.06.1994 - 1 EO 125/94 -, LKV 1995, 296).

    Die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben stellt regelmäßig eine unteilbare Einheit dar, so dass dann, wenn teilweise nach den genehmigten Bauvorlagen gebaut, teilweise aber davon abgewichen wird, im allgemeinen der gesamte Bau formell illegal ist und die Behörde befugt ist, die gesamten Bauarbeiten einzustellen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 14.06.1994, a. a. O., m. w. Nachw.).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn es sich - anders als im konkreten Fall - um mehrere, konstruktiv selbständige Bauvorhaben handelt, die lediglich äußerlich in einer Baugenehmigung zusammengefasst sind (vgl. ThürOVG, Beschl. 14.06.1994, a. a. O.).

    Eine differenziertere Entscheidung, also etwa die Erlaubnis zur Fortführung eines Teils der Bauarbeiten, kann - wie hier - gerade erst das Ergebnis der Prüfung durch die Bauaufsichts- oder Denkmalschutzbehörde sein, die mit der Anordnung der Baueinstellung ermöglicht werden soll (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 14.06.1994, a. a. O.).

  • VG Halle, 03.07.2001 - 2 B 47/01
    Zwar dürfte § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG LSA auch bei Baueinstellungsverfügungen grundsätzlich keinen schematischen Verzicht auf eine vorherige Anhörung rechtfertigen, obwohl die Verfügung typischerweise schnell durchgesetzt werden muss, wenn sie ihren Zweck, eine Verfestigung baurechtswidriger Zustände zu verhindern, erreichen soll; vielmehr ist das Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen von einer Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG LSA abgesehen werden kann, jeweils konkret für den Einzelfall zu begründen, insbesondere weil eine Anhörung auch innerhalb kurzer Fristen möglich ist (vgl. ThürOVG, Beschl. V. 14. Juni 1994 - 1 EO 125/94 - LKV 1995, 296).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Maßnahme ein Kulturdenkmal betrifft und eine Baugenehmigung denkmalschützerische Vorgaben enthält; in diesem Fall ist vielmehr eine typisierende Betrachtungsweise geboten, weil nicht nur die Einhaltung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens, sondern darüber hinaus die Erhaltung einer unter Denkmalschutz stehenden Substanz auf dem Spiel steht (Thür. OVG, Beschl. v. 14. Juni 1994, aaO).

    Dem angegriffenen Bescheid lässt sich auch entnehmen, dass die Antragsgegnerin die für ein Absehen von der Anhörung erforderliche Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. Kopp/Ramsauer, aaO, § 28 RdNr.50; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 28 RdNr. 50, jew. m.w.N.; ThürOVG, Beschl. v. 14. Juni 1994, aaO).

    Eine Baueinstellung soll aber auch die Verfestigung eines bereits geschaffenen rechtswidrigen Zustands verhindern, die dann eintreten kann, wenn noch (genehmigungsfreie) Arbeiten folgen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 14. Juni 1994, aaO), wie es hier insbesondere beim Innenausbau der Fall ist.

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Bei der Baueinstellung handelt es sich um eine sicherheitsrechtliche Maßnahme, die den Eintritt oder die Verfestigung eines baurechtswidrigen Zustandes verhindern und vor allem das formelle Baurecht durchsetzen soll (vgl. Beschluß des Senats vom 14. Juni 1994 - 1 EO 125/94 - ThürVBl. 1994, 236).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 M 36/23

    Baueinstellung; Nutzungsänderung; Errichtung einer Solaranlage; aufgegebene

    Sollte für diese Verfahrensweise - wie die Antragstellerin offenbar meint - tatsächlich kein zureichender Grund vorgelegen haben, hätte es an ihr gelegen, durch geeignete Instrumente wie insbesondere Erhebung einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO auf eine zeitnahe Bearbeitung hinzuwirken; ein Recht zur Bauausführung ohne Genehmigung ergibt sich hieraus nicht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. August 2008 - 9 CE 08.625 - juris Rn. 12; Beschluss des Senats vom 10. März 2000 - 2 M 18/00 - juris Rn. 7; ThürOVG, Beschluss vom 14. Juni 1994 - 1 EO 125/94 - juris Rn. 35).
  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen

    Die gegenteilige Ansicht wird der rechtsstaatlichen Bedeutung und dem Regel-Ausnahme-Verhältnis von Anhörungspflicht (Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG) und dem an bestimmte Voraussetzungen gebundenen Absehen von der Anhörung (Art. 28 Abs. 2 BayVwVfG) nicht gerecht (vgl. Thüringer OVG, B.v. 14.6.1994 - 1 EO 125/94 - juris Rn. 27; a.A. wohl BayVGH, B.v. 12.12.2018 - 1 ZB 17.936 - juris Rn. 3).
  • VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 57/01
    Zudem rechtfertigt § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG LSA auch bei denkmalrechtlichen Sicherungsverfügungen grundsätzlich keinen schematischen Verzicht auf eine vorherige Anhörung, obwohl die Verfügung typischerweise schnell durchgesetzt werden muss, wenn sie ihren Zweck, eine wesentliche Verschlechterung der Bausubstanz zu verhindern, erreichen soll; vielmehr ist das Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen von einer Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG LSA abgesehen werden kann, jeweils konkret für den Einzelfall zu begründen, insbesondere weil eine Anhörung auch innerhalb kurzer Frist möglich ist (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 14. Juni 1994, LKV 1995, 296 [OVG Thüringen 14.06.1994 - 1 EO 125/94] ).
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